3761/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 5. Mai 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0068-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3746/J betreffend „Versandhandelsunternehmen und Datenschutz – Automatisierte Einzelentscheidungen (Scoringverfahren)“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 6. März 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Für die Branche der Versandhandelsunternehmen gibt es keine gewerberechtlichen Vorschriften, die den Einsatz von Scoringverfahren zum Gegenstand haben. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Versandhandelsunternehmen keine gesetzliche Verpflichtung trifft, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Auskünfte über den allfälligen Einsatz von Scoringverfahren zu erteilen.
Antwort zu den Punkten 4 bis 10 und 12 der Anfrage:
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 3742/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Antwort zu den Punkten 11 und 13 der Anfrage:
Entsprechende Regelungen könnten allenfalls im Bereich des DSG 2000 geschaffen werden, das in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fällt.