3758/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0047-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3848/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser und weitere haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Tiroler Energieversorger Tiwag“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Der Sachverhalt ist mir anlässlich der gegenständlichen Anfrage bekannt geworden. Strafrechtliche Erhebungen gegen Repräsentanten der TIWAG sind nicht im Gange.
Die Darstellung der im „Profil“ vom 10. März 2008 beschriebenen Sachverhalte ist großteils zu vage, um Anknüpfungspunkte für zielführende Erhebungen zu bieten. Die einzige hinreichend konkrete Schilderung betrifft die angeblichen Durchsuchungen der E-Mail-Boxen von Mitarbeitern im März 2006. Diese Handlungen, die vornehmlich unter dem Gesichtspunkt der §§ 118a, 119 und 119a StGB zu prüfen sind, waren schon im Zeitpunkt der medialen Berichterstattung verjährt.
Sollten den zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschlägige Informationen zukommen, die weiterführende, zur Aufklärung allfälliger von Amts wegen zu verfolgender, gerichtlich strafbarer Handlungen taugliche Ermittlungen ermöglichen, werden die in der Anfrage erwähnten Vorgänge einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen sein.
. Mai 2008
(Dr. Maria Berger)