385/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

Frau                                                                             Geschäftszahl: BMU BMUKK-10.000/0044-III/4/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

                                                                                                                         Wien, 23. April 2007

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 426/J-NR/2007 betreffend Ausbau und Verbesserung der Schülernachmittagsbetreuung insbesondere im ländlichen Raum, die die Abgeordneten Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 1. März 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Vorweg ist festzuhalten, dass auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung im Pflichtschulbereich die Festlegung der Standorte ganztägiger Schulformen nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorschriften erfolgt, wobei entsprechend der einschlägigen Grundsatzbestimmung des § 8d Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes auf den Bedarf der Erziehungsberechtigten nach Tagesbetreuung (Zahl der Anmeldungen von Schülerinnen und Schüler) abzustellen ist. Des Weiteren wird die organisatorische Ausgestaltung der Tagesbetreuung durch die Länder im Wege der Möglichkeit einer klassen-, schulstufen- oder schulübergreifenden Gruppenführung flexibilisiert. Die Länder sind demnach gefordert, unter Berücksichtigung der räumlichen Vorraussetzungen und des Bestehens regionaler Betreuungsangebote (zB. Hort) die für die Region bestmögliche Gestaltung vorzunehmen.

 

Der Bund unterstützt die Sicherstellung dieses Angebotes durch die Abdeckung des Aufwandes für die Lernzeiten im Ausmaß von 5 Lehrerstunden je Gruppe mit 15 Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines zweckgebundenen Zuschlages zu den Stellenplanrichtlinien aufgrund des Finanzausgleichs 2005. Diese für die Lernzeiten zur Verfügung gestellten 5 Lehrerwochenstunden können nach Maßgabe schulautonomer Entscheidung auf gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeit mit dem Gewichtungsfaktor 1:2 aufgeteilt werden, sodass standortspezifische Kombinationen von gegenstandsbezogener und individueller Lernzeit ermöglicht werden (zB. maximal 10 Stunden individuelle Lernzeit).

 

Seitens des Ressorts wird derzeit ein Leitfaden betreffend Empfehlungen für eine gelungene Tagesbetreuung ausgearbeitet, welcher in erster Linie die Erziehungsberechtigten informieren soll. Auf Basis dieses Leitfadens soll es möglich sein, das Thema Tagesbetreuung auch in die kleinsten Kommunen zu transportieren. Dadurch sollen auch die Entscheidungsträger in den einzelnen Gemeinden sensibilisiert werden. In der Folge ist auch an einen themenbezogenen Wettbewerb gedacht, wodurch die Schulen, die bereits Tagesbetreuung anbieten, angeregt werden sollen, sich dieses Themas anzunehmen. Die besten Schulen werden durch eine einschlägige Jury prämiert, die Schulen können als „good-practice-Schulen“ beispielgebend nach außen wirken.

 

Zu Frage 2:

Aufgrund der mit 1. September 2006 in Kraft getretenen schulrechtlichen Regelungen ist in den Ergänzungen zur Stellenplanrichtlinie für das Schuljahr 2006/2007 eine Neuregelung der Zuteilung des „zweckgebundenen Zuschlags“ aus dem Titel „Tagesbetreuung“ erfolgt. Darin wird sichergestellt, dass den Ländern der für die Tagesbetreuung entstehende Bedarf, nach Anzahl der in der Tagesbetreuung gemeldeten Schülerinnen und Schüler, zur Verfügung gestellt wird. Ausgangsbasis sind die Schülerinnen- und Schülerzahlen in der Tagesbetreuung aus dem Schuljahr 2005/2006, insgesamt 43 301 Schülerinnen und Schüler in Österreich.

 

Für jeweils 15 zusätzliche Schülerinnen und Schüler gegenüber dem Ausgangsjahr (2005/2006) sind 5 Lehrerstunden in dem zweckgebundenen Kontingent enthalten. Im Schuljahr 2006/2007 sind 49 708 Pflichtschülerinnen und -schüler in der Tagesbetreuung, davon 1 594 Schülerinnen und Schüler in Tirol, um 719 Schülerinnen und Schüler mehr als gegenüber dem Vorjahr. Die zusätzlichen 239 Betreuungsstunden (entspricht 11 Planstellen) für Tirol im Schuljahr 2006/2007 teilen sich auf die Schularten wie folgt auf: VS + ASO : 3,74 Plst; HS + PTS : 7,49 Plst.

 

Im Sinne eines zügigen und bedarfsorientierten Ausbaus der Tagesbetreuung ist für das Schuljahr 2007/2008 budgetäre Vorsorge für zusätzliche 400 Planstellen getroffen.

 

Zu Frage 3:

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung fallen die Angelegenheiten der Schulerhaltung im Pflichtschulbereich nicht in den Vollzugsbereich des Bundes und kann daher diese Frage nach Kosten der Gemeinden nicht beantwortet werden. Insbesondere bezüglich der Ausstattungsfrage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass nach dem Unterricht die für die schulische Tagesbetreuung erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 4:

In Angelegenheiten der Schulerhaltung im Pflichtschulbereich erfolgt entsprechend dem finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz keine finanzielle Unterstützung.

 

Zu Frage 5:

Alternative Betreuungsangebote fallen nicht in den Vollzugsbereich des Ressorts und können daher daran anknüpfende Fragestellungen nach Förderung nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 6:

Die Ergänzungen zu den Stellenplanrichtlinien für das Schuljahr 2006/07 sehen vor, dass der gemäß der Schülerinnen- und Schülerzahl erforderliche Bedarf für die Tagesbetreuung, nach der zu Frage 1 dargestellten Berechnung, ab dem Schuljahr 2006/07 zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Gemäß derzeit geltender Bestimmungen, entsprechend den zu Frage 1 und 2 dargelegten Grundlagen, ist für den Pflichtschulbereich ein Betreuungsangebot von ungefähr 70 000 Tagesbetreuungsplätzen bis zum Budgetjahr 2008 vorgesehen. Es handelt sich dabei um keine Zielvorgabe, sondern um eine Prognose für die Budgeterstellung. Aus heutiger Sicht werden die vom Bund zweckgebundenen Zuschüsse zu den Stellenplanrichtlinien laut FAG 2005 aus dem Titel „Tagesbetreuung“ nicht von allen Ländern ausgeschöpft. Unter Berücksichtigung der Zahl der im Bundesschulbereich in der AHS-Unterstufe tagesbetreuten Schülerinnen und Schüler (17 967) sind im Schuljahr 2006/2007 insgesamt 67 675 Schülerinnen und Schüler in der Tagesbetreuung. Im Zusammenhang mit der budgetären Vorsorge für zusätzliche Planstellen (27 100 Betreuungsplätze) ist im Schuljahr 2007/2008 ein Gesamt-Betreuungsangebot von ungefähr 95 000 Tagesbetreuungsplätzen vorgesehen. Die Anzahl der erforderlichen schulischen Tagesbetreuungsplätze werden die Erhebungen bei den Schuleinschreibungen in den kommenden Schuljahren zeigen. Jedenfalls sollen diejenigen, die Betreuungsplätze benötigen, diese auch bekommen.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.