3752/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0041-I/4/2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3743/J vom 6. März 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Versicherungsunternehmen und Datenschutz – Automatisierte Einzelentscheidungen (Scoringverfahren)“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 7.:

Die hier angesprochenen Fragen betreffen keine Gegenstände der Vollziehung des Bundes und sind somit nicht von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 festgelegten Fragerecht umfasst.

 

Zu 4. bis 6. und 8. bis 13.:

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3742/J vom
6. März 2008 durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.