3768/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum NR Franz Riepl und GenossInnen haben am 7. März 2008 unter der Zahl 3780/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "das drohende Sicherheitsvakuum in Ottakring und Hernals während der Zeit der Fußball-EM 2008" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Systemisierte Exekutivplanstellen per 1. April 2008:

Stadtpolizeikommando Ottakring (für die Bezirke Ottakring und Hernals): 266 Planstellen

Stadtpolizeikommando Döbling (für die Bezirke Währing und Döbling): 277 Planstellen

 

Zur Frage 2:

Tatsächlich besetzte Exekutivplanstellen per 1. April 2008:

Stadtpolizeikommando Ottakring (für die Bezirke Ottakring und Hernals): 230 Planstellen
Stadtpolizeikommando Döbling (für die Bezirke Währing und Döbling): 223 Planstellen
Die systembedingte Differenz zwischen systemisiertem und tatsächlichem Stand resultiert unter anderem aus planstellentechnisch abzudeckenden Grundausbildungslehrgängen.


Zu den Fragen  3 bis 5:

Die Ottakringer Straße stellt einen wesentlichen Überwachungs- und Streifenbereich dar, der in der Gesamtkonzeption der polizeilichen Einsatzplanungen der Bundespolizeidirektion Wien besonders berücksichtigt wird. Eine entsprechende Zuweisung der Polizeikräfte ist vorgesehen.

 

Zur Frage 6:

Die Einsatzkonzepte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Konnex mit der Durchführung der Fußballeuropameisterschaft 2008 umfassen nicht nur die unmittelbaren Spiel- und sonstigen Veranstaltungsstätten sondern auch ein weiträumiges Umfeld der tangierten Regionen. Neben dem so genannten Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst, dem daraus resultierenden Kriminal-, Verkehrs- und sonstigen verwaltungspolizeilichen Dienst wird der Regeldienstverstärkung besonderes Augenmerk gewidmet. Basierend auf Erfahrungswerten bei ähnlichen internationalen Großveranstaltungen, der geplanten Veranstaltungsbereiche, der Erkenntnisse bei vergleichbaren Ereignissen in der Vergangenheit und der durch die gute internationale Zusammenarbeit einfließenden stets aktuellen Informationen über sicherheitspolizeilich relevante Fanbewegungen werden die Kräftegestellungen auf die jeweils aktuelle Lage abgestimmt. Insgesamt wird der Bereich der BPD Wien mit über 700 zusätzlichen Exekutivbeamten verstärkt werden.

 

Zur Frage 7:

Ja.

 

Zur Frage 8:

Die Ordnungsdiensteinheiten werden von Beamten des Landespolizeikommandos Wien gestellt.

 

Zur Frage 9:

Gemäß § 48 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist die vorbeugende (sicherheitspolizeiliche) Bewachung von Menschen und Sachen nur in den dort taxativ aufgezählten Fällen zulässig. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind demnach nur ermächtigt, Menschen zu bewachen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff gegen deren Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor oder sie können Sachen bewachen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff gegen das Eigentum oder die Umwelt von Menschen im großen Ausmaß bevor.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird die Exekutive – und nicht nur die Beamten der zuständigen Polizeiinspektion – einschreiten, wenn dies nach der Gefahrenabwehr erforderlich werden sollte. Darüber hinaus kann und wird dieses und andere Objekte im Zuge der polizeilichen Einsatzplanungen bei Bedarf in einen verstärkten Streifendienst einbezogen werden.

 

Zur Frage 10:

Abgesehen von temporären Anstiegen einzelner Deliktsbereiche kann Wien nicht zuletzt aufgrund der überaus engagierten Exekutivbeamten und der hervorragenden internationalen Zusammenarbeit eine sehr erfolgreiche Bilanz im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung vorweisen. In den vergangenen Jahren wurde die Exekutive von zahlreichen artfremden Tätigkeiten (beispielsweise die Übertragung des Meldewesens und des Passwesens an die Gemeinde) entlastet, laufend Evaluierungen vorgenommen und die entsprechenden organisatorischen Anpassungen umgesetzt bzw. eingeleitet, um die Effizienz und Effektivität des Polizeidienstes ständig zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang darf auch auf Artikel 78d Absatz 2 B-VG hingewiesen werden, wonach es unzulässig ist im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion, der eine Bundessicherheitswache beigegeben ist, was auf Wien zutrifft, einen Wachkörper durch eine andere Gebietskörperschaft aufzustellen oder zu unterhalten.