389/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.04.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0045-III/4/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 26. April 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 428/J-NR/2007 betreffend Österreichische Bundestheater, die die Abgeordneten Alexander Zach und weitere Abgeordnete am 1. März 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Die Ausschreibung betreffend die Besetzung der künstlerischen Geschäftsführung der Wiener Staatsoper wurde ab dem 10. März 2007 in diversen in- und ausländischen Zeitungen, darunter Wiener Zeitung, Der Standard, Neue Zürcher Zeitung, sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur veröffentlicht. Der Ausschreibungstext enthält den Hinweis, dass die Bewerbung von Frauen besonders erwünscht ist.
Zu Frage 4:
Die interne Ausschreibungspflicht gemäß § 7 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes kommt nur in jenen Fällen zur Anwendung, in denen nicht bereits aufgrund von in anderen Bundesgesetzen enthaltenen Bestimmungen eine Ausschreibung vorzusehen ist. Im übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 hingewiesen.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Gemäß § 13 Abs. 7 des Bundestheaterorganisationsgesetzes werden die Aufsichtsräte für die Bundestheater-Holding GmbH sowie die Tochtergesellschaften jeweils für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Ausgehend von der ersten Funktionsperiode 1999 – 2004 endet die Funktionsperiode der amtierenden Aufsichtsräte im 2. Halbjahr 2009.
Zu Fragen 7 und 8:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden grundsätzlich nach sachlichen und fachlichen Kriterien ausgewählt.
Zu Fragen 9 und 10:
Seit dem Geschäftsjahr 2005/06 verzeichnen alle Bühnengesellschaften ein negatives Jahresergebnis, das bei der Wiener Staatsoper noch durch Gewinnvorträge, bei den anderen Bühnengesellschaften nur durch Gesellschafterzuschüsse der Bundestheater-Holding aufgefangen werden konnte. Nachdem ab dem Geschäftsjahr 2007/2008 ein Ausgleich mangels entsprechender Gewinnvorträge nicht mehr möglich ist, ist eine Aufstockung der Basisabgeltung aus meiner Sicht unumgänglich.
Zu Frage 11:
Eine Studie der Unternehmensberatung Deloitte & Touche aus dem Jahr 2004 kam zu dem Ergebnis, dass die Rationalisierungspotentiale der einzelnen Konzerngesellschaften weitgehend ausgeschöpft sind und eine Anhebung der Basisabgeltung daher angebracht sei. Nachdem der Bedarf der einzelnen Häuser unterschiedlich hoch sei, sollte nach Ansicht der Autoren bei der Aufteilung der Mittel auf die spezifische Situation der Häuser Rücksicht genommen werden.
Zu Frage 12:
Die Basisabgeltung für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags durch den Bundestheater-Konzern beträgt unverändert seit der Ausgliederung mit 1. September 1999 insgesamt 133,6 Mio. Euro jährlich Dieser Betrag ging seinerzeit von den – im Wesentlichen seit dem Budgetjahr 1995 unveränderten – Budgetzahlen für den Bundestheaterverband aus. In Art. 23 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007 (43 dB. XXIII. GP) betreffend Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes ist ab dem Jahr 2008 eine Anhebung der Basisabgeltung um 5,000 Mio. Euro auf 138,645 Mio. Euro vorgesehen. Es ist aber evident, dass diese Maßnahme nur ein erster Schritt sein kann. Die massiven Strukturveränderungen der Vergangenheit, die immerhin zu einem Eigendeckungsgrad von ca. 43% aus Eigenerlösen aus Kartenverkauf, Sponsoring, etc. durch die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen einerseits, sowie ein massives Einsparungs- und Rationalisierungsprogramm in allen Bereichen des Bundestheaterkonzerns, besonders aber im Personalbereich geführt haben, sind in dieser Form nicht mehr wiederholbar. Für die folgenden Budgetjahre müssen daher weitere Anpassungen der Basisabgeltung zur Neutralisierung der in Bühnengesellschaften dominanten Personalkosten folgen.
Zu Frage 13:
Der „Sponsorerlass“ aus dem Jahr 1987, der die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoringbeiträgen unter bestimmten Voraussetzungen regelt, kommt bei den Bundestheatern jedenfalls zum Tragen. Wenn man sich die Sponsoringeinnahmen jedoch ansieht, so machen sie selbst im Fall der auf diesem Gebiet sehr erfolgreichen Wiener Staatsoper, im Geschäftsjahr 2005/2006 lediglich 2,7% der Gesamteinnahmen aus. Konzernweit betragen diese Einnahmen 1,8% des ertragseitigen Budgets, wobei dieser Anteil kaum noch gesteigert werden kann.
Zu Frage 14:
Nein.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.