3749/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.05.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/55-PMVD/2008 30.
April 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März 2008 unter der Nr. 3834/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Vorenthalt von Aufklärungsmaterial zum Tod von Major Lang" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 17:
Mit der Veröffentlichung zum 1. Februar 2008.
Zu 2 bis 16:
Die Ergebnisse der kanadischen Kommission, deren Besetzung veröffentlicht wurde, stützen sich in ihrem Bericht hinsichtlich des relevanten Sacherhaltes auf die Berichte der Vereinten Nationen und der israelischen Streitkräfte, die auch der Republik Österreich zur Einsicht zur Verfügung standen. Es ergingen daraus aber keine neuen Fakten oder Erkenntnisse zu den Geschehnissen des 25. Juli 2006.
Zu 18 bis 32:
Ich darf hiezu auf meine Anfragebeantwortung Nr. 602/AB zu 596/J bzw. auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten zu Nr. 601/AB zu 593/J verweisen. Ergänzend ist anzumerken, dass die finnische Expertengruppe von der Staatskanzlei des finnischen Ministerpräsidenten eingerichtet wurde, wobei deren Kommissionsvorsitz namentlich veröffentlicht wurde.
Zu 33:
Nein.
Zu 34:
Entfällt.
Zu 35:
Nein.
Zu 36:
Entfällt.
Zu 37 bis 45:
Da ein Zugang zu den Berichten der Vereinten Nationen und der israelischen Streitkräfte gegeben war und keine neuen Sachverhalte zu erwarten waren, erübrigte sich ein derartiger Informationsaustausch.
Zu 46:
Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem tragischen Tod von Major Lang können auf der Basis der zur Verfügung stehenden Berichte und Informationen als hinreichend geklärt angesehen werden.
Zu 47 bis 52:
Ich habe in meinem Ressort den Auftrag zur Analyse des Vorfalles unter Heranziehung aller zur Verfügung stehenden Berichte und Informationen erteilt, um durch die Gewinnung von Erkenntnissen zur Festlegung von geeigneten Maßnahmen den Schutz österreichischer Soldaten in Auslandseinsätzen weiter zu erhöhen. Da das Ergebnis dieser Analyse ausschließlich internen Zwecken dient, ist eine Veröffentlichung weder zweckmäßig noch sinnvoll.
Zu 53 bis 62:
Darüber liegen keine Informationen vor.
Zu 63 und 64:
Hiezu verweise ich auf die veröffentlichten Berichte und die o.a. Anfragebeantwortungen.