3902/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.05.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Nr. 3945/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø          In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2007 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz im Bundeskanzleramt erfüllt?

1.                 Personalstand Bundeskanzleramt insgesamt:                       1.095

2.                 abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                          74

1.021

3.                 ermittelte Pflichtzahl (1.021/25)                                                     40

4.        abzüglich begünstigte Behinderte                                                 74
hievon doppelt anrechenbar                                                          23

5.                 Erfüllung der Beschäftigungspflicht                   übererfüllt:      57

Die Tatsache, dass das Bundeskanzleramt weit mehr begünstigte Behinderte als ge-setzlich vorgeschrieben beschäftigt und somit weder offene Pflichtstellen existieren noch eine Ausgleichstaxe geleistet werden muss, zeigt die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter Behinderter.