3766/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-90180/0014-III/1/2008                                            Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3852/J des Abgeordneten Gerhard Steier u.a. wie folgt:

 

 

Frage 1:

Aus den Jahresberichten des Internet Ombudsmann lässt sich ableiten, dass die Zahl der Beschwerden zu ‚Internet-Abzocke’-Fällen beginnend mit 2005 massiv angestiegen ist und derzeit auf hohem Niveau gleich bleibt. Allein beim Internet Ombudsmann gab es 2007 ca. 6500 Beschwerdefälle, für ganz Österreich wird die Zahl der Beschwerden bei den verschiedenen Konsumentenberatungsstellen auf ca. 20.000 pro Jahr geschätzt. Nicht zu vergessen, aber nicht bekannt ist die Zahl jener, die sich nicht an eine Konsumentenberatung wenden und die Forderungen der ‚Abzocker’ bezahlen.

 

Frage 2:

Sie gehen zu Recht davon aus, das es bereits ein sehr breites Beratungsangebot gibt. Konsumentenberatungsstellen, die Wirtschaft, und natürlich auch zahlreiche öffentliche Stellen - und hier möchte ich ‚INTERNET SICHER NUTZEN’ auf help.gv.at hervorheben, die website zur Bündelung der einschlägigen Informationen - stellen Informationsmaterial und Beratungsangebote zur Verfügung.

 

Damit die Informationsangebote noch besser bei den BürgerInnen ‚ankommen’ halte ich - und dazu gibt es verstärkte Bemühungen auch meines Hauses - die Verbraucherbildung für wesentlich. VerbraucherInnen sollen schon in der Schule lernen, Informationsbedarf im Vorfeld von Konsumaktivitäten zu erkennen, und aktiv zu werden, um sich die richtigen Informationen ‚zu holen’.

 

Frage 3:

Dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung.

Zur Eindämmung von ‚Abzocke-Praktiken’ werden spezifische zivilrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Transparentmachung des Preises bei Internet-Geschäften erforderlich sein. Ich werde mich gemeinsam mit der legistisch zuständigen Justizministerin und im Sinne der parlamentarischen Entschließung zum Antrag 650/A(E)(XXIII GP) für eine diesbezügliche Verbesserung des EU-Rechtes einsetzen.

 

Frage 4:

Mein Ressort arbeitet laufend an dieser Problematik.

Neben Initiativen zur Verbraucherinformation (z.B. Verbreitung des Folders ‚Internet-Abzocke’ und der ‚10 Tipps zur sicheren Internet Nutzung für KonsumentInnen und Konsumenten’) und Verbraucherbildung (z.B. Schulmaterial ‚Erst denken, dann klicken’), sowie der Sicherung des Beratungsangebotes (vor allem durch die Finanzierung des Vereins Internet Ombudsmann und des VKI),werden und wurden beim VKI Verbandsklagen gegen unseriöse Firmen beauftragt. Aktueller Schwerpunkt sind Bemühungen zur Verankerung der konsumentenpolitischen Erfordernisse im EU-Fernabsatzrecht.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen