3784/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0041-I/A/3/2008

Wien, am  8  .  Mai  2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3842/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Ja

 

Fragen 2 und 5:

Kontrollen von Speisewagenbetrieben (Frage 2) sind Kontrollen unmittelbar in Speisewägen (Frage 5).

Niederösterreich:

          Anzahl Kontrollen:  6 (Wagons aus Österreich, Deutschland und
                                         Ungarn)
          festgestellte Mängel: fehlende oder mangelhaft ausgestatte                                                        Handwaschbecken im Küchenbereich oder beim                                          Personal WC; fehlender Schulungsnachweis für                                                  Personalschulung ;

                                          fehlende Kopfbedeckung; Tragen von Schmuck;                                         mangelhafte Temperaturen in Lagebereichen;                                                 unzureichend ausgestattete Abfallbehälter;

                                          hygienische Verunreinigungen von Geräten oder                                          Arbeitsflächen; fehlender Splitterschutz bei                                                  Beleuchtungskörpern im Kochbereich

 

Oberösterreich:

         Anzahl Kontrollen:  6 (3 Wagons aus Österreich, 2 Wagons aus          Deutschland, 1 Wagon aus Ungarn)

         Es wurden keine Mängel festgestellt

 

Frage 3 und 4:

Am Standort von Speisewagenunternehmen  wurden keine Kontrollen durchgeführt.

 

Dazu ist festzustellen, dass Kontrollen in den stationären Betriebsstandorten  wenig sinnvoll sind, da sie nur einen Teil der notwendigen Betriebskontrolle umfassen könnten. Effiziente Betriebskontrollen beinhalten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Lebensmittel, werden also durchgeführt während die Wagons unterwegs sind.

 

Ein Zulieferbetrieb wurde kontrolliert, bei dem nur geringe Mängel festgestellt wurden.

 

In der Regel werden Speisewagenunternehmer/-betriebe  von anderen Lebensmittelunternehmern (z. B. Cateringbetrieben) beliefert, bei denen diese Zulieferung nur einen (oft geringen) Teilbereich darstellt.

Derartige Betriebe werden selbstverständlich kontrolliert, jedoch nicht als Zulieferer von Speisewägen erfasst.

 

Frage 6:

Unmittelbar in Speisewägen sind keine Probenziehungen erfolgt.

 

Frage 7:

Es wurden Maßnahmen nach LMSVG ausgesprochen:

 

Frage 8: 

Nicht aktiv waren die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark Tirol, Vorarlberg und Wien.

Ursächlich waren im Wesentlichen: kurze Aufenthalte der Züge bzw. die Kürze der zurückzulegenden Bahnstrecken bis zum Verlassen des Zuständigkeitsgebietes, keine Beanstandungen bei früheren Kontrollen, das Nichtvorhandensein entsprechender Betriebe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich, Personalmangel, geringes Risiko wegen des eingeschränkten Speisenangebotes.

 

Frage 9:

Es wurden keine Beschwerden an die Lebensmittelaufsicht herangetragen.

 

Fragen 10 und 11:

Gemäß Artikel 50 der  „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 … zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes…“ ist ein europaweites Schnellwarnsystem für die Meldung eines von Lebensmitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit einzurichten. Das Auffinden jedes derartigen Risikos - sohin auch

jener im Zusammenhang mit Speisewagen (-betrieben) – ist der Europäischen Kommission zu melden und wird von dieser an alle Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Gegebenenfalls werden auch Drittstaaten informiert.

 

Erfordert allgemein das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen Maßnahmen in mehr als einem Mitgliedstaat, verankert Art. 34 der „Verordnung (EG) Nr. 882/2004 … über amtliche Kontrollen ….“ die verpflichtende Amtshilfe der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

 

Konkrete Kontrollen in den einzelnen Ländern werden anderen Ländern also im Bedarfsfall mitgeteilt.

 

Einschlägige, österreichische Betreiber von Speisewagen betreffende Meldungen, sind nicht eingelangt.

 

Fragen 12 und 13:

Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 … über amtliche Kontrollen ….“ verpflichtet die Behörden bei Kenntnis von einem Verstoß, der Auswirkungen auf einen anderen Mitgliedstaat hat, die entsprechenden Informationen unverzüglich an diesen weiterzuleiten.

Derartige Informationen sind nicht eingelangt.

Aufstellungen sämtlicher Kontrollen, die in anderen Ländern in Speisewagen  die grenzüberschreitend auch das österreichische Bahnnetz benützen, durchgeführt wurden, gibt es nicht, es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in anderen Ländern risikobasierte Kontrollen durchgeführt werden.

 

Fragen 14 und 15:

Die örtliche Beschränkung beruht auf der Zuständigkeit des jeweiligen Landeshauptmannes nach dem LMSVG.

Gemäß § 42 LMSVG sind von Landeshauptmann bei Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, sofern andere Bundesländer

betroffen sein können, unverzüglich jenen Landeshauptmänner zu informieren, in deren Zuständigkeitsbereich Betriebe oder Unternehmen betroffen sind.

 

Frage 16:

Weder sind Parteienbeschwerden bei der Lebensmittelaufsicht, noch einschlägige Meldungen  bei der Verbindungsstelle des BMGFJ oder  über das RASFF eingelangt.

Die Auswahl der jährlichen Schwerpunktsaktionen ist risikobasiert.

 

Für das  Jahr 2008 ist eine österreichweite Schwerpunktaktion „Mikrobiologische Untersuchungen von Wasserproben auf Schiffen und in Zügen“ vorgesehen.

 

Frage 17:

In einzelnen Bundesländern gibt es landesintern Planungen derartiger Kontrollen, so sind im Bundesland Oberösterreich 6 Kontrollen geplant – Proben werden

entnommen, wenn sich bei den Revisionen ein entsprechender Verdacht zeigt. 2 Kontrollen wurden bereits durchgeführt, es konnten keinerlei Mängel festgestellt werden.

In der Steiermark sind 6 Speisewagenkontrollen geplant, bei denen  ca. 10 amtliche Proben entnommen werden sollen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin