3837/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.05.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-20001/0016-II/2008 Wien,
Betreff: Parlament
Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Öllinger u. a. betreffend Immobilien der Pensionsversicherungsträger (I), Nr. 3905/J.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3905/J der Abgeordneten Öllinger u. a. wie folgt:
Frage 1:
Seitens meines Ministeriums wurde im Jahr 2007 eine Einschau bei der Pensionsversicherungsanstalt durchgeführt. Aufgrund der personellen Situation konnte die Einschau nicht kontinuierlich, sondern nur tageweise durchgeführt werden.
Nachdem der Rechnungshof im Jahr davor eine sehr umfangreiche Prüfung hinsichtlich der Fusion durchgeführt hat, wurde dieses Thema bei der ho. Einschau nur im Zusammenhang mit dem Verwaltungszielwert gemäß § 625 Abs.8 ASVG behandelt. Schwerpunkte der Sonderprüfung des BMSK waren neben der Einhaltung des Verwaltungszielwertes, die Personalaufnahmen für die Einpflegung der Daten ins Pensionskonto und für die Bearbeitungen im zwischenstaatlichen Bereich. Weiters wurde das nichtbetriebsnotwendige Vermögen und die Kosten der eigenen Einrichtungen kritisch betrachtet.
Frage 2:
Seitens meines Ministeriums wurde im September 2002 eine Sonderprüfung hinsichtlich der räumlichen (personellen) Situation der künftigen Pensionsversicherungsanstalt durchgeführt. Die Einschauergebnisse wurden seitens des Rechnungshofes 2006 bestätigt.
Eine weitere Sonderprüfung erfolgte im Oktober 2003 hinsichtlich des Fusionsaufwandes im Bezug auf die außer Achtlassung im Verwaltungszielwert. Aufgrund der personellen Situation konnte die Sonderprüfung keine weiteren Bereiche umfassen.
Fragen 3 und 4:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Im Zusammenhang mit der Anmietung des Zielstandortes für die Landesstelle Burgenland brachte die „Medicent Management Consulting GmbH“ eine Klage gegen die PVA auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 444.000,--, ein, nachdem die PVA den von diesem Projektanten präsentierten Standort in der Ruster Straße nicht ausgewählt hat. Das Verfahren ist derzeit beim OGH anhängig.
Der PVA sind aus diesem Verfahren bisher Kosten in Höhe von € 38.216,80 erwachsen.“
Frage 5:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Im Zuge des Verwertungsverfahrens für das Bürogebäude Roßauer Lände brachte die BLORO Immobilien- und Handels GmbH & CO KG eine Klage gegen die PVA auf Unterlassung der Verhandlungsführung mit anderen Bietern als ihr selbst ein. Der mit dieser Klage verbundene Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wurde sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz abgewiesen, die Klage selbst wurde vom Kläger infolge einer vergleichsweisen Bereinigung zurückgezogen.“
Frage 6:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
|
Landesstelle |
Standort |
Kündigungsverz. |
|
Niederösterreich |
Kremser Landstraße 5 Büro (Schöpferstr.) |
20 Jahre |
|
Kremser Landstraße 5 Lager/Garage |
||
|
Steiermark |
Eggenbergerstraße 3 |
15 Jahre |
|
Kärnten |
Südbahngürtel 10-14 |
20 Jahre |
|
Oberösterreich |
Bahnhofplatz 8 |
15 Jahre |
|
Salzburg |
Schallmooser Hauptstr. 11 |
15 Jahre |
|
Tirol |
Ing.-Etzel-Straße 13 Büro |
15 Jahre |
|
Ing.-Etzel-Straße 13 - Lager |
15 Jahre |
Frage 7:
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Stellungnahme zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
Frage 8:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Nein, dem Überleitungsausschuss (ÜLA) wurde am 22. April 2002 lediglich ein Zwischenbericht hinsichtlich „Raumkonzept Standorte PVA“ vorgelegt. Unter dem Gesichtspunkt der vorliegenden Angebote bzw. zur Auswahl stehenden Projekte beschreibt der Bericht Szenarien für den Betrieb von Front- und Backoffice ab dem 1. Jänner 2003.
Die Entscheidung, in welchen Bundesländern Interimslösungen zur Einhaltung des Bürobetriebes der fusionierten PVA realisiert werden müssen bzw. welche Mietobjekte sich dafür eignen, basierte auf dem je Bundesland unterschiedlich fortgeschrittenen Erhebungen zur Umsetzung der Zielobjekte.
Das vom ÜLA genehmigte Standortkonzept war für die Anbieter zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtsverbindlich, die endgültigen Standortentscheidungen - speziell die Zielstandorte betreffend - wurden erst in nachfolgenden ÜLA- bzw. VO-Sitzungen beschlossen.“
Frage 9:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Im Schreiben vom 5. September 2002 an den Hauptverband, welches als Antrag auf Bedarfsprüfung gemäß § 31 Abs. 7 ASVG zu werten ist, wurde diesem der aus der Zusammenführung von PVArb und PVAng entstehende Flächenbedarf zur Errichtung von Landesstellen pauschal gemeldet und um die Einleitung eines Bedarfsprüfungsverfahrens ersucht (= Vorankündigung).
Die eigentliche Bedarfsprüfung wurde nach Vorliegen der jeweiligen Entscheidungen zur Anmietung bzw. Ankauf der einzelnen Liegenschaften eingeleitet.
Der sich aus der Frage ergebende, inhärente Vorwurf einer verspäteten Antragstellung an den Hauptverband („erst“) kann nicht nachvollzogen werden, da wie bereits zu Frage 8 ausgeführt, zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindlichen Standortentscheidungen vorgelegen sind. Von der Geschäftsführung des Hauptverbandes wurde in ihrer Sitzung am 7. Oktober 2002 (TOP 8) nachstehender Beschluss gefasst:
„Mit der antragstellenden Anstalt sind Gespräche hinsichtlich Art, Ausmaß und Abwicklung der einzelnen Vorhaben zu führen. Weiters ist die Anstalt zu ersuchen, alle für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Bedarfsfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen dem Hauptverband zu übermitteln.““
Frage 10:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
Auflistung der Entscheidungen:
Landesstelle Niederösterreich ÜLA 19. 11. 2002
Landesstelle Burgenland VO 15. 05. 2003
Landesstelle Kärnten ÜLA 28. 08. 2002
Landesstelle Tirol ÜLA 14. 10. 2002
(Entscheidung nicht
Ziel- sondern
Interimsstandort ÜLA 19.
11. 2002)
Frage 11:
Seitens meines Bundesministeriums gab es einen solchen deklarierten Wunsch nicht.
Frage 12:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
Am Wettbewerb zur Standortfindung für die Landesstellen Steiermark und Oberösterreich haben sich folgende Firmen beteiligt:
Landestelle Steiermark:
|
ANBIETER |
Projekt |
|
UNIQA |
Grazbachgasse vis-à -vis StmkGKK |
|
UNIQA |
Annenstraße / Finkengasse |
|
PVI |
Annenstraße / Finkengasse |
|
PVI |
Eggenberger Gürtel / Niesenbergergasse |
|
PVI |
Eggenberger Straße / Asperngasse |
|
BOE GmbH |
Bürozentrum Eggenberger Gürtel |
|
MID Bau GmbH |
Bahnhofgürtel 49 / Milchhof Graz |
|
Ketat GmbH |
Triesterstraße / Lauzilgasse 21a |
|
P. Kovac GmbH |
Bahnhofgürtel 59 / Zollgasse |
|
PORR AG |
GKE – Gelände, Eggenbergerstraße |
Landesstelle Oberösterreich:
|
ANBIETER |
Projekt |
|
Brandstetter Bauträger GmbH |
Lenaupark I/ Hammerlingstraße |
|
Brandstetter Bauträger GmbH |
Lenaupark II – Raimundstraße Makartstraße |
|
MID Bau GmbH |
Hessenplatz |
|
MID Bau GmbH |
Prinz Eugen Straße / Semmelweisstraße |
|
BAWAG Immobilien |
Prinz Eugen Straße / Semmelweisstraße |
|
PORR AG |
Hauptbahnhof Linz |
|
Raiffeisen Evolution |
Büroturm Hbf Linz |
|
ITM |
nächst Welser Straße / Poststraße |
|
Blumauerplatz Projektentw. GmbH |
Blumauerplatz |
Frage 13:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Dem Überleitungsausschuss wurde am 22. April 2002 ein Zwischenbericht zum Raumkonzept der PVA – Standorte erstattet. Darin wurden die Grundlagen für die Flächenermittlung (Kopfschlüssel) und den Flächenbedarf über die voraussichtliche Anzahl der Mitarbeiter je Landesstelle dargestellt. In der weiteren Folge wurden zu den einzelnen Landesstellen mögliche Zielobjekte aufgelistet und Szenarien für den Zeitraum bis zur Besiedelung der Zielstandorte beschrieben (Vorschläge zu den Interimsstandorten) und das weitere Vorgehen festgelegt.
Wie bereits zu Frage 8 ausgeführten, lagen zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindlichen Standortentscheidungen vor.“
Frage 14:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
Der endgültige Flächenbedarf der Landesstellen wurde anhand des genehmigten Dienstpostenplanes für das Jahr 2003 ermittelt, die Vergleichszahlen lauten wie folgt:
|
LANDESSTELLE |
Flächenbedarf in m² gem. Ermittlung ÜLA 22.04.2002 |
Tatsächlicher Flächenbedarf in m² |
|
Burgenland |
1.925 |
2.480 |
|
Kärnten |
4.100 |
4.500 |
|
Niederösterreich |
9.475 |
8.700 |
|
Salzburg |
3.825 |
4.467 |
|
Steiermark |
8.000 |
9.966 (brutto) |
|
Tirol |
4.025 |
4.025 |
|
Vorarlberg |
2.450 |
2.348,16 |
Frage 15:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Für die Landesstelle Vorarlberg wurde ursprünglich ebenfalls ein Mietobjekt gesucht. Als bestgeeignetes Objekt wurde das Projekt Gesundheitszentrum Zollgasse, welches in unmittelbarer Zentrums- und Bahnhofsnähe gelegen ist, ermittelt. Der Projektant, ein örtlicher Bauunternehmer, war jedoch nur an einem Verkauf des fertigen Objektes interessiert, weshalb im ÜLA am 19. November 2002 der Ankauf dieses Objektes beschlossen wurde.“
Frage 16:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Es wurden alternativ neun weitere Objekte angeboten.“
Frage 17:
BGKK
Termin Angebot: 10. 06. 2002 Absage: 29. 11. 2002
SGKK
Termin Angebot: 18. 11. 2002
Absage: Seitens der PVA wurde die SGKK davon in Kenntnis gesetzt, dass für den Terminplan der PVA eine Klärung der Standortfrage bis Ende Jänner 2003 gegeben sein müsste. Die Standortfrage wurde durch die SGKK erst im Mai 2003 im Hinblick auf eine Besiedelung mit Ende 2005 entschieden.
KGKK
Termin Angebot: 20. 02. 2002 Absage: 01. 10. 2002
Ergänzend hiezu teile ich mit, dass seitens meines Ministeriums stets eine trägerübergreifende Zusammenarbeit preferiert wurde.
