3902/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.05.2008
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Nr. 3945/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø
In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2007 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz
im Bundeskanzleramt erfüllt?
1. Personalstand Bundeskanzleramt insgesamt: 1.095
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 74
1.021
3. ermittelte Pflichtzahl (1.021/25) 40
4.
abzüglich begünstigte Behinderte 74
hievon doppelt anrechenbar 23
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht übererfüllt: 57
Die Tatsache, dass das Bundeskanzleramt weit mehr begünstigte Behinderte als ge-setzlich vorgeschrieben beschäftigt und somit weder offene Pflichtstellen existieren noch eine Ausgleichstaxe geleistet werden muss, zeigt die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter Behinderter.