3912/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0063 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. MAI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen

und Kollegen vom 26. März 2008, Nr. 3940/J, betreffend

Planung Kohlekraftwerk Dürnrohr und Klimaschutzziele

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 26. März 2008, Nr. 3940/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Konkrete Pläne zur Errichtung eines neuen Kohlekraftwerks am Standort Dürnrohr sind dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nicht bekannt. In der im Internetauftritt der E-Control GmbH (www.e-control.at) veröffentlichten Version des Monitoringberichts über die Österreichische Versorgungssicherheit Strom 2006-2016 ist dieses Projekt in der Tabelle der Kraftwerkausbauprojekte nicht mehr enthalten (S. 15).

 

Die Errichtung neuer Kohlekraftwerke wäre mit den europäischen Klimaschutzzielen generell nur schwer in Einklang zu bringen. Sollten derartige Investitionen aus Gründen der Versorgungssicherheit sinnvoll erscheinen, so ergäbe sich für die Kraftwerksbetreiber jedoch die Konsequenz, dass Emissionszertifikate für die daraus resultierenden Emissionen am Markt erworben werden müssten. Eine kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten ist für Stromerzeuger nach 2012  nach jetzigem Diskussionsstand (Richtlinienvorschlag der Kommission) nicht  mehr

vorgesehen.

Die Errichtung neuer Kraftwerksanlagen hätte keine Ausweitung der Gesamtmenge an Zertifikaten zur Folge. Zusätzliche Emissionen an neuen Kraftwerks­standorten müssen somit durch Einsparungen in anderen Bereichen des Emissionshandels­sektors kompensiert werden.

 

Eine weitere Möglichkeit könnte künftig in der Abscheidung von CO2 aus Kraftwerken und der nachfolgenden geologischen Speicherung bestehen. Bislang ist diese Technologie aber noch nicht ausgereift.

 

Zu Frage 3:

 

Für den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bestehen keine Möglichkeiten, auf die Details der Berichterstattung durch die E-Control GmbH im Rahmen des Monitoringberichts Einfluss zu nehmen.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Der gesetzliche Auftrag zur Vorlage eines Monitoringberichts über die Versorgungssicherheit ergibt sich aus § 14a des Energie-Regulierungsbehördengesetzes, BGBl. I Nr. 106/2006, und Artikel 4 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. In dieser Richtlinie ist vorgegeben, dass „dieses Monitoring insbesondere das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem heimischen Markt, die erwartete Nachfrageentwicklung, die in der Planung und im Bau befindlichen zusätzlichen Kapazitäten, die Qualität und den Umfang der Netzwartung sowie Maßnahmen zur Bedienung von Nachfragespitzen und zur Bewältigung von Ausfällen eines oder mehrerer Versorger betrifft.“ Fragen des Umweltschutzes, einschließlich der Möglichkeiten der Abwärmenutzung, sind somit nicht Gegenstand der Berichterstattung.

 

Die Vollziehung der genannten Bestimmung obliegt dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu Frage 7:

 

Die Müllverbrennungsanlage Dürnrohr besteht aus zwei baugleichen Linien mit einer Brennstoffwärmeleistung von jeweils 60 MW. Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 24. April 2007 wurde der AVN Abfallverwertung Niederösterreich die Genehmigung für die dritte Linie zur thermischen Abfallbehandlung am Standort Dürnrohr erteilt und im Jahr 2007 wurde mit dem Bau begonnen. Diese dritte Linie wird eine Brennstoffwärmeleistung von 90 MW aufweisen.

 

Zu Frage 8:

 

Nach Kenntnisstand des BMLFUW reicht auch die derzeit am Standort Dürnrohr (EVN und AVN) anfallende Abwärme aus, um eine Fernwärmeleitung nach St. Pölten zu bespeisen. Die Errichtung eines neuen Kohlekraftwerkblocks ist somit nicht Voraussetzung für die Realisierung einer Fernwärmeleitung nach St. Pölten.

 

 

Der Bundesminister: