3829/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.05.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und
Kollegen haben am 11. März 2008 unter der Zl. 3828/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Übermittlung von Daten über die Erpressbarkeit des
Ex-Botschafters Michael Miess" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 14:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurde
weder 2003 noch in den Jahren danach von den ermittelnden Behörden über Mutmaßungen
oder Ermittlungen betreffend eine vermeintliche Erpressbarkeit des ehemaligen Missionschefs
der Österreichischen Botschaft Kiew oder über eine diesbezügliche mutmaßliche
Verleumdungsklage gegen einen Herrn Bosch informiert.

Das BMeiA erlangte daher erst während der Hauptverhandlung in der Strafsache Dr. Michael
Miess am Landesgericht Wien am 4. März 2008 Kenntnis über diesbezügliche
Verdachtsmomente. Diese Mutmaßungen sind derzeit Gegenstand eines laufenden Verfahrens
gegen den vom Dienst suspendierten Mitarbeiter des
BMeiA.