Frage 18:
Der Hauptverband hat mir hiezu Folgendes mitgeteilt:
„Der Hauptverband hat die Pensionsversicherungsanstalt mit Schreiben vom 29. April 2002 ersucht, Kooperationsprojekte mit den in der jeweiligen Stadt vertretenen Versicherungsträgern zu suchen.“
Frage 19:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Die ehemalige Landesstelle Salzburg der PVArb war in einem teilweise denkmal geschützten Gebäudekomplex aus der Jahrhundertwende untergebracht. Das Gebäude weist eine gemischte Nutzung zwischen Kernbüro und Mietwohnungen auf. Der gestiegene Bedarf an Bürofläche wurde in der Vergangenheit durch Umwidmung und Umbau von Wohnungen abgedeckt. In den ursprünglichen Überlegungen, basierend auf einer Personalzahl von 153 Mitarbeitern, wurde im 1. Quartal 2002 die vorhandene Fläche als theoretisch ausreichend erachtet und die Kosten für die erforderlichen Sanierungs- und Umbauarbeiten ermittelt, gleichzeitig erfolgte die Prüfung zur Errichtung eines Neubaues auf dem angrenzenden Anstaltsgrund. Die hierfür erforderlich Änderung der Flächenwidmung wurde beim Magistrat Salzburg eingereicht. Ein dezidierter Beschluss, diese Lösungsvarianten umzusetzen, erfolgte nicht.
Frage 20:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Bei detaillierter Prüfung der Gebäudestruktur und des Bauzustandes zeigte sich, dass das Objekt nicht die Voraussetzungen für die Umgestaltung in ein zeitgemäßes Büro mit einer entsprechenden behindertengerechten Kundenzone aufwies.
Investitionspläne aus 2001 und 2002 wurden daher in Hinblick auf die Verlagerung in ein neues Objekt verworfen.“
Frage 21:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Bis zu diesem Zeitpunkt waren keine Planungs- bzw. Renovierungskosten angefallen.“
Fragen 22 und 23:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes die beiliegende Auflistung übermittelt:

Frage 24:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Landesstelle Vorarlberg
Der Ankauf des Objektes von der Fa.
Schertler – Alge GmbH., Hofsteigstraße 4, 6923 Lauterach,
erfolgte am 5. November 2003 (Kaufvertrag) zu einem Kaufpreis von €
5,872.573,00, zuzüglich 20 % USt.
|
|
Nutzfläche |
Preise |
|
Obergeschosse + Lager Untergeschoss |
2.348,16 m² |
2.354,93 je m² |
|
Tiefgaragenplätze |
30 Stk. |
11.627,65 je Stk. |
jeweils zuzüglich 20 % USt.
Erweiterung Landesstelle Wien
Die Liegenschaft wurde von der Kabel- und
Drahtwerke Aktiengesellschaft, Siemensstraße 88 – 92, 1210 Wien, am
4. August 2006 (Kaufvertrag), zu einem Preis von € 39,900.000,00,
zuzüglich 20 % USt. angekauft.
|
|
Bruttogeschossfläche |
Nutzfläche |
|
Summe Untergeschosse |
7.653,9 |
3.705,54 |
|
Summe Obergeschosse |
18.140,40 |
14.325,98 |
|
GESAMTSUMME |
25.794,30 |
18.031,52 |
|
|
|
|
|
Preis je m² BGF OG |
rd. 2.199,51 |
|
|
Preis je m² NF OG |
rd. 2.785,15 |
|
|
Preis je m² BGF + UG |
rd. 1.546,85 |
|
jeweils zuzüglich 20 % USt.“
Frage 25:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
Interimsstandorte
|
Landesstelle |
Standort |
Vermieter |
Mietbeginn |
Mietende |
Fläche |
|
Gesamtmiete |
je m² |
||
|
Nieder österreich |
