3770/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 6. Mai 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0082-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3893/J betreffend „klimafreundliche Dienstreisen“, welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 14. März 2008 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, die aus den Dienstreisen resultieren, hat folgende Parameter als Grundlage:
· Fahrzeugkilometer getrennt nach Verkehrsmittel
· Verkehrsleistung getrennt nach Verkehrsmittel
· In- und Auslandsdienstreisen
· Besetzungsgrade der jeweiligen Verkehrsmittel
· Energieeinsatz in Liter bzw. kWh für die Erbringung der Verkehrsleistung der jeweiligen Verkehrsmittel
· Alters-, Größen- und Abgasklasse des betrachteten Fuhrparks
Nur vollständige Angaben hinsichtlich der genannten Parameter ermöglichen eine exakte Auswertung und Berechnung. Eine genaue Beantwortung der Fragen nach CO2-Emissionen ist daher aus faktischen und verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Ich habe vom 11.1.2007 bis 31.12.2007 und vom 1.1.2008 bis 29.2.2008 jeweils eine Dienstreise im Inland mittels Flugzeug unternommen. Weiters habe ich vom 11.1.2007 bis 31.12.2007 sechs Dienstreisen in Nachbarstaaten mittels Flugzeug unternommen. Vom 1.1.2008 bis 29.2.2008 habe ich keine Dienstreisen in Nachbarstaaten mit dem Flugzeug unternommen. In allen Fällen war die Verwendung eines Flugzeugs aus Termingründen erforderlich.
Die dabei zurückgelegten Entfernungen werden weder bei der Buchung noch bei der Abrechnung erfasst. Unter Zugrundelegung der Distanzangaben der Fluggesellschaften wurde ein Gesamtwert von 5.690 Flugmeilen errechnet.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Ich habe vom 11.1.2007 bis 31.12.2007 insgesamt 22 und vom 1.1.2008 bis 29.2.2008 insgesamt vier Dienstreisen mittels Flugzeug unternommen. In allen Fällen war die Verwendung eines Flugzeugs aus Termingründen erforderlich, fallweise zudem, etwa bei Langstreckenflügen, aufgrund der faktischen physischen Erreichbarkeit des Reiseziels.
Die dabei zurückgelegten Entfernungen werden weder bei der Buchung noch bei der Abrechnung erfasst. Unter Zugrundelegung der Distanzangaben der Fluggesellschaften wurde ein Gesamtwert von 61.205 Flugmeilen errechnet.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Ich habe vom 11.1.2007 bis zum 31.12.2007 94.745 und vom 1.1.2008 bis zum 29.2.2008 12.914 Kilometer zurückgelegt. Laut Angaben des Herstellers betragen die CO2-Emissionen dieses Wagens 227 g/km.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Ich habe vom 11.1.2007 bis zum 31.12.2007 zwei Dienstreisen mit der Bahn absolviert und dabei insgesamt 404 Kilometer zurückgelegt. Vom 1.1.2008 bis zum 29.2.2008 habe ich keine Dienstreisen mit der Bahn absolviert.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Derartige Distanzen werden im Regelfall zu Fuß oder mit dem Dienstwagen zurückgelegt, wobei ich kürzere Distanzen primär gehe, jedoch nicht über eine präzise Auswertung der Prozentanteile verfüge.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Dienstreisen werden grundsätzlich nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß durchgeführt, solche mit dem Flugzeug nur dann, wenn aus Termingründen oder, zudem, aus Gründen der faktischen physischen Erreichbarkeit des Reiseziels kein anderes Transportmittel gewählt werden kann.