3849/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.05.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und KollegInnen haben am 13. März 2008 unter der Zahl 3861/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Amtsmissbrauchsvorwürfe gegen Landespolizeikommandant Andreas Pilsl“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Als Leiter der zuständigen Dienstbehörde erster Instanz hat der Landespolizeikommandant innerhalb seines Wirkungsbereiches auch die entsprechende Personalkompetenz.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen keine konkreten Verdachtsmomente, die weiterführende dienstrechtliche Maßnahmen rechtfertigen würden.
Zu Frage 8:
Wie bereits in der Beantwortung zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt wurde, besitzt der Landespolizeikommandant als Leiter einer Dienstbehörde erster Instanz auch die entsprechende Personalkompetenz für seinen Wirkungsbereich.
Er hat in seine beabsichtigte Personalentscheidung jedoch das zuständige Organ der Personalvertretung einzubeziehen. In gewissen Fällen wie zum Beispiel bei der Bestellung von DienststellenleiterInnen hat er überdies den Landeshauptmann zu befassen.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Das Bundesministerium für Inneres hat als übergeordnete Dienstbehörde ganz allgemein das Recht, sich Personalentscheidungen vorzubehalten. Da der Landespolizeikommandant auch andere Organe, wie insbesondere die Personalvertretung, in seine Personalentscheidungen mit einbinden muss, würde in der Praxis in solchen Fällen bereits ein Vorlageantrag seitens des zuständigen Personalvertretungsorgans gestellt werden, womit die Besetzungsangelegenheit nach dem Bundes-Personalvertretungsgesetz an das BM.I als sachlich zuständige Oberbehörde übergehen würde.