Bräuhausgasse / Erweiterung |
Develop / AIV Ges.m.b.H. |
01.06.2004 |
31.12.2006 |
1.620,23 |
m² |
€ 15.557,49 |
€ 9,60 |
||
|
Europaplatz 5 |
Allianz Elementar/ITB |
01.08.2002 |
31.05.2007 |
1.986,00 |
m² |
€ 15.153,44 |
€ 7,63 |
|||
|
Europaplatz 5 - Archiv |
Allianz Elementar/ITB |
01.08.2002 |
31.05.2007 |
1.168,00 |
m² |
€ 2.332,00 |
€ 2,00 |
|||
|
Europaplatz 6 |
Develop / AIV Ges.m.b.H. |
01.08.2002 |
31.12.2006 |
908,14 |
m² |
€ 6.540,63 |
€ 7,20 |
|||
|
Europaplatz 6 - Top 10 |
Develop / AIV Ges.m.b.H. |
01.04.2004 |
31.12.2006 |
114,14 |
m² |
€ 0,00 |
€ 0,00 |
|||
|
Burgenland |
Neusiedlerstraße 67 |
ITB Immobilien treuhand |
01.09.2002 |
31.12.2004 |
1.277,00 |
m² |
€ 8.683,60 |
€ 9,30 |
||
|
Kärnten |
Bahnhofplatz 1 + 2 |
Österreichische Post AG |
01.02.2003 |
01.11.2004 |
713,97 |
m² |
€ 4.981,08 |
€ 6,98 |
||
|
Oberösterreich |
Stockhofstraße |
Dr. Wilhelm Körner |
15.03.2004 |
30.06.2008 |
381,12 |
m² |
€ 2.286,72 |
€ 6,00 |
||
|
Langgasse |
Neue Heimat |
01.08.2003 |
30.06.2008 |
141,00 |
m² |
€ 1.020,84 |
€ 7,24 |
|||
|
Raimundstraße - Lager |
Euroreal Immobilien GmbH |
01.06.2005 |
30.06.2008 |
951,70 |
m² |
€ 3.806,00 |
€ 4,00 |
|||
|
Rainerstraße |
Siegfried Schrot GmbH |
01.03.2005 |
30.06.2008 |
583,93 |
m² |
€ 3.824,74 |
€ 6,55 |
|||
|
Tirol |
Werner v. Siemensstr. 9/Schusterbergweg |
Innpark Center |
01.09.2002 |
01.01.2009 * |
4.546,03 |
m² |
€ 41.960,89 |
€ 9,23 |
||
|
Werner v. Siemensstr. 9/Schusterbergweg (Pensionskonto, EU10) |
Innpark Center |
16.01.2006 |
01.01.2009 *) |
637,05 |
m² |
€ 5.879,97 |
€ 9,23 |
|||
|
*) Die offene Bindungszeit bis Ende 2010 wird vom Vermieter des Zielstandortes "Bürgerbräu" für die Anstalt kostenfrei übernommen |
|
|
|
|||||||
ZIELSTANDORTE
|
Landesstelle |
Standort |
Vermieter |
Mietbeginn |
Mietende |
Fläche |
|
Gesamtmiete |
je m² |
|
Nieder österreich |
Schöpferstraße 14 - gültiger Mietvertrag |
Schöpferstraße Projektentw |
15.09.2006 |
20 Jahre |
9.760,00 |
m² |
€ 106.384,00 |
€ 10,90 |
|
Schöpferstraße 14 - Erweiterung Lager/Garage |
Schöpferstraße Projektentw |
15.09.2006 |
20 Jahre |
4.970,00 |
m² |
€ 12.275,90 |
€ 2,47 |
|
|
Burgen land |
Ödenburgerstraße 8 |
UNIQA |
01.10.2004 |
10 Jahre |
2.602,04 |
m² |
€ 24.198,97 |
€ 9,30 |
|
Ödenburgerstraße 8 - Zubau |
UNIQA |
01.01.2007 |
10 Jahre |
540,00 |
m² |
€ 5.022,00 |
€ 9,30 |
|
|
Steiermark |
Köflachergasse 3/Eggenbergerstraße 3 |
Z Leasing LUNA |
01.10.2005 |
15 Jahre |
10.880,00 |
m² |
€ 98.682,00 |
€ 9,07 |
|
Kärnten |
Südbahngürtel 10 |
RG Verwaltung GmbH |
01.07.2004 |
20 Jahre |
5.458,71 |
m² |
€ 51.857,75 |
€ 9,50 |
|
OOberösterreich |
Europaplatz 1A/Bahnhofplatz 8 |
Terminal Tower |
01.04.2008 |
15 Jahre |
13.552,85 |
m² |
€ 125.363,86 |
€ 9,25 |
|
Salzburg |
Schallmooser Hauptstr. 10 (Z) |
Rizzi-Plaza |
01.11.2005 |
15 Jahre |
4.623,00 |
m² |
€ 44.526,32 |
€ 9,63 |
|
Tirol |
Bürgerbräu-Areal |
Bauprojekt Bürgergarten |
01.01.2009 |
15 Jahre |
5.983,00 |
m² |
€ 55.223,09 |
€ 9,23 |
|
Bürgerbräu-Areal - Lager |
Bauprojekt Bürgergarten |
01.01.2009 |
15 Jahre |
142,00 |
m² |
€ 710,00 |
€ 5,00 |
|
|
Mietpreise jeweils Kostenbasis 2005. |
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Im Bereich der Landesstelle Wien sind keine relevanten Mietobjekte vorhanden. |
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||||
Frage 26:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Aufgelöste Mietverträge = Liste Interimsstandorte
Bei der Beendigung der Mietverhältnisse musste bis dato lediglich am Interimsstandort Europaplatz 5 in St. Pölten eine Abschlagszahlung in Höhe von EUR 16.500,-- netto für von der PVA durchzuführende Adaptierungsarbeiten geleistet werden.“
Frage 27:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Keine.“
Frage 28:
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Eingangs sei darauf hingewiesen, dass Herr GD HR Dr. Wetscherek mit Schreiben vom 12. August 2002 an die Aufsichtsbehörde, das auf ein Gespräch mit dem Herrn Bundesminister vom 8. August 2002 Bezug nimmt, klargestellt hat, dass er in sämtlichen Angelegenheiten, die sich im geschäftlichen Verkehr zwischen der Pensionsversicherungsanstalt einerseits und der UNIQUA Versicherung - AG sowie der COLLEGIALITÄT Versicherungs- AG andererseits ergeben könnten, im Zusammenhang mit den zur Entscheidung berufenen Verwaltungskörpern der Anstalt weder als Berichterstatter noch als Berichtsverfasser tätig werden wird.
Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass Herr GD-Stv. Freitag in seiner Funktion als Treuhänder, die er im Übrigen mit 30. Juni 2007 beendet hat, ausschließlich die Interessen der Versichertengemeinschaft hinsichtlich einer ausreichenden Dotierung des Deckungsstocks wahrgenommen hat, ihm also diesbezüglich keinerlei operative oder sonstige geschäftsführende Aufgaben übertragen waren.
ad a) LS Burgenland, UNIQUA war Grundeigentümer der Liegenschaft und Bestbieter des Projektvergleiches.
ad b) Der Interimsstandort der LS Tirol am Schusterbergweg wurde von einem Konsortium bestehend aus Siemens, Raiffeisen und Wiener Städtische angeboten.
ad c) keine.“
Frage 29:
Vorweg halte ich fest, dass die Diktion: “merkwürdige Ereignisse“ in der Anfrage suggeriert, dass mit dem Verkauf Unregelmäßigkeiten verbunden waren. Dem war nicht so.
Zu den einzelnen Punkten der vorliegenden Frage nehme ich Stellung wie folgt:
Punkt a):
Ja. Stellungnahme wurde keine abgegeben und war auch nicht erforderlich.
Punkt b):
Der Hauptverband war informiert und war aus seiner Sicht eine Stellungnahme rechtlich nicht erforderlich.
Punkt c):
Ja. Wiewohl das Bundesvergabegesetz in diesem Fall keine Anwendung fand, wurde eine europaweite Feilbietung aus Gründen der Transparenz durchgeführt.
Punkt d):
Die Haltung meines Ministeriums manifestiert sich in der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Punkt e) und f):
Dazu hat mir die PVA im Wege des Hauptverbandes Folgendes mitgeteilt:
„Die PVA musste sich die Abschlagszahlung nicht vom Käufer R zurückholen, da dieser in Entsprechung der von ihm abgegebenen Schad- und Klagloserklärung die Abschlagszahlung selbst direkt an den Bieter B geleistet hat.“
Dem ist aus meiner Sicht nichts Weiteres hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.