3747/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 5. Mai 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0070-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3747/J betreffend „Immobilientreuhänder/Makler und Datenschutz – Automatisierte Einzelentschei-dungen (Scoringverfahren)“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 6. März 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Es gibt keine gewerberechtlichen Vorschriften, die den Einsatz von Scoringverfahren durch Gewerbetreibende zum Gegenstand haben. Nach den dem Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit vorliegenden Informationen werden in Österreich Scoringverfahren durch Immobilientreuhänder nicht angewendet. Weder die Bundesimmobiliengeschaft m.b.H. (BIG) noch die Burghauptmannschaft Österreich wendet derartige Verfahren an.

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 10 und 12 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 3742/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 13 der Anfrage:

 

Entsprechende Regelungen könnten allenfalls im Bereich des DSG 2000 geschaffen werden, das in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts fällt.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Da keine diesbezüglichen gewerberechtlichen Ausübungsregeln existieren, kommt eine Änderung von Ausübungsregeln nicht in Betracht.