3903/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. März 2008 unter der Nr. 3965/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie viele Personalvertreter sind in Ihrem Ressort auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG zur Gänze freigestellt?
Ø Wie viele Personalvertreter sind in Ihrem Ressort auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG zur Hälfte freigestellt?
Auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG wurde eine Personalvertreterin zur Gänze und ein Personalvertreter zur Hälfte vom Dienst freigestellt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Wie wurde auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 PVG dabei auf das Stärkeverhältnis der Wählergruppen und auf die auszuübenden Funktionen Bedacht genommen?
Ø
Wie viele Dienstfreistellungen können welcher Wählergruppen
nach § 25 Abs. 4
PVG zugerechnet werden?
Dienstfreistellungen erfolgen aufgrund eines Antrages des Zentralausschusses, der auf Gesetzeskonformität geprüft wird.
Entsprechend diesem Grundsatz entfielen die zwei Dienstfreistellungen auf die Wählergruppe der FSG.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Ø
Wie viele Personalvertreter sind in Ihrem Ressort auf der Grundlage des § 25
Abs. 5 PVG zur Gänze freigestellt?
Ø
Wie viele Personalvertreter sind in Ihrem Ressort auf der Grundlage des § 25
Abs. 5 PVG zur Hälfte freigestellt?
Ø
Wie wurde
auf der Grundlage des § 25 Abs.5 PVG dabei auf das Stärkeverhältnis
der Wählergruppen
und auf die auszuübenden Funktionen
Bedacht genommen?
Ø
Wie viele Dienstfreistellungen können welcher
Wählergruppen nach § 25 Abs. 5
PVG zugerechnet werden?
Eine Verordnung gemäß § 25 Abs. 5 PVG wurde nicht erlassen, sodass keine weite-ren Dienstfreistellungen erfolgten.