3913/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0065 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 20. Mai 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer,

Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2008, Nr. 3971/J,

betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2008, Nr. 3971/J, teile ich Folgendes mit:

 

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 13 Abs.1 Z.6 PVG zwei Zentralausschüsse, und zwar je einer für

a)      die Bediensteten mit Ausnahme des Umweltbereiches und

b)      die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Umwelt

eingerichtet sind.

 

Zu Frage 1:

 

Ein Personalvertreter des Zentralausschusses Umwelt ist auf Grund des § 25 Abs.4 PVG zur Gänze freigestellt.

 

Zu Frage 2:

 

Zwei Personalvertreter des Zentralausschusses Land, Forst, Wasser sind derzeit auf Grund des § 25 Abs.4 PVG zur Hälfte freigestellt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Gemäß § 25 Abs. 4 PVG sind auf Antrag des Zentralausschusses von der Zentralstelle im Bereich eines jeden Zentralausschusses jedenfalls ein Bediensteter, bei mehr als 700 wahlberechtigten Bediensteten zwei, bei mehr als 3000 wahlberechtigten Bediensteten drei und für je weitere 3000 wahlberechtigte Bedienstete ein weiterer Personalvertreter unter Fortzahlung der laufenden Bezüge, mit Ausnahme der in Pauschbeträgen festgesetzten Reisegebühren, vom Dienst freizustellen.

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft wurden die Freistellungen der Personalvertreter entsprechend dem Antrag der beiden im Ressortbereich eingerichteten Zentralausschüsse vorgenommen.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft ist kein Personalvertreter auf Grund des § 25 Abs.5 PVG vom Dienst freigestellt.

 

 

Der Bundesminister: