375/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0020-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 407/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auslandsdienstreisen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich darf zunächst auf die Anfragebeantwortung zur Zahl 3762/J-NR/2005 verweisen, in der Auskunft über Dienstreisen für das Jahr 2005 erteilt wurde.

Zu 1 und 2:

Im Jahr 2006 wurden von meiner Amtsvorgängerin insgesamt 19 Auslandsdienstreisen absolviert. Die Kosten für diese Dienstreisen betrugen 29.026,79 Euro. Seit 1. Jänner 2004 wird auf Verfügung des Generalsekretariats des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen. Für den gesamten Bund werden Refundierungen für die Transportkosten zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die pauschale Vergütung in das allgemeine Budget einfließt und nicht auf die einzelnen Ressorts aufgeteilt wird.

 

Zu 3 und 4:

Im Jahre 2006 begleiteten meine Amtsvorgängerin 13 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihres Kabinetts bei Auslandsdienstreisen. Insgesamt sind Reisekosten in der Höhe von 18.387,51 Euro  angefallen.

 

Zu 5 und 6:

Meine Vorgängerin begleiteten im Jahr 2006 insgesamt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts bei Auslandsdienstreisen. An Reisekosten sind hiefür 19.368,80 Euro angefallen.

 

Zu 7 und 8:

Außerhalb des Ressorts haben an Auslandsreisen meiner Amtsvorgängerin 3 Personen teilgenommen. Die Reisekosten hiefür betragen 3.070,38 Euro.

 

Zu 9:

Eine Abfrage von Zahlungen für Inlandsreisen aus der Applikation Besoldung im Ressort (Oberster Gerichtshof, Generalprokuratur, Justizbehörden in den Ländern, Justizanstalten und Zentralstelle) hat für das Jahr 2006 einen Gesamtbetrag in der Höhe von 5,332.723,32 Euro ergeben. Davon entfielen auf die Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz im Jahr 2006 Zahlungen in Höhe von 237.151,39 Euro.

Eine Abfrage von Zahlungen für Auslandsdienstreisen aus der Applikation Besoldung im Ressort hat für das Jahr 2006 einen Gesamtbetrag in der Höhe von 192.985,77 Euro ergeben. Davon entfielen auf die Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz im Jahre 2006 Zahlungen in Höhe von 127.174,36 Euro.

.April 2007

(Dr. Maria Berger)