3847/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.05.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina Stadlbauer, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. März 2008 unter der Zahl 3845/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Einrichtung von Schutzzonen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 20 bis 23:
Das vorhandene gesetzliche Instrumentarium, insbesondere die Regelung des Wiener Landessicherheitsgesetzes, mit der der Landesgesetzgeber seine Regelungskompetenz in Anspruch genommen hat, ermöglicht den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein effizientes Einschreiten. Eine darüber hinaus gehende Regelung stünde in einem bedenklichen Spannungsverhältnis zu den Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und Kommunikationsfreiheit.
Zu den Fragen 3 und 17 bis 19:
Das Bundesministerium für Inneres hat die Bundespolizeidirektion Wien und die Sicherheitsdirektionen für die Bundesländer Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg mit Erlass vom 30. November 2007 angewiesen, die Situation vor Einrichtungen, an denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, während des Zeitraumes von 01.12.2007 bis 31.05.2008 durch verstärkte Polizeipräsenz zu beobachten, polizeiliche Einsätze und Tätigkeiten zu dokumentieren und dem Bundesministerium für Inneres darüber zu berichten.
Zu den Fragen 4 bis 9:
Ja, das Modell ist bekannt. Auch durch vereinzelt in Schreiben getätigte Äußerungen können verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt werden.
Zu den Fragen 10 und 11:
Die Einrichtung von Schutzzonen vor österreichischen Kliniken und Ambulatorien, an denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet.
Zu Frage 12:
Im Jahr 2006 kam es zu keiner Wegweisung vor den genannten Einrichtungen. Im Jahr 2007 kam es zu einer Wegweisung in Wien.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Im Jahr 2006 musste die Polizei Wien wegen fünf strafrechtlich relevanter Vorfälle vor Schwangerschaftsabbruchskliniken intervenieren. Die Tatbestände wurden der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt. Im Jahr 2007 kam es zu keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalten.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2007 eine Verwaltungsübertretung der BPD Wien angezeigt.
Konkret der Tatörtlichkeit „Schwangerschaftsabbruchsklinik“ zuordenbare statistische Auswertungen werden nicht geführt. Nach Auswertung der unter Pkt. 3 angeführten besonderen Berichterstattung der Sicherheitsbehörden wird eine verdichtete Erkenntnislage erwartet.
Zu Frage 16:
Die genannten Örtlichkeiten werden im Rahmen des Streifendienstes regelmäßig überwacht. Bei angemeldeten Kundgebungen wird zusätzliches Personal im erforderlichen Ausmaß zur Überwachung vor Ort eingeteilt.
Mit dem unter Frage 3 angeführten Erlass wurde eine verstärkte Polizeipräsenz vor den genannten Kliniken und Ambulatorien in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien angeordnet.
Es werden keine detaillierten statistischen Aufzeichnungen über den Personaleinsatz bei derartigen Überwachungen geführt.