3866/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen haben am
13. März 2008 unter der Nummer 3862/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „e-Voting“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Inneres befindet sich, auf Grund eines Ministerratsbeschlusses, aktuell in einer Phase der Sichtung und Evaluierung von E-Voting-Modellen. Bisherige bekannte Beispiele, die insbesondere im Ausland studiert wurden, haben gezeigt, dass eine Einführung von E-Voting grundsätzlich machbar wäre. Zu diesem Schluss ist auch eine im Bundesministerium für Inneres eingerichtete Arbeitsgruppe gekommen, die 2004 zum Thema E-Voting getagt hat und deren Berichte über http://www.bmi.gv.at/wahlen/e-voting.asp abgerufen werden können. Abgesehen von zahlreichen Pilotversuchen und Wahltests wurde E-Voting allerdings bislang erst in wenigen Staaten im Echtbetrieb bzw. in einer rechtsverbindlichen Form durchgeführt. In Österreich könnten ausländische Beispiele daher nicht unmittelbar übernommen werden.

 

Vor einer tatsächlichen Einführung von E-Voting müssten zudem zahlreiche Grundsatzentscheidungen fallen; insbesondere müsste es zu Änderungen im Bundesverfassungsrecht kommen. Da unter dem Begriff E-Voting zwei verschiedene Wahlmodi verstanden werden können (einerseits die Stimmabgabe auf elektronischem Wege im Wahllokal, andererseits die elektronische Distanzwahl außerhalb des Wahllokals, zum Beispiel über das Internet), ist bei einer Befassung mit der Thematik stets ein klares Auseinanderhalten dieser Wege erforderlich. In den laufenden Überlegungen, auch auf Grund der Schlussfolgerungen in der Arbeitsgruppe im Jahr 2004, ist die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe über das Internet stets im Vordergrund gestanden; Wahlmaschinen zur Ermöglichung von E-Voting im Wahllokal haben in der bisherigen Diskussion keine ernsthafte Relevanz entfaltet.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Zuständigkeit für Wahlangelegenheiten im Rahmen der Österreichischen Hochschüler- Innenschaft (ÖH) fällt dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zu. Dementsprechend hat es seitens des Bundesministeriums für Inneres keine Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Österreichischen HochschülerInnenschaft gegeben. Das Bundesministerium für Inneres, als für den Vollzug von Bundeswahlen zuständiges Ressort, steht dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung jedoch in fachlicher Hinsicht beratend zur Seite und wird regelmäßig über Forschritte der Projektplanungen im Rahmen eines interministeriellen Fachaustausches in Kenntnis gesetzt.

 

Zu Frage 4:

Wie in Frage 1 ausgeführt, ist beim Begriff E-Voting zwischen verschiedenen Formen der Distanzwahl und der Wahlhandlung vor einer Wahlbehörde zu differenzieren. Die elektronische Stimmabgabe in den Niederlanden erfolgte im Inland traditionell mittels Wahlmaschinen in Wahllokalen. Im Jahr 2006 und 2007 wurden die Genehmigungen für die die Wahlgeräte bereitstellenden Firmen Nedap und Powervote aufgehoben. Im Gegensatz dazu wird in den Niederlanden allerdings seit 2004 die Internetwahl als Distanzwahl für Auslandsbürgerinnen und Auslandsbürger angeboten; deren rechtsverbindliche Durchführung präsentiert sich aus bisheriger Sicht als erfolgreich. Wie erläutert, steht bei derzeitigen Überlegungen in meinem Ressort die elektronische Stimmabgabe mittels Internet im Vordergrund. In dieselbe Richtung gehen nach meinen Informationen im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auch die Planungen in Bezug auf die Hochschüler(innen)schaftswahl.


 

Zu Frage 5:

Die Frage möglicher Kosten bei einer Einführung und Durchführung von E-Voting wird im Rahmen des Prüfungsauftrages des Bundesministeriums für Inneres untersucht. Aus einzelnen, teilweise lokal konzentrierten Probebetrieben bzw. eingeschränkten Versuchen können im derzeitigen Stadium allerdings noch keine abschließenden Erkenntnisse über die tatsächliche Kostensituation bei der Einführung eines allfälligen E-Voting-Modells in Österreich gezogen werden. Bei den angesprochenen britischen Abstimmungen handelte es sich um reine Pilotprojekte ohne Nachnutzungsszenarien, die daher einen höheren Kostenaufwand darstellten. Wie bei jedem Innovationsprojekt im Bereich der elektronischen Verwaltung, wäre bei einer etwaigen Einführung von E-Voting von anfänglich höheren Anlaufkosten auszugehen. Ohne dass Details eines etwaigen zukünftigen E-Voting-Modells feststehen, lassen sich im Moment keinerlei verlässliche Aussagen über die Kostensituation treffen.

 

Zu Frage 6:

Siehe Fragen 4 und 5.

 

Zu Frage 7:

Unabdingbare Voraussetzung für die Einführung von E-Voting in Österreich ist ein größtmögliches Maß an Sicherheit. Die Wählerin und der Wähler muss auf dasselbe Maß an Sicherheit vertrauen dürfen, wie dies auch bei konventionellen Wahlen der Fall ist. Diesem Anliegen, das bereits in der erwähnten Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Inneres zum Thema E-Voting im Jahr 2004 im Abschlussbericht festgehalten wurde, müsste jedenfalls Rechnung getragen werden. Hinsichtlich der Diskussion betreffend die Niederlande wäre aufgrund der Informationen, die meiner Fachabteilung vorliegen, anzumerken, dass lediglich von einer angeblichen Manipulationsmöglichkeit der Wahlmaschinen in Wahllokalen gesprochen wurde; eine tatsächliche Manipulation von Wahlvorgängen lag nicht vor.


Zu Frage 8:

Eine Verbindung des Untersuchungsausschusses mit Angelegenheiten des Wahlrechts bzw. des E-Votings kann nicht erblickt werden. Das Wahlrecht in Österreich blickt auf eine gewachsene Tradition; die Wahlen werden durch eine große Anzahl von Wahlbehörden (Wahlkommissionen) administriert, die eine größtmögliche Transparenz gewährleisten. Vor einer allfälligen Einführung von E-Voting im Echtbetrieb auf Bundesebene wären Erfahrungswerte in anderen Gremien oder Interessensvereinigungen, wie beispielsweise der Österreichischen HochschülerInnenschaft, zu sammeln. E-Voting ist auf lange Sicht als zusätzliches Angebot zur Stimmabgabe neben anderen traditionellen Wahlmethoden anzusehen. Mit entsprechend gründlicher Vorbereitung und der frühzeitigen Einbindung der Bevölkerung in geplante Schritte zur Einführung von E-Voting, könnte ein entsprechendes Vertrauen in der Bevölkerung erreicht werden.