3774/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0060 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. MAI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Ruperta Lichtenecker,

            Kolleginnen und Kollegen vom 13. März 2008, Nr. 3851/J,

            betreffend Müllverbrennungsanlagen in Österreich

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vom 13. März 2008, Nr. 3851/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die in Betrieb befindlichen Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen und deren Kapazitäten aufgelistet.

 

Thermische Abfallbehandlung

Feuerungstechnologie

Kapazitäten [t/a]

Müllverbrennungsanlage Spittelau, Wien

Rost

270.000

Müllverbrennungsanlage Flötzersteig, Wien

Rost

200.000

Müllverbrennungsanlage WAV I, Wels

Rost

75.000

Müllverbrennungsanlage WAV II, Wels

Rost

230.000

Müllverbrennungsanlage Dürnrohr, Zwentendorf

Rost

300.000

Kärntner Restmüllverbrennung, Arnoldstein

Rost

80.000

Wirbelschichtofen 4 –

Simmeringer Haide, Wien

Wirbelschicht

110.000

 

Reststoffverwertung Lenzing

Wirbelschicht

300.000

Thermische Reststoffverwertung, Niklasdorf

Wirbelschicht

100.000

Summe

 

1,665.000

 

Datengrundlage: Umweltbundesamt Anlagendatenbank (Datenstand Februar 2008)

 

Die tatsächlich durchgesetzten Abfallmengen hängen vom Heizwert der eingesetzten Abfälle ab, da die Anlagen auf eine thermische Nennleistung der Kesselanlage bemessen sind. Weiters ist die Anzahl der Anlagenstillstände (insbesondere Revisionen) für die tatsächlich durchgesetzte Menge ein weiterer bestimmender Faktor.

In den Rostfeuerungsanlagen werden überwiegend gemischte Siedlungsabfälle eingesetzt, daneben auch Sperrmüll und Abfallfraktionen aus der mechanischen Aufbereitung von Siedlungsabfällen und Gewerbemüll sowie Klärschlamm. Darüber hinaus werden noch verschiedene Gewerbe- und Industrieabfälle (z.B. Rejekte aus der Altpapierverarbeitung, Shredderleichtfraktion) thermisch behandelt.

In den Wirbelschichtfeuerungsanlagen werden hauptsächlich heizwertreiche Fraktionen aus der mechanischen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlung, Leichtfraktionen aus der Verpackungssammlung, Klärschlämme und Altholz thermisch behandelt.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 2006 sind rund 3,678.000 Tonnen Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtun­gen angefallen. Davon wurden über die öffentliche Müllabfuhr rund 1,411.000 Tonnen Rest­müll und rund 257.000 Tonnen Sperrmüll abgeführt. Rund 2,010.000 Tonnen oder rund 55 % des gesamten Aufkommens konnten über getrennte Sammlungen erfasst werden (Altstoffe, biogene Abfälle etc.).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufteilung des Gesamtaufkommens auf die einzelnen Bundesländer, den jeweiligen Anteil an Restmüll und Sperrmüll, sowie jene Mengen an Restmüll und Sperrmüll, die in Abfallverbrennungsanlagen und Mitverbrennungsanlagen behandelt wurden (bezogen auf das Jahr 2006; Massen gerundet in Tonnen nach Angaben der Ämter der Landesregierungen, z. T. berechnet bzw. extrapoliert durch die Umweltbundes­amt GmbH). Daten über die genaue Aufteilung zu diversen Anlagenstandorten können nicht gemacht werden.

Bundesländer

Gesamt-

aufkommen

Restmüll

(RM)

Sperrmüll (SM)

RM + SM in Abfall-verbrennung

RM + SM in Mitverbrennung

Burgenland

83.200

27.805

7.403

 

 

Kärnten

195.500

97.400

17.200

81.607

 

756.200

215.728

72.494

218.131

27.125

587.600

170.256

35.767

84.469

47.041

Salzburg

251.000

92.100

23.250

 

44.640

Steiermark

456.600

146.359

42.009

36.638

59.247

Tirol

346.000

96.040

24.440

3.000

4.683

Vorarlberg

104.100

29.433

3.499

 

14.424

Wien

897.600

535.984

30.922

446.015

52.950

Österreich

3,677.800

1,411.105

256.984

869.860

263.735

 

Zu Frage 3:

 

Behörde erster Instanz für Abfallverbrennungsanlagen oder Abfallmitverbrennungsanlagen ist der Landeshauptmann oder ab Überschreiten von Schwellenwerten gemäß Anhang 1 UVP-G 2000 die Landesregierung als UVP-Behörde.

 

Die Behörde erster Instanz hat nach den Genehmigungsvoraussetzungen des UVP-G 2000, des AWG 2002 und der Abfallverbrennungsverordnung keine Möglichkeit, Genehmigungs­anträge deshalb abzulehnen, weil sie über die abfallwirtschaftlichen Notwendigkeiten Öster­reichs hinausgehen. Dies würde den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten (Waren­verkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) widersprechen.

 

Das im abfallbezogenen Gemeinschaftsrecht verankerte Prinzip der Nähe orientiert sich nicht an der Staatsgrenze, sondern an der tatsächlichen räumlichen Nähe.

 

Jedem Genehmigungsantrag liegt eine unternehmerische Entscheidung und vorausschauende Planung für die nächsten Jahrzehnte zugrunde.

 

Aufgabe der Genehmigungsbehörde ist die Beurteilung und Minimierung der von der Anlage zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarn. Dabei sind  öffentliche Interessen (vgl. § 1 Abs. 3 AWG 2002) zu berücksichtigen. Gesundheitsgefährdende Auswir­kungen und unzumutbare Belästigungen sind nicht genehmigungsfähig.

Auf die Möglichkeit bei grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen auf Grund der Artikel 11 und 12 der Verbringungsverordnung, Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Einwand zu erheben, wird verwiesen.

 


Zu den Fragen 4a und 4c:

 

Im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes können lediglich mit Abfällen biogenen Ursprungs befeuerte Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung und Anlagen, die im Zuge einer biologischen Behandlung Abfälle biogenen Ursprungs energetisch nutzen, gefördert werden. Solche Abfallverbrennungsanlagen bestehen derzeit in Österreich nicht. Eine Förderung von Abfallverbrennungsanlagen, die auch andere Abfälle einsetzen, ist nicht möglich.

 

Ökostromförderungen fallen in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu Frage 4b:

 

Dem Emissionshandel unterliegen derzeit generell Feuerungsanlagen über 20 MW Brennstoff­wärmeleistung; davon ausgenommen sind jedoch Anlagen zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen und Siedlungsabfällen gemäß EZG Anhang 1 Z 1.

Im österreichischen Zuteilungsplan zum Emissionshandel ist daher auch keine der unter Ziffer 1 genannten Anlagen enthalten.

 

Zu Frage 5:

 

Bei Abfallverbringungen zur Beseitigung ist vom Versandstaat zu prüfen, ob ausreichende Beseitigungsmöglichkeiten im Versandstaat bestehen.

Im Zuge der Verfahren zur Verbringung von Abfällen nach Österreich wird der jeweilige Landeshauptmann als Aufsichtsbehörde für Abfallbehandlungsanlagen darüber befragt, ob in der jeweiligen Anlage ausreichende Kapazitäten bestehen.

 

Zu Frage 6a:

 

Dazu liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft keine Informationen vor.

 

Zu Frage 6b:

 

Der Berechnung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Art des Antransportes in der unmittelbaren Umgebung der Anlage zu Grunde gelegt. Diese basiert auf der aus der Anlagenkapazität resultierenden Maximalmenge.


Der Bundesminister: