3771/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 6. Mai 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0086-IK/1a/2008
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Auf Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG sind im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein Personalvertreter zur Gänze und zwei Personalvertreter zur Hälfte vom Dienst freigestellt.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Jede Freistellung erfolgte auf Grund eines Antrages des Zentralausschusses, der auf Gesetzeskonformität geprüft und sodann umgesetzt wurde. Neben den zur Gänze bzw. zur Hälfte freigestellten Personalvertretern wurden auf Antrag des Zentralausschusses gem. § 25 Abs. 4 PVG drei weitere Personalvertreter zu einem geringeren Prozentsatz freigestellt. Demnach entfielen auf die Wählergruppe FCG drei Dienstfreistellungen und für die Wählergruppe FSG drei Dienstfreistellungen.
Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:
Keine.