3848/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. März 2008 unter der Zahl 3850/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verwendung von Disziplinarstrafen“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In Anwendung der Bestimmung des § 1 Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2005 wurden im Jahr 2006 zwei Beamten bzw. deren Hinterbliebenen und im Jahr 2007 sechs  Beamten bzw. deren Hinterbliebenen nicht rückzahlbare Geldaushilfen gewährt.

 

Zu Frage 2:

Die Gesamtsumme der Geldaushilfen betrug im Jahr 2006 € 1.300,-  und im Jahr 2007

€ 4.100,-.

 

Zu Frage 3:

In Anwendung der Bestimmung des § 2 Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2005 wurden im Jahr 2006 80 Beamten bzw. deren Hinterbliebenen und im Jahr 2007 66 Beamten bzw. deren Hinterbliebenen nicht rückzahlbare Geldaushilfen gewährt.

 

 

Zu Frage 4:

Die Gesamtsumme der Geldaushilfen betrug im Jahr 2006 € 90.200,- und im Jahr 2007
€ 93.100,-.