3783/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0039-I/A/3/2008

Wien, am   8 .  Mai  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3840/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Burgenland:

Es sind 2 Tierheime gemeldet, davon verfügt eines über eine behördliche Bewilligung nach § 23 TSchG.

Kärnten:

Es gibt 5 Tierheime.

Niederösterreich:

Es gibt derzeit acht Tierheime, die einen Antrag auf Bewilligung nach dem neuen TSchG gestellt haben bzw. bereits bewilligt sind.


 

Oberösterreich:

Es bestehen 11 behördlich genehmigte, wobei 1 Tierheim derzeit offensichtlich nicht als solches betrieben wird. Darüber hinaus bestehen mehrere Einrichtungen, die wie Tierheime geführt werden (Bewilligungen gemäß § 23 TSchG sind nur auf Antrag zu erteilen, diese wurden jedoch nicht gestellt).

Salzburg:

Es gibt 2 Tierheime.

Steiermark:

In der Steiermark gibt es zurzeit sieben Tierheime.

Tirol:

In Tirol gibt es derzeit 3 behördlich bewilligte Tierheime. Jeweils eines in Innsbruck, Wörgl und Reutte.

Vorarlberg:

Im Land Vorarlberg gibt es nur das Tierschutzheim des Vorarlberger

Tierschutzverbandes in 6850 Dornbirn, Martinsruh 5.

Wien:

Es gibt es derzeit fünf bewilligte Tierheime.

 

Frage 2:

Burgenland:

Tierheim Parndorf :                25 Hunde   70 Katzen     15 Störche    45 Vögel 

Tierschutzhaus Burgenland:    70 Hunde   75 Katzen       4 Pferde

Kärnten:

Hunde, Katzen, Sonstiges

Niederösterreich:

 

 

TSV Baden

TSV Bruck

TSV Brunn

TSV Dechanthof

Hunde

25

28

25

60

Katze

40

120

65

100

Kleintiere

ca.30

ca.20

 

ca.30

Diverse T.*

 

 

ca.60

ca.20

 

 

TSV Krems

TSV St. Pölten

TSV Wr. Neustadt

WTV Wien

 

Hunde

40

54

30

1)

Katze

70

60

80

1)

Kleintiere

20

15

50

1)

Diverse T.*

 

 

 

1)

 

* z.B. Affen, Raubtiere, Reptilien, Fische, Pferde, Ziegen

1)  Der WTV Wien fällt in den rechtlichen Vollzugsbereich der BH Mödling. Das Tierheim wird regelmäßig vom zuständigen Amtstierarzt kontrolliert. Es besteht kein Kooperationsvertrag zwischen dem Land NÖ und dem WTV, da der WTV ausschließlich Tiere aus dem Bundesland Wien aufnimmt. Daher stehen dem Land NÖ keine Bestandszahlen zur Verfügung. Auf Anfrage beim Wiener Tierschutzhaus wurden folgende Bestandszahlen genannt:

Hunde:                  289 Zwinger, max. Belegung 350 Hunde (je nach Verträglichkeit und Größe)

Welpenzimmer:     12 für je 1-5 Welpen

Katzen (Krankenstall): 26 Zimmer für je ca. 6 Katzen

Katzenquarantäne:         160 Plätze

Katzenzimmer:     27 Zimmer für je ca. 6-15 Katzen

Einrichtung für Kleintiere und Vögel:

  Nager:                120 bis 200 Tiere

  Vögel:                 100 bis 200

Pferdeboxen:        16

Ziegenstallungen:  1

Einrichtung für Wildtiere (Affen):

                            20 Innen/Außengehege

 

Oberösterreich:

Grundsätzlich nehmen diese Tierheime in erster Linie Hunde, Katzen, Kleinnager und Vögel auf. In einigen Tierheimen werden aber auch Wildtiere (Schwäne, Igel, Greifvögel, Rehe, Reptilien, ect.) aber auch Haustiere (§4 Zif. 2 TSchG) aufgenommen und betreut.

Salzburg:

Entsprechend der Bewilligung dürfen im Tierheim des Tierschutzvereines für Stadt und Bezirk Hallein 24 Hunde, 36 Katzen, diverse kleine Heimtiere (Meerschweinchen, Kaninchen, etc.) und Ziervögel untergebracht werden.

Entsprechend der Bewilligung dürfen im Tierheim des Tierschutzvereines für Stadt und Land Salzburg 50 Hunde, 100 Katzen, diverse kleine Heimtiere (Meerschweinchen, Kaninchen, etc.) und Ziervögel untergebracht werden.

Steiermark:

Die in der Steiermark ansässigen Tierheime sind für insgesamt 252 Hunde, 558 Katzen sowie 1.100 Kleintiere eingerichtet.

Tirol:

Für Katzen, Hunde und Kleinnager.

Vorarlberg:

Das Tierschutzheim in Dornbirn ist für die Unterbringung von Hunden, Katzen und Kleintieren (überwiegend Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster, in seltenen Fällen auch Frettchen, Chinchillas oder Ratten und Ziervögeln) eingerichtet. Die Unterbringung von landwirtschaftlichen Nutztieren, Wildtieren und Exoten ist nicht möglich.

Wien:

In den Bescheiden sind keine Höchstzahlen vorgesehen, da sich diese aus den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Verordnungen ergeben. (Ausnahme Tierheim für Frettchen.)

 

Frage 3:

Burgenland:

siehe Frage 2

Kärnten:

bei einer Tageszählung war der Stand: Hunde 311, Katzen: 584, Sonstiges: 205

Niederösterreich:

siehe Frage 2

Oberösterreich:

Aufgrund der unterschiedlichen Größen der  Tierheime sowie der Ausnahmebestimmungen gemäß § 1 Abs. 2 der Tierheim-VO können keine Maximalangaben gemacht werden.

Salzburg:

Siehe Frage 2


 

Steiermark:

Da die „maximale Kapazität“ nach Jahrszeiten variiert und derartige Angaben nur Momentaufnahmen sein können, sind die im Folgenden angegeben Werte lediglich Schätzwerte:
310 Hunde, 710 Katzen sowie 1.100 Kleintiere.

Tirol:

 

Tierheim

Hunde

Katzen

Kleinnager

Innsbruck

40

100

150

Reutte

6

15

6

Wörgl

11

17

5

 

Vorarlberg:

Im Tierschutzheim Dornbirn können laut Bewilligungsbescheid vom 17.10.2005 maximal 45 Hunde, 75 Katzen und eine nicht näher definierte Anzahl von Kleintieren untergebracht werden.

Wien:

In den Bescheiden sind keine Höchstzahlen vorgesehen, da sich diese aus den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Verordnungen ergeben (Ausnahme Tierheim für Frettchen.)

 

Frage 4:

Burgenland: 

Nein.

Kärnten:

Alle Tierheime haben einen gültigen Bescheid.

Niederösterreich:

Aus den Kontrollen von 2007 seitens der zuständigen Amtstierärzte der Bezirksverwaltungsbehörden gehen keine Tierheime hervor, die bei der Unterbringung der Tiere die Mindestanforderungen gemäß der Tierheim-Verordnung unterschreiten.

Oberösterreich:

Es gibt keine unzulässige Unterschreitung der Mindestanforderungen der Haltungsbedingungen gemäß Tierheim-VO.

Salzburg:

Es gibt keine unzulässige Unterschreitung der Mindestanforderungen der Haltungsbedingungen.

Bei einem Tierheim müssen bis zum 31.12.2009 die Zwinger vergrößert werden.

Steiermark:

Das Erfordernis der ausreichend qualifizierten Personen gemäß § 3 Abs. 3 Tierheim-Verordnung stellt für ältere Tierheimbetreiber ein Problem dar.
Auch das Erfordernis der 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, Punkt 2., Abs. 1 (Katzen dürfen mit Ausnahme einer kurzfristigen Unterbringung zur veterinärmedizinischen Behandlung nicht in Käfigen gehalten werden) ist für manche Tierheimbetreiber nicht einzuhalten.

Tirol:

Nein.

Vorarlberg:

Es bestehen keine weiteren Tierheime.

Wien:

Es gibt keine Tierheime, die die Mindestanforderungen der Tierheim-Verordnung unterschreiten.


 

Frage 5:

Burgenland: 

Keine.

Kärnten:

keine.

Niederösterreich:

Siehe Frage 4

Oberösterreich:

Siehe Frage 4

Salzburg:

Siehe Frage 4

Steiermark:

Eines der Tierheime kann aufgrund der Größe des Tierheimes von einer längerfristigen Unterbringung von Katzen in Käfigen nicht Abstand nehmen, zwei der Tierheime sind personell nicht so ausgestattet, wie die Tierheim-Verordnung es fordert. Die Frage nach dem Zeitpunkt der Erfüllung der Haltungsanforderungen kann nicht beantwortet werden.

Tirol:

Alle 3 in Tirol bewilligten Tierheime erfüllen entsprechend den aktuell vorliegenden Informationen die gesetzlichen Mindestanforderungen.

Vorarlberg:

Keine.

Wien:

Es gibt keine Tierheime, die die Mindestanforderungen gemäß § 1 der Tierheim-Verordnung nicht erfüllen.

 

Frage 6:

Burgenland: 

Keine.

Kärnten:

keine.

Niederösterreich:

Die Nennung einer konkreten Gesamtzahl von Tierheimeinrichtungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundestierschutzgesetzes und der Tierheimverordnung ist uns aufgrund der bei den Bezirksverwaltungsbehörden durchzuführenden Recherchen wegen des großen Aufwandes im Hinblick auf die gestellte Frist nicht möglich. Aufgrund vorliegender Überprüfungsberichte sind  derzeit insgesamt 8 Tierheime evident.

Oberösterreich:

keine.

Salzburg:

Keine.

Steiermark:

Ein ehemaliges Tierheim wird nun als private Tierhaltung geführt, die vorhandenen Tiere haben in der Anlage das Ableben.

Tirol:

Es wurde kein Tierheim behördlich geschlossen.

Vorarlberg:

Keine.

Wien:

Es sind keine Tierheime geschlossen worden.


 

Frage 7:

Burgenland:

Beide Tierheime wurden vom Land unterstützt, das Tierheim Parndorf auch von der Gemeinde.

Kärnten:

1; ohne Unterstützung.

Niederösterreich:

Entsprechend dem bereits 2001 entwickelten NÖ Tierheim-Konzept wurde das Tierheim Krems bereits 2002 neu errichtet. Ein Zubau für das Tierheim St. Pölten wurde 2007 fertig gestellt, das Tierheim Wiener Neustadt ist konkret in Planung (Baubeginn Sommer 2008). Mittelfristig soll auch in der Region Weinviertel ein Tierheim neu gebaut werden. Die Errichtung der Tierheime entsprechend dem Tierheimkonzept wird vom Land NÖ mit maximal Euro 1,45 Mio. je Tierheim gefördert.

Oberösterreich:

Seit 1.1.2005 sind 3 neue Tierheime behördlich bewilligt worden, wobei eines davon derzeit offensichtlich nicht als solches betrieben wird. Grundsätzlich werden alle Tierheime für die Erreichung der Haltungsanforderungen finanziell unterstützt, sofern entsprechende Förderungsanträge gestellt werden und die Förderwürdigkeit gegeben ist. Dabei wird auch die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Investitionen, für welche die Förderung beantragt wird, geprüft.

2007 erhielten alle behördlich bewilligten Tierheime entsprechende Förderungen, mit Ausnahme von 3 Tierheimen, die keine Förderungsanträge gestellt haben. Einige Tierheime erhalten kleine Zuwendungen der jeweiligen Gemeinde.

Salzburg:

Keines.

Steiermark:

Seit Inkrafttreten der Tierheim-Verordnung wurden sechs Tierheime baulich adaptiert und diese vom Land Steiermark finanziell in Abhängigkeit der Baumaßnahmen mit bis zu 50 % der veranschlagten Baukosten unterstützt.
Über etwaige finanzielle Unterstützung der Gemeinden für bauliche Maßnahmen der Tierheime habe ich keine erschöpfende Kenntnis. Nach Angaben einiger Tierheimbetreiber erhalten diese von Gemeinden keine Förderungen oder Förderungen in äußerst geringem Ausmaß, die nicht nennenswert seien. Ein Tierheim wurde von der Stadt Graz mit 50 % der veranschlagten Baukosten unterstützt.
Ob der Bund sich an Baukosten beteiligt, ist nicht bekannt, Tierheimbetreiber verneinen dies.

Tirol:

In Tirol gibt es drei genehmigte Tierheime, die alle vom Tierschutzverein für Tirol 1881 betrieben werden. Damit ist die tierschutzrechtliche Betreuung für Nordtirol weitestgehend abgedeckt. Die Tätigkeit des Tierschutzvereins Osttirol beschränkt sich auf den Bezirk Lienz. Mangels eines eigenen Tierheimes arbeitet dieser Verein mit einem Kärntner Tierheim zusammen.

Die Tierheime Wörgl und Reutte wurden seit dem Inkrafttreten der Tierheim-Verordnung am 1.1.2005 neu errichtet bzw. baulich adaptiert.

Die drei in Tirol genehmigten Tierheime (sie werden alle vom Tierschutzverein für Tirol 1881 betrieben) werden für die Erreichung der Haltungsanforderungen finanziell unterstützt (bezüglich der Höhe der Förderung siehe die Beantwortung der Frage 11).


 

Vorarlberg:

Das Tierschutzheim Dornbirn wurde im Jahr 2001 neu errichtet. Das Tierheim wurde für die Erreichung der Haltungsanforderungen nicht finanziell unterstützt.

Wien:

Drei Tierheime wurden seit Inkrafttreten der Tierheim-Verordnung neu eingerichtet und zwei wurden adaptiert.

Ob die Tierheime eine finanzielle Unterstützung erhalten haben kann nicht beantwortet werden.

 

Frage 8:

Burgenland:

Da Förderungen nicht von meinem Ressort bewilligt werden, kann dazu keine Aussage getroffen werden.

Kärnten:

Gefördert wird nach den Tierzahlen.

Niederösterreich:

Das Land NÖ hat derzeit mit 7 Tierheimen auslaufend bis Ende 2008 Förderverträge abgeschlossen. Wesentliche Voraussetzungen dafür waren einerseits die Mitgliedschaft beim NÖ Tierschutzverband und andererseits die Bereitschaftserklärung sowie die damit verbundene plausible Darstellung dafür, dass die Tiere eines bestimmten Einzugsgebietes übernommen und ordnungsgemäß untergebracht werden können.

Oberösterreich:

Die Förderung erfolgt nach den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich (Beschluss vom 10.12.2007, Fin-010104/187).

Salzburg:

Das Land Salzburg trägt die Kosten nach § 30 TSchG (entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere).

Steiermark:

Tierheime, die eine vertragliche Regelung mit dem Land für die Unterbringung von Tieren eingegangen sind, erhalten eine Förderung vom Land für bauliche Maßnahmen.

Tirol:

Die Mittel werden nicht bezirksweise verteilt, sie kommen jedoch zum überwiegenden Teil Einrichtungen zugute, die vom Tierschutzverein für Tirol 1881 in den Bezirken betrieben werden (Wörgl, Reutte,  ehrenamtliche Mitglieder in den Bezirken). Diese Einrichtungen und Mitarbeiter sind bezirksübergreifend tätig, sodass eine Ungleichverteilung der Fördermittel bzw. eine Bevorzugung einzelner Verwaltungsbezirke ausgeschlossen ist.

In städtischen Ballungszentren sind die Probleme in Tierschutzangelegenheiten größer als in den ländlichen Gemeinden. Die entsprechende Infrastruktur zur Lösung dieser Probleme vorzuhalten ist entsprechend teuer. Aus diesem Grund konzentriert sich der Fördermitteleinsatz wie erwähnt auf den Tierschutzverein für Tirol 1881, der wie gesagt vier Tierschutzheime in Nordtirol vorhält. Das Tierheim Innsbruck-Mentlberg wird auch von der Stadt Innsbruck finanziell unterstützt.  Die anderen Tierheime empfangen Spenden von den umliegenden Gemeinden in unbekannter Höhe.

Vorarlberg:

Der Betrieb des Tierschutzheimes Dornbirn wird wesentlich nur durch das Land Vorarlberg gefördert, da es Leistungen erbringt (Aufnahme und Abgabe von Fundtieren, tierärztliche Behandlung und Betreuung, Durchführung von Aktionen, wie Katzenkastrierung usw.)

Wien:

Da Förderungen nicht von meinem Ressort bewilligt werden, kann dazu keine Aussage getroffen werden.

 

Frage 9:

Burgenland:

Nein (bezogen auf das Wort "INSBESONDERE")

Kärnten:

Ja

Niederösterreich:

Ja

Oberösterreich:

Nein (siehe Frage 4 und 5)

Die gewährten Förderungen zielen aber im Besonderen darauf ab, die Mindestanforderungen für die Haltungsbedingungen in den behördlich bewilligten Tierheimen herzustellen und noch zu verbessern.

Salzburg:

Da die Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und seiner Verordnungen Voraussetzung für eine Bewilligung ist, können nur Tierheime, welche den Anforderungen entsprechen bestehen.

Steiermark:

Bei Förderungen und auch bei vertraglicher Regelung über die Unterbringung von Tieren wird die Einhaltung der Bestimmungen der Tierheim-Verordnung vorausgesetzt.

Tirol:

Ja

Vorarlberg:

Die Einhaltung der Tierheim-Verordnung ist die Voraussetzung der Förderung. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch laufende Kontrollen des Amtstierarztes der BH Dornbirn sichergestellt. Weiters wurde ein tierärztliches Betreuungskonzept erarbeitet, das sich bewährt hat.

Wien:

Siehe Frage 8

 

Frage 10:

Burgenland:

Durch amtstierärztliche Kontrollen.

Kärnten:

Nicht anwendbar.

Niederösterreich:

Es liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Tierheimes, dafür zu sorgen, dass die Tierheim-Verordnung eingehalten wird.

Die zuständigen Amtstierärzte führen regelmäßig Kontrollen in den Tierheimen durch.

Oberösterreich:

Siehe Fragen 3,4 und 5.

Bei Missständen in der Tierhaltung hat die BH die entsprechend notwendigen Maßnahmen zu setzen. Sollte ein Missstand auf bauliche Unzulänglichkeiten zurückzuführen sein, so sind über die sofort zu treffenden Maßnahmen (zB. Unterbringung der Tiere in anderen Tierheimen) die baulich notwendigen Änderungen so rasch als möglich in Angriff zu nehmen; sollte die Trägerorganisation des Tierheimes finanziell nicht in der Lage sein, für die Gesamtkosten dieser baulichen Maßnahmen aufzukommen, so kann über einen entsprechenden Antrag um finanzielle Förderung angesucht werden.

Salzburg:

Siehe Frage 9.

Steiermark:

Die steirischen Amtstierärzte sorgen durch regelmäßige Kontrollen für die Einhaltung der Bestimmungen der Tierheim-Verordnung, wobei das Tierschutzgesetz bei Verstößen Maßnahmenvorschreibung zur Einhaltung erlaubt.

Tirol:

Die Tierheime werden von den Bezirksverwaltungsbehörden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Gröbere  Missstände sind in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Kleinere Mängel wurden ehestmöglich behoben. Bisher bestand keine Veranlassung aus den oben genannten Gründen Fördergelder zurückzubehalten.

Vorarlberg:

Durch laufende Besprechungen mit der Tierheimleitung und den betreuenden Tierärzten und durch die regelmäßige Kontrolle durch den Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist das Auftreten von Missständen ausgeschlossen.

Wien:

Siehe Frage 8

 

Frage 11:

Burgenland:

             2005                   175.598,82.- €

             2006                   180.964,34.- €

             2007                   160.999,98.- €

Kärnten:

€ 300.000.-

Niederösterreich:

Die Tierschutzvereine Niederösterreichs, mit denen mit dem Land NÖ ein Fördervertrag abgeschlossen wurde, erhalten Fördermittelzuwendungen, die einerseits auf die Abdeckung etwa der Hälfte der anfallenden Betriebskosten ausgelegt ist, sowie andererseits dazu dient, die Vereine bei der Aufrechterhaltung der Grundstruktur zu unterstützen. Insgesamt wurden seit 2004 jährlich Fördermittel im Ausmaß von Euro 590.000,- zur Verfügung gestellt.

Oberösterreich:

Kann seitens des Landes alleine nicht beantwortet werden.

Salzburg:

An die Tierheime (Salzburg und Hallein) wurden in den Jahren 2005 bis 2007

€ 137.200,-- ausbezahlt.

Steiermark:

Aufgrund der vertraglichen Regelung zwischen dem Land Steiermark und Tierheimen und Tierpension samt Unterstützungen der baulichen Maßnahmen hat das Land Steiermark für den Tierschutz seit dem Jahr 2005 durchschnittlich € 1,700.000,-- pro Jahr aufgewendet.
Eine gesetzliche Verpflichtung des Bundes und der Gemeinden für die Unterstützung des Tierschutzes findet sich lediglich im § 2 Tierschutzgesetz „….. nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten“. Eine bessere „Koordination“ zwischen den Gebietskörperschaften für die Förderungen wäre nur durch eine Gesetzesänderung im Sinne von definitiven Verpflichtungen von Förderungsbeiträgen für den Tierschutz möglich.


 

Tirol:

Der Tierschutzverein für Tirol, der alle drei genehmigten Tierheime in Tirol betreibt, wurde vom Land Tirol mit folgenden Beträgen unterstützt:

2005 …182.552,73 €

2006 …150.000,00 €

2007 …190.650,00 €

Das Tierheim Innsbruck-Mentlberg wird zudem auch von der Landeshauptstadt Innsbruck subventioniert.

Dem Osttiroler Tierschutzverein wurde in den vergangenen drei Jahren folgende Unterstützung gewährt:

2005 …10.102,70 €

2006 …15.092,09 €

2007 …18.952,55 €

Das Tierheim Innsbruck-Mentlberg wird zudem von der Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt, der Osttiroler Tierschutzverein erhält auch von der Stadt Lienz eine Förderung. Wie hoch diese Beiträge sind, ist nicht bekannt. Privatinitiativen werden teilweise auch von anderen Gemeinden unterstützt.

Kleinere tierschutzrechtlich förderungswürdige Vorhaben wurden mit folgenden Beträgen unterstützt:

2005 …1.844,00 €

2006 …1.734,00 €

2007 …   397,45 €

Diese Aufstellung zeigt, dass die tierschutzrechtliche Betreuung in Tirol weitestgehend von den zwei oben genannten Tierschutzvereinen abgedeckt wird. Vom Land Tirol wurden somit in den Jahren 2005, 2006 und 2007 insgesamt 571.325,52 € an Fördergeldern flüssig gemacht.

Zum Teil wurden auch Zahlungen aus dem Katastrophenfonds geleistet (Hochwasserschäden am Tierheim Reutte).

Für das heurige Jahr stehen 200.000,00 € an Subventionsmitteln zur Verfügung.

Vorarlberg:

Das Land Vorarlberg hat dem Betrieb des Tierschutzheimes Dornbirn im Jahr 2005 mit € 90.500,--, im Jahr 2006 mit € 112.800,-- und im Jahr 2007 mit € 129.150,-- unterstützt.

Im Jahr 2005 haben die Gemeinden des Landes für die Fundtiere € 30.547,47 und im Jahr 2006 € 1.903,-- bezahlt. Für das Jahr 2007 sind noch keine Zahlen vorhanden.

Wien:

Siehe Frage 8

 

Frage 12:

Siehe Antwort zur parlamentarischen Anfrage 3871/J.

Weiters gab es Förderungen für Tierpatenschaften,  für den Verein Tierschutz macht Schule und den Löwentransfer aus Gänserndorf.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin