3752/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0041-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3743/J vom 6. März 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Versicherungsunternehmen und Datenschutz – Automatisierte Einzelentscheidungen (Scoringverfahren)“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3. und 7.:
Die hier angesprochenen Fragen betreffen keine Gegenstände der Vollziehung des Bundes und sind somit nicht von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 festgelegten Fragerecht umfasst.
Zu 4. bis 6. und 8. bis 13.:
Hierzu darf ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3742/J vom
6. März 2008 durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Mit freundlichen Grüßen