3898/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1076-I/1/b/2008

 

Wien, am      Mai 2008

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Zahl 3969/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienstfreistellungen für Personalvertreter“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Innenressort sind insgesamt 14 Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG zur Gänze freigestellt.

 

Zu Frage 2:

Im Innenressort sind keine Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG zur Hälfte freigestellt.


Zu den Fragen 3 und 4:

Die Freistellungen werden aufgrund eines Antrages des Zentralausschusses, der auf Gesetzeskonformität geprüft wird und auf den Mandatsstärken der Wählergruppen basiert gewährt. Entsprechend diesem Grundsatz entfielen auf die einzelnen Wählergruppen folgende (Verhältnis-)Anteile:

Wählergruppe 1 (FSG): 57,5%

Wählergruppe 2 (FCG): 37,5%

Wählergruppe 3 (AUF): 5%

 

Zu Frage 5:

Im Innenressort sind insgesamt 20 Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 PVG zur Gänze freigestellt.

 

Zu Frage 6:

Im Innenressort sind keine Personalvertreter auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 PVG zur Hälfte freigestellt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Freistellungen werden aufgrund eines Antrages des Zentralausschusses, der auf Gesetzeskonformität geprüft wird und auf Grund von besonderen Arbeitsbelastungen gewährt.