3764/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 6. Mai 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0074-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3779/J betreffend "Informationsaktivitäten zur 24 Stunden Betreuung“, welche die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen am 6. März 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 8 und 10 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erfolgen umfangreiche Informationen insbesondere zu Prozedere der Gewerbeanmeldung (zuständige Behörde, vorzulegende Unterlagen usw.) und Tätigkeitsbereich des Personenbetreuers sowie zu den Pflichten des Personenbetreuers laut den Verordnungen gemäß § 69 Abs. 1 und 2 GewO 1994. Ebenso wie diese können Informationen zu Fragen des Hausbetreuungsgesetzes sowie Musterverträge für ein Arbeitsverhältnis und für Leistungen in der Personenbetreuung der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, www.bmwa.gv.at, selbst, sowie der Broschüre „Betreuung Daheim“ entnommen werden, die auf der BMWA-Homepage veröffentlicht wurde und auf Anfrage kostenfrei zugesandt wird. Auf dieser Homepage können auch der Gesetzestext selbst, der Gesetzestext des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes (das hinsichtlich der arbeitsvertragsrechtlichen Bestimmungen auf Dienstnehmer anzuwenden ist) sowie die für Dienstverhältnisse geltenden Mindestlohntarife heruntergeladen werden.
Ein Link zu diesem Thema erfolgt zum Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz in Gestalt der Plattform www.pflegedaheim.at, sowie zur Internetadresse www.help.gv.at, die auch Informationen auf Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Tschechisch, Ukrainisch und Ungarisch anbietet.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es fand eine gemeinsame Presskonferenz mit FBM Dr. Kdolsky am 4. Februar 2008 zum Thema statt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Medienbeobachtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit liefert keine themenspezifische Auflistung der zu dieser Frage veröffentlichten Medienbeiträge; diesbezügliche Daten liegen daher nicht vor.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Den Bürgerinnen und Bürgern steht die allgemeine Hotline des Servicecenters zur Verfügung, unter der entsprechend gebriefte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich auch Fragen in Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung beantworten.
Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Soziales und Kosumentenschutz.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Broschüre "Betreuung Daheim" bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche gewerberechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Bereich der Personenbetreuung. Diese Broschüre wurde an alle Bezirkshauptmannschaften, Magistrate und Ämter der Landesregierung in Österreich zur entsprechenden Information versendet. Die auf der BMWA-Homepage abrufbaren Musterverträge zur Hausbetreuung sind zudem mit weiterführenden Informationen zum Thema versehen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass eine Erörterung sämtlicher möglicher Fragestellungen naturgemäß im Rahmen von Publikationen nicht möglich ist; diesfalls wird individuellen Beantwortungen offener Fragestellungen der Vorzug gegeben.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Sämtliche Anfragen werden seitens entsprechend gebriefter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicecenters im BMWA sowie der fachkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Abteilungen meines Hauses beantwortet.