3868/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf und andere Abgeordnete haben am 14. März 2008 unter der Nr. 3914/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Körperverletzung und anderer strafbarer Tatbestände wider einen parlamentarischen Mitarbeiter und einer weiteren Person durch Täter ausländischer Herkunft“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Der Vorfall ist bei der Polizeiinspektion Wien 1., Laurenzerberg amtsanhängig und befindet sich im Stadium der Ermittlungen. Die Erhebungen sind nicht abgeschlossen, da weitere Einvernahmen von Zeugen ausständig sind. Bezüglich der Täterschaft können derzeit keine konkreten Aussagen gemacht werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Bis dato konnten keine Zusammenhänge mit den Gewaltaufrufplakaten festgestellt werden.
Zur Frage 8:
In der Kriminalstatistik ist keine Abfrage über die konkrete Tatörtlichkeit "Wien 1., Schwedenplatz" möglich.
Zur Frage 9:
Die Örtlichkeit Wien 1., Schwedenplatz wird durch die Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitsschwerpunkt eingestuft. Es werden daher dort verstärkt Überwachungsmaßnahmen durchgeführt.
Zur Frage 10:
Ja.
Zu den Fragen 11 und 12:
Nein, da als Tatort die Anschrift Wien 1., Fleischmarkt 6 angegeben wurde und diese Örtlichkeit sich nicht im Videoüberwachungsbereich Schwedenplatz befindet.