376/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0021-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 419/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufwendungen für Kabinette“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Nachstehende Personen wurden im Kabinett meiner Amtsvorgängerin bzw. sind gegenwärtig als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro beschäftigt:

Mitarbeiter im Ministerbüro

Zeitraum (ab 1. Jänner 2006)

Grundlage

Mag. Michael Schön

29.4.2003 bis 31.1.2007

§ 36 VBG

Maga. Dr. Adelheid Pippan

9.8.2004 bis 31.1.2007

§ 36 VBG

Christoph Pöchinger

9.8.2004 bis 31.1.2007

§ 36 VBG

Maga. Ulrike Maria Steinkogler

1.1.2005 bis 31.12.2006

§ 36 VBG

Mag. Norman Schadler

3.1.2005 bis 31.1.2007

§ 36 VBG

Insp. Maga Kerstin Scheuchl

9.5.2005 bis 31.12.2006

BDG

Franz Bernhard Puster

1.1.2006 bis 31.1.2007

§ 36 VBG

derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiter

Dr. Albin Dearing

ab 11.1.2007

BDG

Mag. Michael Schön

ab 1.2.2007 bis 30.4.2007

§ 36 VBG

Dr. Birgit Tschütscher

ab11.1.2007

RDG

Dr. Oliver Scheiber

ab 29.1.2007

RDG

Mag. Thomas Geiblinger

ab 1.2.2007

§ 36 VBG

MMaga. Susanne Preuer

ab 1.2.2007

§ 36 VBG

Maga. Christina Stockhammer

ab 15.3.2007

§ 36 VBG

ADir Hofrat Otto Müller

Durchgehend

BDG

 

Zu 4 bis 6:

Keiner der genannten Kabinettsmitarbeiter war auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt und es wurden für diesen Organisationsbereich im Jahr 2006 bzw. seit Jänner 2007 keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

Zu 7:

Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden, darüber hinaus Sonderzahlungen sowie die Dienstgeberanteile für die Kabinettsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter beliefen sich im Jahr 2006 auf insgesamt 542.824,2, Euro.

Zu 8 bis 10:

Der Organisationseinheit „Ministerbüro“ sind insgesamt weitere acht Bedienstete als Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen. Die Anzahl und die Funktionsinhaber sind seit mehr als zwei Jahren unverändert, wobei keiner dieser „sonstigen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt ist.

. April 2007

 

(Dr. Maria Berger)