3782/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0038-I/A/3/2008

Wien, am    8.  Mai  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3821/J der Abgeordneten Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Folgende Institutionen haben im Jahr 2007 Förderungen für Elternbildungsprojekte in Gesamthöhe von € 1,267.100,- erhalten:

 

BURGENLAND (82.000)

Burgenländisches Volksbildungswerk

72.000

Kinderfreunde Burgenland

10.000

 


KÄRNTEN (155.800)

Katholisches Familienwerk Kärnten

8.000

Familienforum Mölltal

25.000

Integration:Kärnten

6.800

ARGE Familienakademie Oberes Drautal

7.000

vitamin R

38.000

Institut für Familienberatung und Psychotherapie                       

des Kärntner Caritasverbandes

 

14.000

Eltern-Kind-Zentrum Klagenfurt

2.000

Kath. Bildungswerk Kärnten

35.000

WIFF – Frauen – u. Familienberatung

10.000

Kärntner Kinderfreunde

10.000

        

NIEDERÖSTERREICH (101.000)

NÖ Hilfswerk

70.000

Kinderfreunde Niederösterreich

12.000

Mit Kindern wachsen - Initiative für aktives und offenes Lernen

4.000

NÖ Familienbund

15.000

 

OBERÖSTERREICH (177.600)

Eltern-Kind-Zentrum Traunsee

2.500

Eltern- u. Familientreffpunkt Enns

3.000

Eltern-Kind-Zentrum Feldkirchen

2.000

Familienbund OÖ

51.500

Verein Spektrum

6.000

Eltern-Kind-Zentrum Gmunden

5.000

Familienakademie der OÖ. Kinderfreunde

68.000

Eltern-Kind-Zentrum Klein & Groß Wels

7.000

Kath. Bildungswerk der Diözese Linz

20.000

Zentrum Spattstraße

1.100

Eltern-Kind-Zentrum Peuerbach

         3.000

Eltern-Kind-Zentrum Kirchdorf

3.000

Eltern-Kind-Zentrum Bärentreff Steyr

5.500

 

SALZBURG (206.000)

KinderSchutz-Zentrum Salzburg

13.000

Katholisches Bildungswerk Salzburg

72.000

Bildungshaus St. Virgil

13.000

Pro Eltern Pinzgau + Pongau

72.000

Kinderfreunde Salzburg

28.000

Salzburger Bildungswerk

8.000

 


 

STEIERMARK (97.300)

Berufsgruppe steirischer Kindergarten- u. HortpädagogInnen

8.000

Kinderfreunde Steiermark

23.000

Katholische Aktion der Diözese Graz-Seckau

54.000

Eltern-Kind-Zentrum Voitsberg

3.000

Beratungszentrum f. Schwangere der Caritas Steiermark

8.000

Eltern-Kind-Zentrum Weiz

1.300

 

TIROL (76.700)

Montessori Bezirk Kitzbühel

1.000

Eltern-Kind-Zentrum des Sozial- und Gesundheitssprengels Kitzbühel, Aurach und Jochberg

5.000

Eltern-Kind-Zentrum Innsbruck

300

Kinderfreunde Tirol

30.000

Hermann-Gmeiner-Sozialzentrum

Beratungsstelle KIST

1.000

Eltern-Kind-Zentrum Völs         

1.900

Eltern-Kind-Zentrum Hall

1.500

Kath. Bildungswerk Tirol

35.000

Kindergruppe Wetterfrösche

1.000

                                                                 

VORARLBERG (78.000)

Kath. Bildungswerk Vorarlberg

40.000

Institut für Sozialdienste

38.000

 

WIEN (174.700)

Beratungsgruppe.at                 

Verein für Informationsvermittlung, Bildung und Beratung

10.000

Wiener Familienbund

6.000

Kinder in Wien

17.000

Miteinander Lernen

-Birlikte Ögrenelim

2.200

Die Kinderfreunde Wien

40.000

Eltern-Kind-Zentrum Kind&Kegel

12.500

Elternwerkstatt

18.000

Kath. Bildungswerk Wien

35.000

Hebammenzentrum – Verein Freier Hebammen

2.000

die möwe-Kinderschutzzentren

15.000

ANIMA

17.000

        


 

BUNDESWEIT (118.000)

Forum Kath. Erwachsenenbildung in Österreich

27.000

Katholischer Familienverband Österreichs

35.000

Biv integrativ.                

Akademie für integrative Bildung

4.000

Österr. Dachverband für Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft

5.000

Schönstatt Familienbildungswerk

4.500

Österreichische Kinderfreunde

42.500

 

 

Frage 2:

Die Förderungen werden nach den Kriterien der am 15. Dezember 2004 öffentlich wieder verlautbarten „Richtlinien zur Förderung der Elternbildung“ vergeben.

 

Frage 3:

Die Mitfinanzierung der Länder wird gemäß § 39 c FLAG idgF angestrebt. Diese wird aber – je nach deren Zuständigkeitsbereichen  - von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gewährt. Während manche Länder die Einrichtungen bzw. Investitionen fördern, geben andere Zuschüsse für Projekte der Elternbildung, wobei oftmals inhaltliche oder zielgruppenorientierte Schwerpunkte gesetzt werden. Teilweise werden auch Räumlichkeiten für die Durchführung der Angebote zur Verfügung gestellt. 

 

Frage 4:

Im Auftrag meines Ressorts haben Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Elternbildung ein Curriculum für die Ausbildung zur Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt Elternbildung ehrenamtlich erstellt. Dieses Curriculum soll als Grundlage für Professionalisierung und Qualitätssicherung im Bereich  der Elternbildung dienen. Mein Anliegen ist die Schaffung bundesweit vergleichbarer Standards für Elternbildung unter Berücksichtigung der regionalen und trägerspezifischen Gegebenheiten. Dadurch soll eine Steigerung qualitativer Elternbildungsangebote erreicht werden.

Institutionen, welche die Ausbildung nach den im Curriculum vorgegebenen Qualitätsstandards durchführen, werden durch die Verleihung des Gütesiegels „Ausbildungslehrgänge für ElternbildnerInnen“ ausgezeichnet. Es wurden bereits 17 Ausbildungslehrgänge mit dem Gütesiegel zertifiziert.

Derzeit lasse ich das Curriculum von den ExpertInnen im Hinblick auf gesellschaftliche Entwicklungen überprüfen und –arbeiten.

Im Rahmen der Elternbildungsförderung werden nur jene  Aus- und Weiterbildungslehrgänge für das Fachpersonal gefördert, die mit dem Gütesiegel „Aus- und Weiterbildungslehrgänge für ElternbildnerInnen“ des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zertifiziert sind.

Mit der Förderung der Selbstevaluation der Träger beabsichtige ich, dass diese ihre Ziele überprüfen und daraus resultierend ihr Angebot inhaltlich und zielgruppenorientiert erweitern können. Dadurch kann mein Ressort noch mehr zur Qualitätssicherung beitragen.

Selbstverständlich muss bei allen geförderten Projekten der Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Mittel erbracht sowie ausführlich Bericht erstattet und auch die rechnerische Richtigkeit festgestellt werden.

 

Frage 5:

Elternbildung wird teilnehmer- und bedarfsorientiert durchgeführt. Ich bin der Meinung, dass der jeweilige Bedarf aber nur durch die Elternbildungsträger vor Ort festgestellt und festgesetzt werden kann. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind in den „Richtlinien zur Förderung der Elternbildung“ festgelegt und im Rahmen dessen soll es den Trägern durch die finanzielle Förderung ermöglicht werden, attraktive Angebote zu entwickeln und durchzuführen.

 

Frage 6:

Mit dem Konzept zur Elternbildung strebt mein Ressort die Gewährleistung eines möglichst flächendeckenden qualitativen und für Eltern leistbaren Angebotes an. Durch die Förderung der Elternbildung soll die gewaltfreie Erziehung gefördert und Schwierigkeiten in der alltäglichen Eltern-Kind-Beziehung und Partnerschaftlichkeit vorgebeugt werden. Ein weiteres Ziel ist es, durch niederschwellige Angebote Mütter und Väter aller Bildungsschichten zu erreichen.

Im Rahmen der „Betrieblichen Elternbildung“ sollen Unternehmen sensibilisiert werden, ihre MitarbeiterInnen auch in ihrer Elternrolle wahrzunehmen und Unterstützung für den Alltag durch Elternbildungsangebote zu bieten. Gute und kompetente Elternbildung unterstützt die elterliche Kompetenz, erweitert den Horizont und macht flexibel. Mütter und Väter gewinnen Sicherheit in ihrem privaten Umfeld und mehr geistige Freiheit für berufliche Anforderungen. Berufs- und Privatleben beginnen, einander zu ergänzen, Synergien werden genutzt.
Durch Elternbildung am Arbeitsplatz können neue Zielgruppen, vor allem Väter erreicht werden.

 

Frage 7:

Die Bekanntmachung der Elternbildung erfolgt in allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Ressorts, z.B. Inseratschaltungen, Aussendungen, Medienkooperationen, Teilnahme an Messen und Veranstaltungen, Bekanntmachung auf der Website des BMGFJ www.bmgfj.gv.at, usw.
Die größte bewusstseinsbildene Maßnahme ist die vom Ressort eingerichtete Website www.eltern-bildung.at, die mittlerweile monatlich nahezu 30.000 UserInnen zu verzeichnen hat. Sie bietet neben wöchentlichen News, einen monatlichen Themenschwerpunkt, ein Broschürenbestellservice und einen österreichweiten Veranstaltungskalender. 

Außerdem werden Eltern durch die Herausgabe der Elternbriefe und der multimedialen CDroms „Tipps für Eltern“ in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt sowie auf Ziele, Nutzen und Angebote der Elternbildung hingewiesen. Bereits während der Schwangerschaft erhalten Mütter die erste Ausgabe der Elternbriefe, um auf das Angebot aufmerksam zu werden.


 

Frage 8:

Viele Elternbildungsträger führen regionale und überregionale Vernetzungstätigkeiten durch. Daher ist es mir wichtig, auch diese Arbeit im Rahmen der Elternbildungsförderung finanziell unterstützen zu können.

Ein zentrales Instrument auf allen Ebenen der Vernetzung ist die Plattform www.eltern-bildung.at. Auf dieser Website können sich Institutionen, öffentliche Stellen und ExpertInnen mittels Einpflegung von News, Infomaterialien, usw. austauschen.

Darüber hinaus wurde speziell für Elternbildungsträger ein passwortgeschützter Bereich eingerichtet, in dem sich Institutionen und deren Mitarbeiter/innen über spezielle News, Arbeitsmaterialien, usw. gegenseitig benachrichtigen und vernetzen können.

 

Frage 9:

Mein Ressort setzt im Jahre 2008 im Bereich der Elternbildung folgende Schwerpunkte

·         Betriebliche Elternbildung

·         Angebote für Eltern mit Migrationshintergrund

·         Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals

·         Herausgabe von Infomaterialen in gedruckter und digitaler Form zu den Spezialthemen „Alleinerziehend“, „Patchworkfamilien“ und „Späte Eltern“

 

Frage 10:

Mein Ressort erreicht jährlich ca. 85.000 Personen mit einem vielseitigen Angebot in Form von Seminaren, Eltern-Kind-Gruppen, Vorträgen und Gesprächsrunden. An der Bekanntmachung von Elternbildung muss aber kontinuierlich weiter gearbeitet werden, um noch mehr bildungsferne Eltern, vor allem auch Väter erreichen zu können. Neben den regionalen bewusstseinbildenden Maßnahmen durch die Elternbildungsträger, die vom BMGFJ gefördert werden, wird diese Arbeit durch mein Ressort unter anderem über die Serviceangebote der Website www.eltern-bildung.at und begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit weiter geführt.

Um Mütter und – vor allem – Väter möglichst niederschwellig zu erreichen, wurde der Schwerpunkt „Betriebliche Elternbildung“ mit folgenden Maßnahmen gesetzt und ausgebaut:

·         Weiterbildung des Fachpersonals zu den speziellen Herausforderungen der „Betrieblichen Elternbildung“

·         Förderung von Elternbildungsträgern, die Pilotprojekte zu diesem Schwerpunkt durchführen

·         Bekanntmachung und Information für Unternehmen über Träger und Ansprechpersonen, die für Elternbildungsprojekte in und für Betriebe zur Verfügung stehen

Das Studienergebnis bestätigt darüber hinaus, dass die geltenden „Richtlinien zur Förderung der Elternbildung“ des BMGFJ die Weiterentwicklung und Förderung eines bedarfs- und teilnehmerInnenorientierten - den jeweiligen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechenden - Elternbildungsangebots ermöglichen.

 

Frage 11:

Das finnische Modell der Elternberatung „Neuvola“ ist ein fest installierter Bestandteil des Gesundheitssystems, das es seit 1944 gibt. Die Kosten werden von den finnischen Kommunen getragen.
Familien, die am Projekt teilnehmen, erhalten Elternschaftsgeld und eine Erstausstattung für das Baby – 99 Prozent aller finnischen Familien nehmen das kostenlose Angebot in Anspruch.
Der Kontakt zu den Eltern wird während der Schwangerschaft durch Hebammen und Krankenschwestern hergestellt. Informationen über das soziale Umfeld, mögliche Erbkrankheiten sowie persönliche Probleme werden dabei aufgenommen und eine Gesundheitskartei angelegt. Es folgt ein umfassendes Angebot an Beratung, Geburtsvorbereitung, usw.
Bis zum Schuleintritt besprechen Mütter und Väter mindestens einmal jährlich Fortschritte und Probleme. Bei Schuleintritt geht die Betreuung der Kinder nahtlos weiter.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin