3811/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0106-III/4a/2008
Wien, 6. Mai 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4094/J-NR/2008 betreffend Schulversuch „Neue Mittelschule“ Magdalenaberg, die die Abg. Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 10. April 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der eingereichte Modellplan entsprach nicht den Vorgaben des § 7a des Schulorganisationsgesetzes (Einführung von neuen Modellversuchen zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I), sondern hat auch die Volksschule mit einbezogen und konnte daher nur abschlägig beschieden werden.
Zu Frage 2:
Es gab seitens des Ministeriums als auch des Landesschulrates Bemühungen, das gegenständliche Projekt zu ermöglichen. Begründend wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zu Frage 3:
Auf Basis des eingereichten Modellplanes und nach Konsultation mit den involvierten Schulleitungen konnte eine seriös begründete Entscheidung getroffen werden – ein Besuch war nicht erforderlich.
Zu Frage 4:
Die Schulleitungen wurden telefonisch informiert, der Landesschulrat per Bescheid unter Angabe der Begründung in Kenntnis gesetzt.
Zu Frage 5:
In einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Vertretern des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde den involvierten Schulleitungen vorgeschlagen, ein modifiziertes Projekt auf Basis eines traditionellen Schulversuches einzureichen. Als eine mögliche Option wurde dies bereits für das Schuljahr 2008/09 ins Auge gefasst. Bislang ist keine Reaktion auf dieses Angebot bekannt.
Zu Frage 6:
Es existiert keine Warteliste. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.
Zu Fragen 7 und 8:
Es gab keine ähnlichen Ansuchen, da keine mit Pettenbach/Magdalenaberg vergleichbaren Modelle eingereicht wurden.
Zu Frage 9:
Die Kriterien für die Genehmigung von Schulversuchen generell sind inhaltlich definiert und variieren dementsprechend. Hinsichtlich der allgemein bildenden Pflichtschulen wird auf die allgemeinen Richtlinien für die Beantragung von Schulversuchen im Schuljahr 2008/09 hingewiesen (BMUKK RS Nr. 26/2007 vom 26. November 2007, abrufbar unter http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/2007_26.xml).
Zu Frage 10:
Die Modellpläne wurden/werden vom jeweiligen Landesschulrat beim Ressort eingereicht. Der Landesschulrat prüft die Modellpläne. Vertreter des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur waren hier nicht direkt involviert. Wohl aber gab es im Rahmen der Informationsarbeit zu „Neuen Mittelschule“ (NMS) zahlreiche Besuche in den Modellregionen in ganz Österreich und auch an Schulstandorten, die sich später für die Mitarbeit an der NMS-Entwicklungsarbeit entschieden haben.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.