381/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.04.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat HAUBNER,  Mag. DARMANN, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Februar 2007 unter der Nr. 379/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Kindeswohl als gesamtstaatliche Aufgabe am Beispiel des tragischen Falles in Oberösterreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Die Sicherheitsbehörde respektive Beamte der Polizeiinspektion Puchenau waren nur einmal und zwar am 24.10.2005 über Initiative der Bezirkshauptmannschaft als Jugendwohlfahrtsträger in Absprache mit der zuständigen Pflegschaftsrichterin bei der Abnahme der minderjährigen Kinder zur Assistenzleistung eingesetzt.

Nach Angaben der Assistenz leistenden Polizeibeamten habe es im Haus äußerst chaotisch ausgesehen und Beamten haben Mäuse und anderes Ungeziefer wahrgenommen.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Da diesbezüglich vor der Abnahme der Kinder am 24.10.2005 weder Wahrnehmungen von Exekutivbeamten erfolgten noch derartige Anzeigen bzw. Beschwerden eingegangen sind, konnten auch keinerlei Maßnahmen gesetzt bzw. Amtshandlungen geführt werden.

 

Zu Frage 8:

Soweit es den Kompetenzbereich des Innenressorts betrifft, wird schon jetzt durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit versucht, die Mitbürger und Mitbürgerinnen dafür zu sensibilisieren, bei Verdacht von strafbaren Handlungen, besonders wenn Kinder und Minderjährige davon betroffen sind, unverzüglich die nächste Polizeidienststelle davon zu informieren, damit die Verdachtsmomente rasch geklärt und allenfalls ein effizientes Vorgehen der zuständigen Gerichte und Behörden sichergestellt ist.