3828/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. März 2008 unter der Nr. 3912/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra-ge betreffend Beschlussfassung sowie Änderung der Regierungsvorlage: Gesund-heitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 durch die Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Die Änderung welcher konkreten Gesetzesmaterien beinhaltete der in der Sit-zung des Ministerrates vom 5. März 2008 beschlossene Gesetzesentwurf betref-fend Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz ?
Ø Wie lautet der exakte Titel des gegenständlichen Gesetzesentwurfes?
Ø War in diesem Entwurf die Änderung des Bundespflegegesetzes bereits enthal-ten?
Ø Wenn nein, ist dies ein Abweichen vom bisher im Ministerrat angewendeten Ein-stimmigkeitsprinzip?
Ø Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt erlangten Sie Kenntnis von der ohne Beschluss im Ministerrat erfolgten Änderung der beschlossenen Regierungsvorlage durch Hinzufügen eines weiteren Artikels?
Ø Sind Sie der Auffassung, dass die gewählte Vorgangsweise einer Erweiterung einer Regierungsvorlage um drei bis vier Gesetzesmaterien dem § 25 GOG-NR entspricht?
Ø Ist diese Vorgangsweise insofern als Präzedenzfall zu sehen, als künftig damit gerechnet werden muss, daß wahllos und unabhängig von parlamentarischen
Fahrplänen kurzfristig Regierungsvorlagen abgeändert und auch um nicht im in-haltlichen Zusammenhang stehenden Gesetzesmaterien ergänzt werden?
Der exakte Titel des gegenständlichen Gesetzesentwurfs, in dem auch die einzelnen geänderten Bundesgesetze enthalten sind, lautet:
„Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das He-bammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Sanitä-tergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Hausbetreuungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundes-pflegegeldgesetz geändert werden (Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 - GesBRÄG 2007)."
Die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes war daher in dem am 5. März 2008 von der Bundesregierung als Regierungsvorlage beschlossenen Ministerratsvortrag der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend bereits enthalten. Es han-delte sich bei der Diskrepanz lediglich um ein redaktionelles Versehen im Minister-ratskommunique.
Zur Frage 8:
Ø Aus welchem Grund erfolgte am 11. März 2008 eine neuerliche Änderung der geänderten Regierungsvorlage betreifend das Gesundheitsberufe- Rechtsänderungsgesetz?
In einem Umlaufbeschluss der Bundesregierung vom 11. März 2008 erfolgte lediglich eine Änderung einiger Zeilen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage. Dies soll-te die Erläuterungen vervollständigen.
Zur Frage 9:
Ø Können Sie ausschließen, dass durch diese Vorgangsweise die parlamentarische Arbeit und die Qualität der Gesetze beeinträchtigt werden?
Ja
Zu Frage 10:
Ø Welche Gründe waren maßgeblich, die geplanten Änderungen nicht am üblichen Wege der parlamentarischen Behandlung dieser Regierungsvorlage im Aus-schuss oder Plenum des Nationalrates durch die Abgeordneten herbeizuführen?
Gemäß Art. 41 Abs. 1 B-VG steht der Bundesregierung als Möglichkeit, einen Geset-zesantrag in den Nationalrat einzubringen, nur der Weg einer Regierungsvorlage offen.