3854/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.05.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0017-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       . Mai 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3813/J-NR/2008 betreffend MAV-Deal der ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 10. März 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich nach Einholung von Informationen der ÖBB, wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Rail Cargo Austria (RCA) und der ungarischen Geuronet KG?

 

Antwort:

Nach Auskunft der ÖBB besteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Rail Cargo Austria (RCA) und der ungarischen Geuronet KG.

 

Frage 2:

Wenn ja, welche Leistungen werden bzw. wurden eingekauft?

 

Antwort:

Der Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der Geuronet KG bezweckt nach Auskunft der ÖBB Unterstützungsleistungen zur Förderung des Akquisitionsziels der RCA, die MÁV Cargo zu erwerben.

 

Frage 3:

Welche Personen waren seitens der Firma Geuronet KG für die RCA tätig?

 

Antwort:

Seitens der Firma Geuronet KG war, wie mir die ÖBB mitteilen, Herr András Guyla für die RCA tätig.

 

 

Frage 4:

Wer hat den Vertrag seitens der RCA abgeschlossen?

 

Antwort:

Dazu berichten mir die ÖBB, dass seitens der RCA der Vertrag von Herrn Vorstandsdirektor KR Gustav Poschalko gemeinsam mit einem Prokuristen unterfertigt wurde.

 

Frage 5 + 6:

Gab es für diesen Vertrag einen Beschluss im zuständigen Vorstand und/oder Aufsichtsrat, wenn ja, wann, wenn nein warum nicht?

 

Ist es zutreffend, dass RCA-Aufsichtspräsident Pöchhacker über den Abschluss des Vertrags informiert war?

 

Antwort:

Die ÖBB teilen dazu mit, dass der Vorstand durch einen Beschluss des Aufsichtsrats der RCA vom 26.6.2007 ermächtigt wurde, die „Auswahl und Beauftragung von Beratungsunternehmen“ vorzunehmen. Insofern war der Vorsitzende des Aufsichtsrates in dieser Angelegenheit grundsätzlich informiert.

 

Frage 7:

Beinhaltet der Vertrag auch einen international üblichen „Code of Conduct“, der ethische Grundsätze im Lobbying-Geschäft gewährleistet?

 

Antwort:

Der Vertrag beinhaltet laut ÖBB Rechtstreueklauseln, wie sie zur Korruptionsvermeidung gefordert werden.

 

Frage 8:

Aus welchen Gründen wurde die Firma Geuronet KG als Beratungsunternehmen der RCA ausgewählt?

 

Antwort:

Laut Auskunft der ÖBB wird die Firma Geuronet KG für die Aufgabe als am besten geeignet erachtet.

 

Frage 9:

Gab es für diesen Beratervertrag eine öffentliche Ausschreibung?

 

Antwort:

Für den Beratervertrag gab es laut ÖBB ein Hearing mit mehreren geeigneten Kandidaten.

 

Frage 10:

Wurde das Erfolgshonorar bereits ausgezahlt? Wenn nein, an welche Bedingungen ist die Auszahlung noch gebunden?

 

Antwort:

Laut ÖBB wird das Erfolgshonorar erst nach Closing des Verkaufsverfahrens fällig.

 

Frage 11:

Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Diskussion rund um diesen Beratervertrag auf die noch ausstehende Prüfung des MAV-Cargo Deals durch die ungarische Kartellbehörde?

 

Antwort:

Nach Auskunft der ÖBB erfolgt keine Prüfung des MAV Cargo-Deals durch die ungarische Kartellbehörde.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann