3899/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1108-II/2/d/2008

   Wien, am       Mai 2008

 

 

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 3. April 2008 unter der Nummer 3999/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „legale und sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nachfolgende Transporte von Kernmaterial, die dem Sicherheitskontrollgesetz 1991 unterliegen, wurden genehmigt und auf Straßen durchgeführt:

 

2003: Ein Transport von zehn unbestrahlten Brennelementen von Seibersdorf nach Deutschland. Die Route führte von Seibersdorf – LH155 – B60 – A3 – A2 – A21 – A1 – A25 – A8 zur Grenzkontrollstelle Suben.

 

2004: Keine Transporte

2005: Ein Transport von 359 Brennstoffplatten von Graz nach Koper/ Slowenien. Die Route führte von Graz – Autobahnzubringer Liebenau – A2 – A9 – bis zur Grenzkontrollstelle Spielfeld.

 

2006 – 2008: Keine Transporte

 

Darüber hinaus liegt dem Bundesministerium für Inneres kein Zahlenmaterial hinsichtlich deklarierter Transporte radioaktiven Materials nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) vor, zumal der Vollzug des GGBG nicht dem Bundesministerium für Inneres obliegt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Darüber hinaus steht dem Bundesministerium für Inneres dazu kein geeignetes Zahlenmaterial zur Verfügung und wird eine Nacherfassung mit den Geboten der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Effizienz der Verwaltung für nicht vereinbar erachtet.

 

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen  6 bis 8:

Darüber liegen dem Bundesministerium für Inneres keine Erkenntnisse vor.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Beantwortung der Frage, inwieweit es zumindest für den Auftraggeber des Transportes Rechtsfolgen gegeben hat, fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Da derzeit noch nicht abschließend geklärt ist, ob eine Gesundheitsschädigung der Beamten vorliegt, kann auch eine etwaige Haftungsfrage nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 13:

Es steht nicht fest, ob eine Verstrahlung (Gesundheitsschädigung) eingetreten ist. Selbst bei Angabe eines höheren Transportindex auf dem gegenständlichen Versandstück (Typ A-Versandstück) hätten sich die Kontrollorgane nicht wesentlich anders verhalten.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 17:

Nein.

 

Zu Frage 18:

Im Bundesministerium für Inneres wird der der parlamentarischen Anfrage zu Grunde liegende Vorfall evaluiert. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen auch mit dem Ziel umgesetzt werden, die Risiken für das Kontrollpersonal zu reduzieren.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage in der parlamentarischen Anfrage 4001/J an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.