3755/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0042-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3776/J vom 6. März 2008 der Abgeordneten Maga. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Grundsätzlich halte ich fest, dass die 24 Stunden Betreuung gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes in der geltenden Fassung (BMG) nicht in die primäre Zuständig­keit des Bundesministeriums für Finanzen fällt. Beispielsweise wurden im Zuständigkeits­bereich des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz auf diesem Gebiet Informationsmaßnahmen, die alle Aspekte der 24 Stunden Betreuung abdecken, gesetzt. Dazu verweise ich im Detail auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3778/J durch den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz.

 

Ich darf jedoch ausdrücklich betonen, dass die 24 Stunden Betreuung selbstverständlich auch mir ein wichtiges Anliegen war und ist: In diesem Sinne konnte etwa die Finanzierungs­form für die derzeitige 24 Stunden Betreuung (60% der Kosten, das sind € 24 Mio., trägt der Bund, 40% bzw. € 16 Mio. tragen die Länder) meinerseits in den Finanzausgleichsver­handlungen erfolgreich verhandelt und in einer entsprechenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgehalten werden. Das diesbezüglich im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich erzielte Ergebnis sowie der daraus für die betroffene Bevölkerung resultierende Nutzen wurde den Österreicherinnen und Österreichern im Rahmen der Inseratenkampagne zum Finanzausgleich näher gebracht.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ist stets bemüht, bürgernah und bürgerfreundlich aufzutreten. Durch Einrichtungen wie das Bürgerservice, die Finanz-Online Hotline oder die Infocenter in den Finanzämtern ist höchstmögliche Qualität und Transparenz bei der Beantwortung von Fragen und der Erfüllung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. In diesem Sinne beantwortet etwa das Bürgerservice des Bundesministeriums für Finanzen Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu allen finanz- und steuerspezifischen Themen, wie beispielsweise zu Einkommenssteuererklärungen und Absetzbeträgen. Auch die im Rahmen der 24 Stunden Betreuung auftretenden Fragen, die Finanz- und Steuerthemen betreffen, werden umgehend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bürgerservice beantwortet.

 

Hinsichtlich der im konkreten angesprochenen Voraussetzungen für die steuerliche Geltend­machung von Betreuungskosten bei einer Betreuung zu Hause als außergewöhnliche Belastungen sind diesbezügliche Informationen auch dem Steuerhandbuch zu entnehmen bzw. auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://findok.bmf.gv.at unter der GZ. BMF-010222/0221—VI/7/2007) abrufbar.

 

Zusätzliche eigene Informationsmaßnahmen zur 24 Stunden Betreuung wurden - zur Vermei­dung von Doppelgleisigkeiten sowie aus Gründen der Transparenz - seitens meines Hauses nicht initiiert, da diese Materie gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes (BMG) – wie bereits eingangs angesprochen – nicht in die primäre Zuständigkeit des Bundes­ministeriums für Finanzen fällt. Damit entspricht das Bundesministerium für Finanzen nicht zuletzt auch seiner Verantwortung hinsichtlich einer sparsamen Verwendung der Steuermittel.

 


Ich möchte jedoch abschließend nochmals darauf hinweisen, dass mir der Wunsch der Menschen nach Sicherheit in der Pflegefrage jederzeit ein besonderes Anliegen war und ist und daher der Bund basierend auf den Verhandlungen für den Finanzausgleich im Rahmen

der diesbezüglich einer Einigung zugeführten Finanzierungsform für die derzeitige 24 Stunden Betreuung € 24 Mio. pro Jahr zur Verfügung stellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.