3873/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.05.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0047-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3910/J vom 14. März 2008 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Verkauf der Finanzamtsliegenschaften in Wien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die einzelnen Fragestellungen konkret eingehe, ist zunächst allgemein Nachfolgendes festzuhalten: Mit der Wahl des Standortes Wien-Mitte wurde im Sinne der Zielsetzungen der Staats- und Verwaltungsreform, unter dem Gesichtspunkt einer noch stärkeren Kundenorientierung in der Finanzverwaltung sowie in Verfolgung der allgemeinen Zielsetzung der Immobilienstrategie des Bundesministeriums für Finanzen – insbesondere im städtischen Ballungsraum – ein zukunftsweisender Weg eingeschlagen.
Es sind mit dem gegenständlichen Vorhaben insbesondere eine Anpassung des serviceorientierten Leistungsangebotes der Finanzverwaltung an die modernen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger in der Bundeshauptstadt sowie die Optimierung von Managementprozessen und Abläufen verbunden. Besonders deutlich wird dies durch die vorgesehene Schaffung von Kundenbetreuungseinrichtungen (InfoCenter) nach dem „one-stop-shop“ Prinzip in räumlicher Nähe zu den bestehenden Finanzamtsstandorten.
Weiters werden in den nächsten Jahren beträchtliche Kreditmittel, die für dringend notwendige Investitionen zur Sanierung der insgesamt sehr schlechten Bausubstanz an den alten Finanzamtsstandorten bereit zu stellen wären, eingespart.
Zu 1. und 2.:
Der Standort Wien-Mitte ist das Ergebnis einer nachhaltigen Weiterentwicklung der in den letzten Jahren erfolgreich betriebenen bundesweiten Standortpolitik des Bundesministeriums für Finanzen und geht zurück auf eine öffentliche Bekanntmachung für dieses Großvorhaben im Herbst 2006.
Der Mietvertrag im Geschäfts- und Bürozentrum Wien-Mitte ist abgeschlossen und ermöglicht so eine ausreichende Vorbereitungszeit bis zum geplanten Umzug der Ämter im Jahre 2011.
Zu 3.:
Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) als Eigentümerin und Vermieterin der bisherigen Altstandorte für die Finanzverwaltung wurde über die ab 2011 geplante Standortzusammenführung der acht Wiener Finanzämter in Verbindung mit den beiden Wiener Großbetriebsprüfungen frühzeitig vorinformiert. Dadurch ist es auch der BIG möglich, rechtzeitig Überlegungen betreffend langfristige Standortnachnutzungskonzepte anzustellen.
Zu 4.:
Ja.
Zu 5.:
Folgende Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteile an nachfolgenden Standorten sind betroffen:
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Katastralgemeinde (KG) |
Einlagezahl (EZ) |
Standort |
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01006 Landstraße |
teilweise 1895 |
Finanzamt Wien 1/23, 1030 Wien, Radetzkystraße 2 |
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01006 Landstraße |
teilw. 1895 |
Großbetriebsprüfung Wien, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3 |
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01006 Landstraße |
teilw. 1895 |
Großbetriebsprüfung Wien- Körperschaften, 1030 Wien, Radetzkystraße 2 |
01006 Landstraße |
teilw. 1992 |
Finanzamt Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196 |
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01008 Margarethen |
1897 |
Finanzamt Wien 4/5/10, 1050 Wien, Kriehubergasse 24-26 |
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01010 Neubau |
915 |
Finanzamt Wien 6/7/15, 1070 Wien, Seidengasse 20 |
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01010 Neubau |
986 |
Finanzamt Wien 6/7/15, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 34 |
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01005 Josefstadt |
265 |
Finanzamt Wien 8/16/17, 1080 Wien, Josefstädterstraße 39 |
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01002 Alsergrund |
652 |
Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg, 1093
Wien, Nußdorfer- |
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01307 Sechshaus |
43 |
Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf 1150
Wien, Ullmann- |
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01006 Landstraße
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teilw. 1895 |
Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern Wien, 1030 Wien, Vordere Zollamtstraße 5 |
Zu 6. und 7.:
Für die Bewertung der einzelnen Liegenschaften ist die BIG als Liegenschaftseigentümerin zuständig. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Auskunft über die Verkehrswerte der gegenständlichen Liegenschaften erteilt werden kann.
Gemäß Ministerratsbeschluss vom 12. März 2008 werden dem künftigen Vienna Wiesenthal Institut (VWI) für die Unterbringung des Wiesenthal-Archivs und Teile des Archivs der Kultusgemeinde und zum Zwecke der Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten und deren Vermittlung ab 2011 Teilflächen in der Josefstädter Straße 39, 1080 Wien (Palais Strozzi), zur Verfügung gestellt.
Darüberhinaus sind dem Bundesministerium für Finanzen derzeit keine Erwerbsinteressenten für die übrigen Liegenschaften bekannt.
Zu 8.:
Die Strategie des Bundesministeriums für Finanzen beinhaltet Leistungen für Bürgerinnen und Bürger einfach und vor allem 24 Stunden und 7 Tage in der Woche verfügbar zu machen. Dieses Ziel kann mit dem Ausbau der Onlinesysteme kostengünstig und ohne zusätzliche Personalressourcen erreicht werden. Das Service für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit zur Nutzung von Onlinesystemen haben, wird dabei nicht eingeschränkt.
Zu 9.:
Ein Beispiel für eine gelungene Zentralisierung der Serviceaktivitäten ist das Infocenter der Finanzverwaltung München. Dort werden sämtliche Kundenkontakte der Münchner Finanzämter zentral an einem Standort abgewickelt. Der Schritt, alle persönlichen Kundenkontakte ausschließlich zentral in Wien-Mitte abzuwickeln, ist - wie bereits aus meinen einleitenden Ausführungen hervorgeht - nicht geplant.
Zu 10.:
Die Entscheidung über Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit der Standortwahl des Finanzressorts obliegt dem Bundesministerium für Finanzen. Die BIG konnte in diesem Zusammenhang dem Bundesministerium für Finanzen einen verkehrsgünstigeren, zentrumsnahen und wettbewerbsfähigeren Alternativstandort – vergleichbar mit dem Geschäfts- und Bürozentrum Wien-Mitte – nicht in Aussicht stellen oder anbieten.
Tatsache ist auch, dass ein Großteil des historischen Gebäudebestandes, in dem die Wiener Finanzverwaltung derzeit untergebracht ist, aus veralteten Gebäuden besteht, gekennzeichnet durch ungünstige Flächenzuschnitte, unverhältnismäßig hohen Verkehrs- und Allgemeinflächenanteilen, schlecht nutzbaren Raumgrößen sowie unwirtschaftlichen Raumtiefen und -höhen. Hinzu kommt, dass der historische Gebäudestand für Menschen mit Behinderung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gestaltbar wäre.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die bestehenden Gebäude keine - im ökonomisch sinnvollen Ausmaß - zukunftsorientierten Bürolösungen zulassen und die Umsetzung der Verwaltungsreformmaßnahmen der letzten Jahre nicht im erforderlichen Umfang unterstützen.
Zu 11.:
Standortentscheidungen fallen in die Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Ressortleiters und sind nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu beurteilen und zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen