3822/AB XXIII. GP
Eingelangt am
08.05.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4036/J-NR/2008 betreffend die ÖBB-internen Ermittlungen gegen N.N., die die Abgeordneten Dr. Manfred Haimbuchner und KollegInnen am 8. April 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich – nach Einholung einer Stellungnahme der ÖBB - wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Um welche Umstrukturierung, bei welcher der Posten von N.N. geschaffen wurde, handelte es sich konkret?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖBB–Dienstleistungs GmbH wurde der ursprüngliche Bereich Human Resources auf Grund der enorm angestiegenen Bedürfnisse in drei Bereiche gegliedert: Human Resources Operations, Human Resources/Workforce Management und Recht. N.N. wurde Leiter des Bereichs Human Resources Operations.
Frage 2:
Wann genau wurde diese Umstrukturierung durchgeführt?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖBB–Dienstleistungs GmbH wurde die Umstrukturierung in der 10. Aufsichtsratssitzung der ÖBB-Dienstleistungs GmbH am 13. März 2007 genehmigt.
Frage 3:
Welches Ziel hatte diese Umstrukturierung?
Antwort:
Ziel dieser Umstrukturierung war es laut ÖBB, die strategischen Human Resources-Funktionen (HR-Rahmenrecht, HR-Systeme, HR-Salary Management) von den operativen Human Resources-Funktionen (HRO-Recruiting, HRO-Administration, HRO-Entwicklung und Bildung, sowie Pensionsangelegenheiten) zu trennen und dadurch eine effizientere und qualitativ bessere Dienstleistung sicherzustellen. Weiters wurde für Arbeitsrechtsangelegenheiten ein eigener Rechtsbereich eingeführt, um den Konzerngesellschaften eine bessere rechtliche Betreuung anbieten zu können.
Frage 4:
Wie viele Posten wurden im Zuge dieser Umstrukturierung geschaffen?
Antwort:
Wie die ÖBB–Dienstleistungs GmbH mitteilt, wurden zwei Leitungsfunktionen - Leiter „Human Resources Operations“ und Leiter „Recht“ - geschaffen.
Fragen 5 und 6:
Wie viele dieser Posten wurden ausgeschrieben?
Wie viele Posten wurden nicht ausgeschrieben?
Antwort:
Laut ÖBB–Dienstleistungs GmbH wurde keiner dieser Posten ausgeschrieben.
Fragen 7, 8 und 12:
Warum wurden diese Posten nicht ausgeschrieben?
Nach welchen Kriterien wurden die nicht ausgeschriebenen Posten besetzt?
Aus welchen Gründen wurde der Posten, welchen N.N. erhielt, nicht ausgeschrieben?
Antwort:
Da nach Auskunft der ÖBB–Dienstleistungs GmbH keine Ausschreibungspflicht vorlag und mit N.N. ein Kandidat mit entsprechender Managementerfahrung und Referenzen verfügbar war, wurde der Posten nicht ausgeschrieben.
Frage 9:
Wie viele Posten wurden im Zuge dieser Umstrukturierung abgeschafft?
Antwort:
siehe Beantwortung der Frage 4.
Frage 10:
Welche Aufgaben erfüllt derzeit N.N.?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖBB–Dienstleistungs GmbH ist N.N. in der ÖBB-Dienstleistungs GmbH Bereichsleiter für Human Resources Operations. In seinen Verantwortungsbereich fallen die Abteilungen HRO-Recruiting, HRO-Administration, HRO-Entwicklung und Bildung, sowie Pensionsangelegenheiten.
Frage 11:
Welche Qualifikationen besitzt N.N., die ihn zur Ausübung dieser Aufgaben befähigen?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖBB-Dienstleistungs GmbH verlangen die oben beschriebenen Agenden Managementqualifikation und juristische Kenntnisse. N.N. ist lt. ÖBB-Dienstleistungs GmbH Jurist und hat auch in seiner vorigen beruflichen Tätigkeit eine Managementfunktion ausgeübt und erfüllt somit das Anforderungsprofil.
Fragen 13 bis 17:
Gab es bezüglich der Postenbesetzung mit N.N. Gespräche mit Hubert Gorbach?
Gab es bezüglich der Postenbesetzung mit N.N. Gespräche mit Dr. Andrea Kdolsky?
Gab es bezüglich der Postenbesetzung mit N.N. Gespräche mit Dr. Wolfgang Schüssel?
Gab es bezüglich der Postenbesetzung mit N.N. Gespräche mit BM Platter?
Gab es bezüglich der Postenbesetzung mit N.N. Gespräche mit Frau Erika Rumpold?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖBB–Dienstleistungs GmbH gab es keine Gespräche.
Frage 18:
Wer führt die internen Ermittlungen?
Antwort:
Wie mir die ÖBB–Dienstleistungs GmbH mitteilt, der Geschäftsführer der ÖBB-Dienstleistungs GmbH.
Frage 19:
Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen bisher?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖBB–Dienstleistungs GmbH wurde N.N. unmittelbar nach Bekannt werden der Anschuldigungen gegen N.N. durch den ehemaligen Direktor des Bundeskriminalamtes von seinem unmittelbaren Vorgesetzten aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen ihn zu verfassen. Diese Stellungnahme wurde dann einer Rechtsanwaltskanzlei zur rechtlichen Beurteilung übergeben. Diese liegt bereits vor. Aufgrund dieser Stellungnahme sind vorerst keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu setzen.
Frage 20:
Bis wann werden die Ermittlungen voraussichtlich beendet sein?
Antwort:
Laut ÖBB–Dienstleistungs GmbH sind die internen Ermittlungen vorerst abgeschlossen.