3760/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und
weitere Abgeordnete haben am
6. März 2008 unter Zl. 3769/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Finanzierung des Vereins für Menschenrechte“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ja.
Der VMÖ ist einer von vielen Projektträgern, die dem Aufruf des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) Folge geleistet haben und nach erfolgter Bewertung anhand der objektiven Auswahlkriterien im speziellen für den Bereich Rückkehr ausgewählt wurden. Zudem erhält der VMÖ auch Fördermittel für ein nationales Projekt im Bereich Rückkehr, da der Bedarf dafür gegeben ist. Weiters wurden auch Schubhaftbetreuungsverträge für die Bundesländer Wien, Oberösterreich und Tirol sowie ein Vertrag über die Weiterentwicklung und Erprobung von Elementen eines Monitoringsystems betreffend freiwillig oder zwangsweise in das Herkunfts- oder Zielland rück geführte Fremde abgeschlossen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Aufwendungen an den VMÖ, die sich im einzelnen aus den nationalen Fördermitteln des BM.I, aus der Kofinanzierung durch das BM.I im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds sowie aus der Gewährung der Reintegrations- und Rückkehrhilfe ergeben, betrugen im Budgetjahr 2007 € 723.884,89 und im Budgetjahr 2006 € 544.219,80.
Zur Frage 5:
Die Projektkosten umfassen die personelle, räumliche und technische Infrastruktur für die Abwicklung der Beratung im Bereich der freiwilligen Rückkehr, der Schubhaftbetreuungsverträge und des Monitoringvertrages. Außerhalb der Projekte rechnet das BM.I einzeln und nach vorheriger Genehmigung die Reintegrations- und Rückkehrhilfe, das sind die Kosten der Beschaffung der Reisedokumente, in besonderen Fällen auch Reintegrationsunterstützung von max. € 370,00 pro Rückkehrer und den Transport für die Betroffenen über den Projektträger in Gegenverrechnung ab.
Zu den Fragen 6 und 15 bis 19:
Der Verein bietet den Betroffenen keine finanzielle Mittel der freiwilligen Rückkehr außerhalb der durch das BM.I gewährten Reintegrationshilfe von max. € 370,00 pro Rückkehrer an. Nach Prüfung des Einzelfalles durch das BM.I werden die anfallenden Kosten für eine freiwillige Rückkehr und für die allenfalls gewährte Reintegrations- und Rückkehrhilfe durch die Projektträger mit dem BM.I gegenverrechnet. Seit der Schaffung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) im Jahr 2000 existiert die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer unterstützten freiwilligen Rückkehr. §12 Abs. 1 Grundversorgungsgesetz-Bund 2005 sieht vor, dass soweit Personen, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde, bedürftig sind, Rückkehrhilfe gewährt werden kann..
Rückkehrer seit 2000:
|
Jahr |
Anzahl |
hievon Asylwerber |
|
2000 |
194 |
+ |
|
2001 |
355 |
+ |
|
2002 |
878 |
+ |
|
2003 |
1.063 |
+ |
|
2004 |
1.158 |
+ |
|
2005 |
1.406 |
1.150 |
|
2006 |
2.189 |
1.705 |
|
2007 |
2.164 |
1.592 |
|
2008* |
419 |
282 |
*Stand 070308
+ keine statistische Erfassung
Datenquelle: Internationale Organisation für Migration (IOM) Wien
Die gesamten bisherigen Aufwendungen des BM.I im Bereich der freiwilligen Rückkehr im Budgetjahr 2007 betrugen bisher € 2.057.293,40 zum Vergleich dazu beliefen sich die Aufwendungen für das Budgetjahr 2006 auf € 1.877.655,83. Die Aufwendungen aus den Vorjahren sind leider nicht verfügbar.
Zur Frage 7:
Im Bereich Rückkehr erhalten gegenwärtig 8 Projektträger finanzielle Zuwendungen im Rahmen der EFF Kofinanzierung des BM.I.
Im Bereich der Schubhaftbetreuungsbetreuung bestanden bisher mit 3 Projektträgern Vereinbarungen. Betreffend die Entwicklung eines Monitorings mit einem Projektträger.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Vom Bundesministerium für Inneres erhielten folgende Projektträger finanzielle Zuwendungen.
Diese betrugen im Jahr 2007:
- Verein Menschenrechte Österreich: € 723.884,89
- Diakonie: € 262.116,5
- Caritas Österreich: € 387.024,28
- Caritas Feldkirch: € 42.910,52
- IOM: € 487.927,18
- Caritas Graz: € 50.526,49
- EHC: € 21.608,12
- Caritas Eisenstadt: € 48.304,89
Diese betrugen im Jahr 2006:
- Verein Menschenrechte Österreich: € 544.219,80
- Diakonie: € 218.235,52
- Caritas Österreich: € 305.764,70
- IOM: € 690.436,99
- Caritas Graz: € 35.421,51
- Caritas Eisenstadt: € 17.837,41
- Caritas Feldkirch: € 14.989,57
Zur Frage 11:
Die Zielgruppe setzt sich aus folgendem Personenkreis zusammen:
Zu den Fragen 12 bis 14:
Nein.
Zur Frage 20:
Das Bundesministerium für Inneres übernimmt Kosten im Umfang von:
- Im Rahmen der Rückkehrhilfe: die Transportkosten (Flug), Kosten der Beschaffung des Reisedokuments [Heimreisezertifikat].
- in bes. Fällen auch Reintegrationsunterstützung, max. € 370,00.
Die Übernahme der Rückreisekosten und der Reintegrationshilfe erfolgt jedoch ausschließlich in jenen Fällen, in denen keine andere Stelle zur Kostenübernahme herangezogen werden kann.
Zur Frage 21:
In Summe gelangten € 946.732,70 an Rückkehrhilfe im Jahr 2007 zur Auszahlung.
Zur Frage 22:
In Summe gelangten € 995.928,97 an Rückkehrhilfe im Jahr 2006 zur Auszahlung.
Zur Frage 23:
2007 gab es 1.592 Asylwerber, die die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen haben.
Zur Frage 24:
2006 gab es 1.705 Asylwerber, die die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen haben.
Zu den Fragen 25 bis 31:
Fremde, gegen die – sei es auch nach einem rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren – eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchsetzbar ist, sind verpflichtet, aus dem Bundesgebiet auszureisen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht freiwillig nach, erfolgt ihre zwangsweise Außerlandesschaffung (Abschiebung). Rückkehrhilfen sind in diesem Fall ausgeschlossen.