3860/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.05.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0048-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3873/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beratungsverträge und Studien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich gehe bei der Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage davon aus, dass die laufende Beauftragung der Buchhaltungsagentur des Bundes mit der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Förderungsmitteln bzw. der Abrechnungen im Bereich der Prozessbegleitung keine Verträge mit externen Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen im Sinne der Punkte 1. bis 4. der Anfrage darstellen. Sämtliche Beträge enthalten 20% Umsatzsteuer.

Zu 1 bis 3:

A. Modellprojekt Kinderbeistand:

Im Rahmen des Modellprojekts kann Kindern im Alter von sechs bis 18 Jahren in eskalierten Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten ein Kinderbeistand zur Seite gestellt werden, der als Sprachrohr des Kindes dienen und dieses im Verfahren entlasten soll. Die Verträge mit den operativen Trägern, das sind Arbeitsgemeinschaft Psychoanalytische Pädagogik (APP), Verein Rainbows, Institut für Sozialforschung Vorarlberg gemGmbH (IfS) und Verein Rettet das Kind Österreich wurden von der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (jetzt Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend), abgeschlossen.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) und das Bundesministerium für Justiz finanzieren den Großteil des Modellprojekts und stellen 123.000 Euro zur Abdeckung der Kosten für die Kinderbeistände zur Verfügung, davon entfallen auf das Bundesministerium für Justiz 41.500 Euro. Das BMJ übernimmt weiters die Kosten der Begleitforschung von 50.305 Euro (siehe Anfragepunkt 5).

Das Bundesministerium für Justiz trägt ein Drittel der aus den Werkverträgen mit den operativen Trägern resultierenden Kosten. Die Träger rechnen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ab. Im Jahr 2006 wurde von einer derartigen Weiterverrechnung an das Bundesministerium für Justiz Abstand genommen. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden jeweils 20.000 Euro an das BMGFJ überwiesen.

B. Personalanforderungsrechnung II (PAR II)

Die derzeit im Bereich der Justiz in Verwendung stehende Personalanforderungsrechnung (PAR) ermöglicht die Ermittlung und Aufteilung der Personalressourcen (Richter- und Rechtspflegerkapazitäten), die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für die Bewältigung des Arbeitsanfalls notwendig sind.

Wegen grundlegender wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen, insbesondere Änderungen der Verfahrensgesetze, des IT-Einsatzes, der Struktur der Gerichte (Standortzusammenlegungen) und der in lediglich einigen Sparten erfolgten Nacherhebungen, muss eine Neuentwicklung einer für alle Sparten der österreichischen Gerichte einsetzbaren Personalanforderungsrechnung durchgeführt werden.

Die Geschäftsleitung der Bundesbeschaffungs-GmbH hat am 2. März 2007 im Namen des Bundesministeriums für Justiz der Bietergemeinschaft Deloitte Consulting GmbH den rechtsgültigen Zuschlag zur Erstellung einer „Personalanforderungsrechnung II“ erteilt.

Dem Projektplan entsprechend wurde im Jahr 2007 die Konzeptphase durchgeführt, die Erhebungsphase findet im Jahr 2008 statt. Der für das Konzept vorgesehene Teil des Honorars in Höhe von 343.728 Euro  wurde im Jahr 2007 zur Auszahlung gebracht. Der Restbetrag von 563.448 Euro  ist budgetär für das Jahr 2008 vorgesehen.

 

C. Errichtung einer Betreuungsgesellschaft für Justizanstalten

Für Ausgliederungsberatungen und Projektcontrolling im Zusammenhang mit der Errichtung einer Betreuungsgesellschaft für Justizanstalten wurde die Infora Consulting Group beauftragt, die dafür 39.000 Euro erhalten hat.

D. Expertenworkshop „Qualität im Strafvollzug“

Mit der OSB Consulting GesmbH, Volksgartenstraße 3/1.DG, 1010 Wien, Mag. Margit Oswald wurde im Oktober 2007 ein Vertrag zur Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung des Expertenworkshops „Qualität im Strafvollzug“ abgeschlossen.  Die Kosten dafür beliefen sich auf 8.009,38 Euro.

E. Beratungsleistungen der BRZ-G im Bereich der Informationstechnologie

Das BMJ hat im Bereich der Informationstechnologie die Bundesrechenzentrum GmbH mit Beratungsleistungen um insgesamt 38.796 Euro beauftragt. 

a) Projekt „Einführung neuer RSa- und RSb-Kuverts im Bereich des zentralen Drucks“

Projektziel ist die Einführung eines für die Post AG maschinell lesbaren Rückscheinbriefes. Um eine maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, wird der bestehende Rückschein in Layout, Inhalt, Papierstärke usw. angepasst. Dazu muss die Druckstraße umgestellt, die betroffenen Justizapplikationen (Verfahrensautomation Justiz, Firmenbuch, Einbringungsstelle und Unterhaltsvorschuss) modifiziert sowie rechtliche Grundlagen adaptiert werden. Die Kosten für die Beratungsleistungen der BRZ-G belaufen sich auf 5.436 Euro.

b) Projekt „Einführung des elektronischen Dienstausweises im Bereich der Justiz“

An den Dienststellen der Justiz wird der elektronische Dienstausweis (vorerst) als Ausweisdokument eingeführt. Ziel des Projektes ist die Erhebung aller Anforderungen für die Erarbeitung eines Dienstausweiskonzepts und der Dienstausweisprozesse sowie die Konzeption einer umfassenden Bild-/Unterschriftenerfassung. Die Kosten für die Beratungsleistungen der BRZ-G belaufen sich auf 33.360 Euro.

 

Zu 4:

Im anfragerelevanten Zeitraum wurden keinerlei Aufträge an Beratungsunternehmen oder externe Berater durch Unternehmen erteilt, an denen das Justizressort mit mindestens 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt oder in anderer Weise beherrschend tätig ist.

Zu 5 bis 7:

A. Sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Modellversuch „Kinderbeistand“

Zum Modellversuch findet eine sozialwissenschaftliche Begleitforschung durch das Institut für Rechts- und Sozialkriminologie (IRKS) statt, die sich – in erster Linie mit qualitativen Erhebungsmethoden – auf die Aktivitäten im Vorfeld und während der Laufzeit des Modellprojekts erstreckt und dieses einer abschließenden Evaluation unterzieht. Ziel ist es zu erheben, ob – und wenn ja, aus welchen Gründen – das Institut des Kinderbeistands die Situation der Kinder in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren verbessert bzw. welche Folgen für die Verfahrensabwicklung etwa eine Verkomplizierung, entstehen. Es sollen empirisch fundierte Anhaltspunkte für die Ausgestaltung der Einrichtung „Kinderbeistand“ gefunden werden; dies hinsichtlich Gestaltung des institutionellen Rahmens, Formen der Kooperation, Gestaltung der Beziehung des Kinderbeistandes zum Gericht, methodische Vorgangsweise. Das IRKS wird die Ergebnisse der Begleitforschung nach Abschluss des Projektes in einem Evaluationsbericht vorlegen. Anhand der Ergebnisse dieses Berichtes wird über die gesetzliche Einrichtung des Instituts des Kinderbeistandes und gegebenenfalls über die diesem zu übertragenden Aufgaben zu entscheiden sein. 

Für den gesamten Projektzeitraum (2006 bis 2008) ist ein Auftragsentgelt an das IRKS in Höhe von 50.305 Euro vorgesehen. Auf das Jahr 2007 entfallen davon 17.447,50 Euro.

Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Ein schriftlicher Zwischenbericht der Begleitforschung liegt nicht vor.

B .Studie zum Thema „Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis als Grundlage für die Abschätzung des Bedarfs an Vereinssachwaltern“

Das Bundesministerium für Justiz hat im Jahr 2007 das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) mit einer Studie zum Thema „Entwicklung von Kennzahlen für die gerichtliche Sachwalterrechtspraxis als Grundlage für die Abschätzung des Bedarfs an Vereinssachwaltern“ beauftragt. Ziel dieser Studie ist die Gewinnung einer verbesserten Datengrundlage über Sachwalterschaften, insbesondere zur Abschätzung des Bedarfs an Vereinssachwaltern.

Der Projektstart war im Juli 2007. Im März 2008 wurde vom IRKS ein Zwischenbericht als Arbeitsnachweis erstattet, konkrete Ergebnisse werden aber erst mit dem für Februar 2009 vereinbarten Endbericht vorliegen.

Die Kosten für diese Studie betragen insgesamt 59.514 Euro und sind nach folgendem Zahlungsplan zu begleichen:

              Juli 2007:            25.000 Euro

              April 2008:          25.000 Euro

              März 2009:           9.514 Euro.

C. Verbesserung der Datengrundlagen für die Kriminaljustiz

Das Bundesministerium für Justiz hat im Juni 2007 eine Arbeitsgruppe zur „Verbesserung der Datengrundlagen für die Kriminaljustiz“ eingesetzt, um die Voraussetzungen für die im Regierungsprogramm 2007 – 2010 für die XXIII. GP und im Entschließungsantrag des NR vom 22.3.2007 (13/E XXIII. GP) vorgesehenen Kriminaljustizstatistiken zu schaffen.

Zur Projektumsetzung und wissenschaftlichen Begleitung wurde mit dem „Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie“ am 14.8.2007 ein Werkvertrag mit folgenden Zielsetzungen geschlossen:

·              Die Evaluierung der Gerichtlichen Kriminalstatistik und die Einführung einer Rückfallstatistik auf Basis des Standes des Strafregisters;

·              Die Zusammenführung der IVV-Daten (Daten der integrierten Vollzugsverwaltung) und der Daten für den Bereich der intervenierenden Maßnahmen zu einer Statistik sozialer Intervention auf Grund justizieller Entscheidungen;

·              Die Erstellung einer allgemeinen Justizerledigungsstatistik durch Verknüpfung der VJ-Registerdaten mit den StaBIS- und BIS-Justizdaten;

·              Die Erweiterung der Rückfallstatistik durch Einbeziehung aller Verfahrenserledigungen auf der Grundlage einer allgemeinen Justizerledigungsstatistik.

Der Leistungsinhalt des Werkvertrages umfasst die Bewertung der bestehenden Kriminaljustizstatistiken und der statistischen Datengrundlage (Evaluierung der bis zum Jahr 2000 auf Grundlage des Standes des Strafregisters geführten Wiederverurteiltenstatistik, der Gerichtlichen Kriminalstatistik und der StaBIS- und BIS-Justizdaten), der Vergleich internationaler Rückfallstatistiken, die Bewertung des Justizteils des jährlichen Sicherheitsberichtes im Vergleich zur internationalen Sicherheitsberichterstattung, die Vorlage von Berichten, Empfehlungen und Konzepten in Bezug auf die Gerichtliche Kriminalstatistik, die StaBIS- und BIS-Justiz basierten Statistiken und die Rückfallsstatistiken sowie hinsichtlich des Justizteiles des österreichischen Sicherheitsberichtes auf Grundlage von § 91 Abs. 1 und 2 SPG.

Der Werkvertrag sieht ein Gesamtentgelt von 43.084,80 Euro vor, wovon ein Teilbetrag von 15.000 Euro im Jahr 2007 fällig und vom BMJ an die Werkvertragnehmerin gezahlt wurde.

D. Projekt „Der Justizpalastbrand 1927 als Krisensymptom gerichtlicher Ordnungsmacht“

Mit der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung wurde ein Werkvertrag über das Projekt mit dem Titel „Der Justizpalastbrand 1927 als Krisensymptom gerichtlicher Ordnungsmacht“ geschlossen. Das Ludwig Boltzmann-Institut für Geschichte und Gesellschaft erforscht unter der Leitung von Univ.Doz. Dr. Siegfried Mattl den sogenannten Schattendorfer Prozess und den Brand des Justizpalastes im Lichte einer heutigen Interpretation der Ereignisse und ihrer Bedeutung für die Justiz. Die Kosten betragen insgesamt 40.000 Euro, davon wurden 20.000 Euro vereinbarungsgemäß noch im Jahr 2007 ausbezahlt. Seit März 2008 liegt der vereinbarte Zwischenbericht vor. Das restliche Entgelt ist bei ordnungsgemäßem Projektende im Oktober 2008 fällig.

E. Durchsicht der Bestände der Bibliotheken in den Justizanstalten

Zur Durchkämmung der Bestände der Bibliotheken in Justizanstalten auf Werke die der demokratischen, rechtstaatlichen und humanistischen Grundordnung sowie dem Grundrechtsgrundsatz widersprechen (insbesondere Gewalt verherrlichenden, dem Verbotsgesetz widersprechenden sowie terroristischen Inhalts) wurde ein Werkvertrag mit Dr. Berthold Molden, Mag. Stephan Roth und Mag. Maria Wirth abgeschlossen. Die Kosten beliefen sich auf 10.000 Euro. Der Abschluss der Arbeiten in Form eines Berichtes mit Empfehlungen ist für Ende des Jahres 2009 projektiert.

Zu 8:

Strafvollzugsarchitektur

Neben den bereits genannten, teilweise noch aufrechten Auftragsverhältnissen wurden ferner an Frau Dr. Andrea Seelich, Kettenbrückengasse 20/10, 1040 Wien, am 8. März 2008 folgende Aufträge im Zusammenhang mit Strafvollzugsarchitektur erteilt:

a)     Begleitung des Gewinnerprojektes Justizzentrum Baumgasse sowie weiterer Bauprojekte des Strafvollzuges im Bereich der strafvollzugsspezifischen architektonischen Probleme in der Planungsphase mit folgenden Schwerpunkten:

 

 

·        Sicherheit (Vermeidung von nicht einsehbaren Nischen etc.)

·        Personalsparende Lösungen (z.B.: Wege zwischen Arbeitsplatz und Unterkunft, etc.)

·        Folgekostengünstige Lösungen (z.B.: Detaillösungen der Möblierung im Hinblick auf eine kostengünstige Instandhaltung und Reinigung, etc.)

b)     Strategisch zielorientierte Planung, Kontinuität der Planung und Bauführung von Neu, Zu- und Umbauten durch die Evaluierung und Analyse vorangegangener Projekte.

c)      Erarbeitung von Standards im Bereich der Strafvollzugsarchitektur Definierung der für den jeweiligen Betriebszweck optimalen: Raumplanung, Typologie, Möblierung, Lichtführung, Farbe, Materials und Detailplanung.

 

. Mai 2008

 

(Dr. Maria Berger)