3760/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und weitere Abgeordnete haben am
6. März 2008 unter Zl. 3769/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Finanzierung des Vereins für Menschenrechte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ja.

Der VMÖ ist einer von vielen Projektträgern, die dem Aufruf des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) Folge geleistet haben und nach erfolgter Bewertung anhand der objektiven Auswahlkriterien im speziellen für den Bereich Rückkehr ausgewählt wurden. Zudem erhält der VMÖ auch Fördermittel für ein nationales Projekt im Bereich Rückkehr, da der Bedarf dafür gegeben ist. Weiters wurden auch Schubhaftbetreuungsverträge für die Bundesländer Wien, Oberösterreich und Tirol sowie ein Vertrag über die Weiterentwicklung und Erprobung von Elementen eines Monitoringsystems betreffend freiwillig oder zwangsweise in das Herkunfts- oder Zielland rück geführte Fremde abgeschlossen.


Zu den Fragen 3 und 4:

Die Aufwendungen an den VMÖ, die sich im einzelnen aus den nationalen Fördermitteln des BM.I, aus der Kofinanzierung durch das BM.I im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds sowie aus der Gewährung der Reintegrations- und Rückkehrhilfe ergeben, betrugen im Budgetjahr 2007 € 723.884,89 und im Budgetjahr 2006 € 544.219,80.

 

Zur Frage 5:

Die Projektkosten umfassen die personelle, räumliche und technische Infrastruktur für die Abwicklung der Beratung im Bereich der freiwilligen Rückkehr, der Schubhaftbetreuungsverträge und des Monitoringvertrages. Außerhalb der Projekte rechnet das BM.I einzeln und nach vorheriger Genehmigung die Reintegrations- und Rückkehrhilfe, das sind die Kosten der Beschaffung der Reisedokumente, in besonderen Fällen auch Reintegrationsunterstützung von max. € 370,00 pro Rückkehrer und den Transport für die Betroffenen über den Projektträger in Gegenverrechnung ab.

 

Zu den Fragen 6 und 15 bis 19:

Der Verein bietet den Betroffenen keine finanzielle Mittel der freiwilligen Rückkehr außerhalb der durch das BM.I gewährten Reintegrationshilfe von max. € 370,00 pro Rückkehrer an. Nach Prüfung des Einzelfalles durch das BM.I werden die anfallenden Kosten für eine freiwillige Rückkehr und für die allenfalls gewährte Reintegrations- und Rückkehrhilfe durch die Projektträger mit dem BM.I gegenverrechnet. Seit der Schaffung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) im Jahr 2000 existiert die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer unterstützten freiwilligen Rückkehr. §12 Abs. 1 Grundversorgungsgesetz-Bund 2005 sieht vor, dass soweit Personen, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde, bedürftig sind, Rückkehrhilfe gewährt werden kann..

 

Rückkehrer seit 2000:

Jahr

Anzahl

hievon Asylwerber

2000

194

+

2001

355

+

2002

878

+

2003

1.063

+

2004

1.158

+

2005

1.406

1.150

2006

2.189

1.705

2007

2.164

1.592

2008*

419

282

                                          *Stand 070308

                                                    + keine statistische Erfassung

                                                    Datenquelle: Internationale Organisation für Migration (IOM) Wien

 

Die gesamten bisherigen Aufwendungen des BM.I im Bereich der freiwilligen Rückkehr im Budgetjahr 2007 betrugen bisher € 2.057.293,40 zum Vergleich dazu beliefen sich die Aufwendungen für das Budgetjahr 2006 auf € 1.877.655,83. Die Aufwendungen aus den Vorjahren sind leider nicht verfügbar.

 

Zur Frage 7:

Im Bereich Rückkehr erhalten gegenwärtig 8 Projektträger finanzielle Zuwendungen im Rahmen der  EFF Kofinanzierung des BM.I.

Im Bereich der Schubhaftbetreuungsbetreuung bestanden bisher mit 3 Projektträgern Vereinbarungen. Betreffend die Entwicklung eines Monitorings mit einem Projektträger.

 

Zu den Fragen 8 bis 10:

Vom Bundesministerium für Inneres erhielten folgende Projektträger finanzielle Zuwendungen.

Diese betrugen im Jahr 2007:

-      Verein Menschenrechte Österreich: € 723.884,89

-      Diakonie: € 262.116,5

-      Caritas Österreich: € 387.024,28

-      Caritas Feldkirch: € 42.910,52

-      IOM: € 487.927,18

-      Caritas Graz: € 50.526,49

-      EHC: € 21.608,12

-      Caritas Eisenstadt: € 48.304,89

 

Diese betrugen im Jahr 2006:

-      Verein Menschenrechte Österreich: € 544.219,80

-      Diakonie: € 218.235,52

-      Caritas Österreich: € 305.764,70

-      IOM: € 690.436,99

-      Caritas Graz: € 35.421,51

-      Caritas Eisenstadt: € 17.837,41

-      Caritas Feldkirch: € 14.989,57


Zur Frage 11:

Die Zuwendungen dienen der Ermöglichung der Heim- oder Weiterreise für sozial bedürftige Fremde, die sich in Österreich aufhalten und freiwillig heim- oder weiterreisen wollen, und deren Perspektiven für einen weiteren Aufenthalt in Österreich sehr schlecht oder aussichtslos erscheinen.

Die Zielgruppe setzt sich aus folgendem Personenkreis zusammen:

-        Personen mit rechtskräftig abgeschlossenem Asylverfahren

-        Personen, die ihren Asylantrag, ihre Berufung oder eine Beschwerde bei einem Gerichtshof öffentlichen Rechts zurückziehen bzw. die auf die Stellung eines Asylantrages nach Beratung durch eine Hilfsorganisation verzichten;

-        rückkehrwillige Vertriebene, denen ein Aufenthaltsrecht gewährt wurde, sofern sie nicht der Zielgruppe einer Bund-Länder-Unterstützungsaktion angehören;

-        Personen, gegen die eine Ausweisung besteht, oder Personen welche von den zuständigen Behörden durch administrative Anweisung zum Verlassen des Staatsgebiets der Republik Österreich angehalten worden sind, oder gegen die Voraussetzungen für eine derartige Anweisung vorliegen und denen es nicht möglich ist, aus eigenen Mitteln das Land zu verlassen;

-        Personen, gegen die ein Aufenthaltsverbot erlassen wurde und denen es nicht möglich ist, aus eigenen Mitteln das Land zu verlassen;

-        Personen, die sich ohne gültige Einreisedokumente am Flughafen Wien-Schwechat im Transit aufhalten und nach Beratung auf eine Einreise ins Bundesgebiet verzichten.

 

Im Rahmen der Projektfinanzierung werden die personellen, technischen und räumlichen Strukturen finanziell unterstützt, um die notwendige Beratungstätigkeit der Projektträger im Bereich der freiwilligen Rückkehr, der Schubhaftbetreuungsverträge und des Monitoringvertrags zu ermöglichen. 

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Nein.


Zur Frage 20:

Das Bundesministerium für Inneres übernimmt Kosten im Umfang von:

-      Im Rahmen der Rückkehrhilfe: die Transportkosten (Flug), Kosten der Beschaffung des Reisedokuments [Heimreisezertifikat].

-      in bes. Fällen auch Reintegrationsunterstützung, max. € 370,00.

 

Die Übernahme der Rückreisekosten und der Reintegrationshilfe erfolgt jedoch ausschließlich in jenen Fällen, in denen keine andere Stelle zur Kostenübernahme herangezogen werden kann.

 

Zur Frage 21:

In Summe gelangten € 946.732,70 an Rückkehrhilfe im Jahr 2007 zur Auszahlung.

 

Zur Frage 22:

In Summe gelangten € 995.928,97 an Rückkehrhilfe im Jahr 2006 zur Auszahlung.

 

Zur Frage 23:

2007 gab es 1.592 Asylwerber, die die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen haben.

 

Zur Frage 24:

2006 gab es 1.705 Asylwerber, die die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen haben.

 

Zu den Fragen 25 bis 31:

Fremde, gegen die – sei es auch nach einem rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren – eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchsetzbar ist, sind verpflichtet, aus dem Bundesgebiet auszureisen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht freiwillig nach, erfolgt ihre zwangsweise Außerlandesschaffung (Abschiebung). Rückkehrhilfen sind in diesem Fall ausgeschlossen.