3913/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.05.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0065 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. Mai 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer,
Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2008, Nr. 3971/J,
betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2008, Nr. 3971/J, teile ich Folgendes mit:
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 13 Abs.1 Z.6 PVG zwei Zentralausschüsse, und zwar je einer für
a) die Bediensteten mit Ausnahme des Umweltbereiches und
b) die Bediensteten im Bereich der Angelegenheiten der Umwelt
eingerichtet sind.
Zu Frage 1:
Ein Personalvertreter des Zentralausschusses Umwelt ist auf Grund des § 25 Abs.4 PVG zur Gänze freigestellt.
Zu Frage 2:
Zwei Personalvertreter des Zentralausschusses Land, Forst, Wasser sind derzeit auf Grund des § 25 Abs.4 PVG zur Hälfte freigestellt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Gemäß § 25 Abs. 4 PVG sind auf Antrag des Zentralausschusses von der Zentralstelle im Bereich eines jeden Zentralausschusses jedenfalls ein Bediensteter, bei mehr als 700 wahlberechtigten Bediensteten zwei, bei mehr als 3000 wahlberechtigten Bediensteten drei und für je weitere 3000 wahlberechtigte Bedienstete ein weiterer Personalvertreter unter Fortzahlung der laufenden Bezüge, mit Ausnahme der in Pauschbeträgen festgesetzten Reisegebühren, vom Dienst freizustellen.
Im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden die Freistellungen der Personalvertreter entsprechend dem Antrag der beiden im Ressortbereich eingerichteten Zentralausschüsse vorgenommen.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist kein Personalvertreter auf Grund des § 25 Abs.5 PVG vom Dienst freigestellt.
Der Bundesminister: