3881/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.05.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technolgie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0003-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,  am     .  Mai 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3878/J-NR/2008 betreffend Beratungsverträge und Studien, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am 14. März 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 2, 3, 5 bis 8:

Mit welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2007 durch Ihr Ressort Verträge abgeschlossen?

 

Wie hoch waren die Kosten für die zu 1. beauskunfteten Beratungsaufträge im Einzelnen?

 

Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zu Frage 1 beauskunfteten Unternehmen oder Personen?

 

Welche Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund (unter Anführung des Auftragsinhalts sowie der Zielsetzung sowie den festgelegten Zeitpunkt der Fertigstellung) wurden durch Ihr Ressort im Jahr 2007 vergeben und an wen?

 

Wie hoch waren die Kosten für diese Aufträge im Jahr 2007 im Einzelnen?

 

Liegen bereits Ergebnisse dieser Studien usw. vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann erwarten Sie Ergebnisse?

 

Mit welchen Beratungsunternehmen, externen BeraterInnen oder AuftragnehmerInnen im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund bestehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aufrechte Vertragsverhältnisse?

 

 

Antwort:

Ich darf auf die beiliegende Aufstellung verweisen.

 

Frage 4:

Welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden im Jahr 2007 durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, oder sonst wie beherrschend tätig ist, Aufträge erteilt?

4a. Welche Kosten sind dabei im einzelnen angefallen?

4b. Welchen Inhalt hatten die einzelnen Verträge?

 

Antwort:

Bei diesen Fragen handelt es sich um solche des operativen Geschäfts der Unternehmen.

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.“ Dementsprechend kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann

 

 

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