3898/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.05.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1076-I/1/b/2008
Wien, am Mai 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Zahl 3969/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienstfreistellungen für Personalvertreter“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Innenressort sind insgesamt 14 Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG zur Gänze freigestellt.
Zu Frage 2:
Im Innenressort sind keine Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG zur Hälfte freigestellt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Freistellungen werden aufgrund eines Antrages des Zentralausschusses, der auf Gesetzeskonformität geprüft wird und auf den Mandatsstärken der Wählergruppen basiert gewährt. Entsprechend diesem Grundsatz entfielen auf die einzelnen Wählergruppen folgende (Verhältnis-)Anteile:
Wählergruppe 1 (FSG): 57,5%
Wählergruppe 2 (FCG): 37,5%
Wählergruppe 3 (AUF): 5%
Zu Frage 5:
Im Innenressort sind insgesamt 20 Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 PVG zur Gänze freigestellt.
Zu Frage 6:
Im Innenressort sind keine Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 PVG zur Hälfte freigestellt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Freistellungen werden aufgrund eines Antrages des Zentralausschusses, der auf Gesetzeskonformität geprüft wird und auf Grund von besonderen Arbeitsbelastungen gewährt.