3787/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0049-I/A/3/2008

Wien, am   8   . Mai 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3885/J der Abgeordneten Drin. Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den folgenden Ausführungen ist festzuhalten, dass eine Berechnung der CO2-Emissionen in meinem Ressort nicht erfolgen kann und daher aus verwaltungsökonomischen Gründen unterbleiben muss.

 

Fragen 1 bis 10:

Grundsätzlich ist  festzuhalten, dass Dienstreisen nur dann per Flugzeug absolviert werden, wenn aus terminlichen und organisatorischen Gründen kein anderes Verkehrsmittel gewählt werden kann.

 

Die von mir im Zeitraum 11.1. bis 31.12.2007 per Flugzeug durchgeführten Dienstreisen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 


Inlandsflüge:

 

Anzahl

Flugmeilen

5

2.270

 

Flüge/angrenzende Nachbarstaaten:

 

Anzahl

Flugmeilen

7

5.544

 

 

Flüge insgesamt:

 

Anzahl

Flugmeilen

18

43.290

 

 

Im Zeitraum 1.1. bis 29.2.2008 wurden von mir keine Dienstreisen per Flugzeug absolviert.

 

Frage 11:

Im Zeitraum 11.1. bis 31.12.2007 wurden von mir im Rahmen von Dienstreisen mit dem Auto 60.780 Straßenkilometer zurückgelegt.

 

Frage 12:

Im Zeitraum 1.1. bis 29.02.2008 wurden von mir im Rahmen von Dienstreisen mit dem Auto 10.495 Straßenkilometer zurückgelegt.

 

Frage 13:

Im Zeitraum 11.1. bis 31.12.2007 wurde für die Anreise zur Regierungsklausur in Linz sowie für die Reise aus Anlass der 2. gemeinsamen Regierungssitzung zwischen Österreich und Ungarn in Budapest die Bahn benützt, darüber hinaus wurden von mir keine Dienstreisen per Bahn absolviert.

 

Frage 14:

Im Zeitraum 1.1. bis 29.02.2008 wurden von mir keine Dienstreisen per Bahn durchgeführt.

 

Frage 15:

Kurze Wegstrecken werden von mir grundsätzlich, soweit es Terminplan und Witterung zulassen und nicht umfangreiche schriftliche Unterlagen zum Zielort mitzunehmen sind, zu Fuß zurückgelegt.

 

Frage 16:

Ich weise darauf hin, dass Dienstreisen nur dann durchgeführt werden, wenn dies im Rahmen der Ausübung meines Amtes unumgänglich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin