3771/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.05.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 6. Mai 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0086-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3975/J betreffend „Dienstfreistellung für Personalvertreter“, welche die Abgeordneten Werner
Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Auf Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG sind im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein Personalvertreter zur Gänze und zwei Personalvertreter zur Hälfte vom Dienst freigestellt.

 


 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Jede Freistellung erfolgte auf Grund eines Antrages des Zentralausschusses, der auf Gesetzeskonformität geprüft und sodann umgesetzt wurde. Neben den zur Gänze bzw. zur Hälfte freigestellten Personalvertretern wurden auf Antrag des Zentralausschusses gem. § 25 Abs. 4 PVG drei weitere Personalvertreter zu einem geringeren Prozentsatz freigestellt. Demnach entfielen auf die Wählergruppe FCG drei Dienstfreistellungen und für die Wählergruppe FSG drei Dienstfreistellungen.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

Keine.