3778/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0056-I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. MAI 2008

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 14. März 2008, Nr. 3897/J, betreffend

Ausgliederung der Wildbach- und Lawinenverbauung und Schaffung

einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 14. März 2008, Nr. 3897/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 12:

 

Derzeit ist der Bereich „Schutz vor Naturgefahren“ als Staatsaufgabe vor allem in vier Bundesgesetzen geregelt und wird hauptverantwortlich von zwei Ministerien, 16 „Landes­leitungen“, 58 „Regionalleitungen“ und etlichen ausgegliederten und sonstigen Organisationen bearbeitet. Das BMLFUW hat in den letzten Jahren zahlreiche Effizienz steigernde Maßnahmen gesetzt, um einerseits die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und gleich­zeitig einen noch wirkungsvolleren Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen. Trotzdem gibt es immer noch Bereiche – wie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen mit dem Schutz vor Naturgefahren befassten Organisationen – die zu verbessern sind. Ich habe daher eine Projektgruppe beauftragt, eine kritische Analyse dieses Aufgabenbereiches durch­zuführen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

 

Bereits im vorigen Jahr wurden im Einvernehmen mit den Ländern zahlreiche inhaltliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ausgearbeitet, die von der Vereinheitlichung bei Gefahrenzonen­planung, Projektierung, Priorisierung bis hin zur Harmonisierung bei der Finanzierung reichen. Der weitergehende Vorschlag – eine gemeinsame organisatorische Struktur unter Einbindung der Agenden der Länder und des Verkehrsministeriums zu schaffen – wird von diesen derzeit abgelehnt. Daher habe ich eine Expertengruppe mit der Evaluierung der Umsetzbarkeit des Regierungsauftrags im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts beauftragt.

 

Zu den Fragen 4, 5, 8 und 13:

 

Zur Absicherung optimaler Rahmenbedingungen ist es mir wichtig, dem bald 125-jährigen Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung gemeinsam mit der Bundes­wasserbauverwaltung eine zeitgemäße Struktur zu geben, um so den wirkungsvollen Schutz vor Hochwasser, Wildbächen, Lawinen, Muren und Erosion, den effizienten Einsatz von öffent­lichen Mitteln und die Sicherung der Arbeitsplätze der hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin zu gewährleisten.

 

Ziel der letztendlichen Strukturoptimierung soll eine effizientere und kostengünstigere Erbrin­gung der Leistungen und eine flexible Haushaltsführung mit angepasster Investitions- und Finanzplanung und höheren Kosten- und Leistungstransparenz sein, um schneller in der präventiven Planung voran zu kommen und rascher auf Schadensereignisse reagieren zu können.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die detaillierte Darstellung und Bewertung der möglichen Maßnahmen unter anderem zur Lösung der Schnittstellenproblematik, zur Bündelung der Kräfte und zur Nutzung sinnvoller Synergieeffekte erfolgt derzeit im Rahmen des Projekts, wobei auf zahlreiche Empfehlungen aus Vorprojekten und auf Anregungen des Rechnungs­hofes zurückgegriffen werden kann.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

 

Im Projektteam und den Arbeitsteams arbeiten neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden hauptsächlich betroffenen Abteilungen IV/5 (Wildbach- und Lawinenverbauung) und VII/5 (Schutzwasserwirtschaft) Fachleute aus anderen Bereichen meines Ressorts, vor allem des Generalsekretariats, des Präsidiums und der Rechtssektion sowie nachgeordneter Dienststellen mit. Unterstützt wird das Projektteam von externen Experten wie der ICG Infora Group und aus dem universitären Bereich (z.B. der Wirtschaftsuniversität Wien). Entsprechend dem Auftrag aus dem Regierungsprogramm sieht der Zeitplan eine Umsetzung in der laufenden Legislaturperiode vor. Auf diese zeitliche Vorgabe sind die einzelnen Arbeitspakete des Projekts abgestimmt.

 

Zu Frage 14:

 

Die Finanzierung des Aufgabenbereichs Schutz vor Naturgefahren soll weiterhin neben der Bedeckung aus dem Budget zu wesentlichen Teilen aus dem Katastrophenfonds erfolgen.

 

 

Der Bundesminister: