3869/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.05.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0049-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3870/J vom 14. März 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beratungsverträge und Studien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Mit folgenden Unternehmen beziehungsweise externen Beratern wurden im anfragerelevanten Zeitraum neben den bereits in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1286/J vom 6. Juli 2007 genannten Vertragsverhältnissen nachstehende Beraterverträge abgeschlossen. Soweit dabei im angefragten Kalenderjahr 2007 Kosten angefallen sind, sind diese – jeweils inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer – bei der Beschreibung des einzelnen Vertragsverhältnisses angeführt.
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Personalagentur des Bundes – Fachexpertise bezüglich Ausgliederungen: |
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Auftragsgegenstand war eine Fachexpertise aus früheren Ausgliederungsprojekten, insbesondere zur Erstellung des Organisationsmodells. |
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Durchgeführt von: |
KPMG Niederösterreich GmbH |
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Kosten: |
€ 34.915.-- |
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Mitarbeiterbefragung im Bereich der Finanzverwaltung: |
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Auftragsgegenstand war die fachliche Beratung, insbesondere zum Thema Fragebogen-erstellung und der anschließende Praxistransfer der Ergebnisse. |
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Durchgeführt von: |
Trigon Entwicklungs- und Unternehmensberatung GmbH |
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Kosten: |
€ 13.404.-- |
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Fachexpertise zum Thema Fragebogenentwicklung in Hinblick auf Auswahlprozesse: |
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Auftragsgegenstand war die Entwicklung situativer Interviewleitfäden, die einen präzisen Abgleich der Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Persönlichkeitskompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber ermöglichen. |
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Durchgeführt von: |
Wildenmann Tools & Services |
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Kosten: |
€ 7.675.-- |
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AKH – Betriebswirtschaftliche Unterstützung und Information: |
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Auftragsgegenstand war die betriebswirtschaftliche Unterstützung und Information des Bundesministeriums für Finanzen bei der Festlegung von Positionen im Zusammenhang mit der baulichen Restfertigstellung des AKH Wien (Finanzvolumen von über € 200 Mio.) im Rahmen des Projektausschusses der ARGE-AKH oder für Entscheidungen der ARGE‑AKH als Bauherr. |
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Durchgeführt von: |
Dkfm. Sepp Strasser |
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Kosten: |
€ 31.200.-- |
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Personalrecruiting: |
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Beratung bei der Suche eines Geschäftsführers bzw. einer Geschäftsführerin der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) |
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Durchgeführt von: |
Egon Zehnder International GmbH |
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Kosten: |
€ 42.960.-- |
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Beratung bei der Suche eines Mitgliedes des Vorstandes der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) |
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Durchgeführt von: |
Egon Zehnder International GmbH |
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Kosten: |
Keine Kosten im Jahr 2007 |
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Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes: |
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Auftragsgegenstand war die Erstellung eines strategischen Kommunikationskonzeptes für den mir beigegebenen Staatssekretär zur öffentlichen Positionierung seiner Zuständigkeitsbereiche (wie etwa Zollrecht, Zollpolitik und internationale Zollangelegenheiten oder Informationstechnologie) im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. |
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Durchgeführt von: |
Communication Matters Public Relations GmbH |
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Kosten: |
€ 4.680.-- |
In der Aufzählung sind Personalentwicklungsleistungen, welche in erster Linie aus diversen Aus- und Weiterbildungsseminaren, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwecks der fachlichen Kompetenzsteigerung sowie des Ausbaus der so genannten soft skills zur Verfügung gestellt wurden, und Sprachtrainings bestehen, nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um keine von der Fragestellung umfassten Beratungsleistungen handelt. Auch muss infolge der Vielzahl der dazu verbuchten Einzelbelege aus Gründen der Verwaltungsökonomie von einer detaillierten Aufzählung der einzelnen Veranstaltungen Abstand genommen werden.
Weiters weise ich darauf hin, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, sowie Dienstleistungsverträge, die sich aus der Erfüllung spezialgesetzlicher Verpflichtungen ergeben, wie zum Beispiel jene für die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von der Aufzählung ausgenommen sind.
Zu 4.:
Nach Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden“ (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).
Die Bestellung von externen Beratern durch die Gesellschaften liegt jedoch in der Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften. Die Frage betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf die ausführliche Beantwortung der Anfrage Nr. 1286/J vom 6. Juli 2007 sowie der Anfragen Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006, Nr. 2799/J vom 30. März 2005, Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003, Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002 und Nr. 2523/J vom 6. Juni 2001 durch meinen Amtsvorgänger.
Zu 5. bis 7.:
Da die Formulierung der Fragen (Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund) keine eindeutige Zuordnung zulässt, darf ich einleitend folgende Grenzziehung vornehmen. Unter Studie ist allgemein eine wissenschaftliche Arbeit zu verstehen. Im Übrigen fungiert eine wissenschaftliche Qualifikation des jeweiligen Auftragnehmers als maßgebliches Zuordnungskriterium.
Soweit dabei im angefragten Kalenderjahr 2007 Kosten angefallen sind, sind diese – jeweils inklusive einer allfälligen Umsatzsteuer – bei der Beschreibung des einzelnen Vertrags- bzw. Auftragsverhältnisses angeführt.
Studie zur land- und forstwirtschaftlichen Einheitsbewertung: |
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Es handelt sich hierbei um eine fachlich fundierte Studie zur längerfristigen Ertragsentwicklung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die als Basis einer sachgerechten und verfassungskonformen Einheitsbewertung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen verwendet werden kann. Die Ergebnisse dieser Studie mit umfangreichen Auswertungen liegen dem Bundesministerium für Finanzen seit Herbst 2007 vor. Die Studie zeigt insbesondere die längerfristige regionale Ertragsentwicklung in den verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Sparten nach Betriebsgrößen gegliedert auf. |
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Durchgeführt von/Ersteller: |
LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft mbH |
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Kosten: |
€ 45.600.-- |
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Evaluierungsstudie für eine Versicherungslösung für Naturgefahren: |
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Mit
der gegenständlichen Studie wurde auf unabhängiger und
wissenschaftlicher Basis ein seitens der österreichischen
Versicherungswirtschaft vorgelegtes Lösungsmodell für die
Versicherbarkeit der Naturgefahren Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben,
Lawinen und Vermurung hinsichtlich der versicherungstechnischen und
organisationsrechtlichen Kriterien durchleuchtet und die für die
Versicherungsnehmer- und Versicherungswirtschaftseite aufgezeigten Anreizstrukturen
bewertet. Zusätzlich wurde das Verhältnis zum
Naturkatastrophenfonds untersucht und Alternativen dargestellt bzw. |
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Durchgeführt von/Ersteller: |
Joanneum Research ForschungsgesmbH |
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Grundlagenstudie „Arbeit und Beruf“/Repräsentativerhebung: |
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Zielsetzung der vorliegenden Studie war es, in einem breiten Umfeld zu eruieren, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden können und welche Parameter zu deren Motivation und Zufriedenheit beitragen. Auch soll die Akzeptanz bestimmter Modelle (insbesondere auch von Mitarbeiterbeteiligungen) in der Bevölkerung eruiert werden. Die Ergebnisse dienen gegebenenfalls der weiteren Entscheidungsfindung unter anderem bei (Gesetzes)vorhaben, insbesondere auch, da die Studie repräsentativ für die österreichische Gesamtbevölkerung ab 15 Jahren ist. Es handelt sich hiebei um ein Multi-Client-Projekt, sodass die Erhebungskosten minimiert werden konnten. Die Ergebnisse des Projektes beziehungsweise der Studie liegen dem Bundesministerium für Finanzen vor. |
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Durchgeführt von/Ersteller: |
GfK Austria GmbH |
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Kosten: |
€ 22.200.-- |
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Durchführung von Seminaren am Joint Vienna Institute: |
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Das Joint Vienna Institute (JVI) ist eine Ausbildungsinstitution für Transitionsländer zu deren Unterstützung auf dem Weg in marktwirtschaftlich orientierte Volkswirtschaften. Das JVI erfreut sich einer hohen internationalen Reputation und größter Wertschätzung insbesondere in Südosteuropa sowie den beiden GUS-Ländern Ukraine und Weissrussland. Das Bundesministerium für Finanzen hat das Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIV) mit der Durchführung mehrerer Seminare im Jahr 2007 am JVI beauftragt: konkret werden vom WIIV mehrere Trainingsseminare für einen ausgewählten Teilnehmerkreis aus dem eingangs genannten Länderkreis abgehalten. Insgesamt wird dadurch ein wichtiger Beitrag zum Ausbau und zur Entwicklung von Kommunikationsnetzwerken sowie zur weiteren Vertiefung der Beziehungen mit aufstrebenden Wirtschaftspartnerländern Österreichs geleistet. Der Abschlussbericht des WIIV liegt dem Bundesministerium für Finanzen seit Dezember 2007 vor. |
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Durchgeführt von: |
Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche |
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Kosten: |
€ 18.346.-- |
Zu 8.:
Von den unter 5. bis 7. angeführten Arbeiten sind zum Stichtag 1. April 2008 keine Vertrags- bzw. Auftragsverhältnisse aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen