3746/AB XXIII. GP
Eingelangt am
05.05.2008
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möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März 2008 unter der Nr. 3829/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Fähigkeiten abbestellter Nachtsichtgeräte für die Luftraumüberwachung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass nach der Vertragslage vor dem Vergleich eine Lieferung von sechs Stück FLIR Geräten - ohne Festlegung eines konkreten Liefertermins - vereinbart war. Dazu erforderliche organisatorische, technische und ausbildungsmäßige oder sonstige Maßnahmen zum Betrieb der FLIR waren bei meinem Amtsantritt im Bundesministerium für Landesverteidigung nicht vorliegend. Durch die alleinige Nutzung des Infrarot-Sensoranteiles (Pirate) kann eine Erkennung von Wärmebild gebenden Objekten (Infrarotbasis benötigt entsprechende Wärmedifferenz des Objektes zur Umgebung) erfolgen. Durch den „Wärmeabdruck“ des erfassten Objektes ist eine Identifizierung im Detail nicht möglich. Einschränkungen bei der Erfassung mit Infrarot sind durch Witterungseinflüsse möglich.
Zu 3 und 4:
Nein. „Captor“ ist das Radarsystem des Luftraumüberwachungsflugzeugs der Type Eurofighter „Typhoon“, welches auf der Nutzung von elektromagnetischen Wellen beruht. Mit dem gelieferten Radarsystem ist daher eine hochpräzise Lokalisierung von FlugObjekten bei jeder Witterung und jeder Tages- und Nachtzeit im Raum möglich. Sofern Signaturen in der Datenbank des Eurofighter „Typhoon“ eingespeist sind, ist damit auch eine Identifizierung des „Typs“ des erfassten Objektes möglich.
Zu 5:
Derzeit wurde noch kein derartiger Beschaffungsvorgang eingeleitet.
Zu 6 bis 10:
Entfällt.