3785/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0043-I/A/3/2008

Wien, am   8   . Mai 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3855/J der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Mein Vorhabensbericht für legislative Maßnahmen auf dem Gebiet des Familien­rechts, den ich gemeinsam mit der Bundesministerin für Justiz in den Ministerrat eingebracht habe, wurde mit Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2007 angenom­men.

 

In der Folge wurden sechs Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themenschwer­punkten eingerichtet. Die Arbeitsgruppe Unterhaltssicherung wurde beauftragt, Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung im geltenden Unterhaltsvorschussgesetz vorzuschlagen. Wie aus dem Ministerrats­beschluss vom 2. Mai 2007 ausdrücklich hervorgeht, soll die Schließung der Lücken im gegenwärtig auf dem Unterhaltsvorschussrecht beruhenden System der Unterhaltssicherung von Kindern aus getrennten Familien im Rahmen der Grundsicherung geprüft werden.

 

Die Arbeitsgruppe Unterhaltssicherung setzte sich aus Vertreterinnen und Ver­tretern meines Ressorts, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministe­riums für Frauen, Medien und öffentlicher Dienst, des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, der Jugendwohlfahrt, der Justiz und des Ver­eins österreichische Plattform für Alleinerziehende zusammen.

 

 

 

Frage 2:

Die Arbeitsgruppe hat ihren Endbericht bereits vorgelegt, der zahlreiche Änderungen vorsieht, die dazu führen, dass Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher schneller finanzielle Hilfe erhalten.

 

Eine wesentliche Neuerung soll sein, dass in der Zukunft nicht mehr ein erfolgloses Exekutionsverfahren abgewartet werden muss, sondern die Beantragung der Exekution bei Gericht oder die Einleitung eines Verfahrens zur Hereinbringung des Unterhaltsanspruches im Ausland für die Vorschussgewährung genügt.

 

Weiters soll künftig die Leistungskontinuität von Unterhaltsvorschüssen auch dann sichergestellt werden, wenn sich die gesetzliche Anspruchsgrundlage ändert.

 

Durch die Verlängerung der Höchstdauer der Vorschussgewährungen von drei auf fünf Jahre soll Unterhaltsberechtigten mehr Sicherheit und Kontinuität ihrer Vorschussleistungen gewährt werden.

 

Aus meiner Sicht erscheint es besonders wichtig, den automatisierten Datenaustausch zwischen den Gerichten und den Jugendämtern rasch voranzutreiben. Derzeit sind Pilotprojekte in den Bundesländern Steiermark und Kärnten geplant.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin