3825/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März 2008 unter der Nr. 3823/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Europäischen Haftbefehl gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø      Sind Ihnen die darin aufgezeigten Probleme für den Grundrechtsschutz in Öster-reich bekannt, die sich aus dem "Europäischen Haftbefehl" für österreichische Staatsbürger ergeben können?

Ø      Erhöhen die von zwei unabhängigen Experten in der Sache übereinstimmend festgestellten rechtsstaatlichen Defizite des "Europäischen Haftbefehls" Ihr Vert-rauen in den Grundrechtsschutz durch die EU?

Ø      Was haben Sie unternommen, um diesen (potenziellen) Gefahren entgegenzu-wirken?

Ø      Was werden Sie in dieser Richtung zur Wahrung des Grundrechtsschutzes unter-nehmen?

Ich kann durch die Vorschriften über den Europäischen Haftbefehl“ keinen Grundrechtseingriff erkennen, was mir auch von den zuständigen Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes bestätigt wurde. Im Übrigen betreffen diese Fragen keinen

Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.