3914/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.05.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0073 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. MAI 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen
und Kollegen vom 4. April 2008, Nr. 4011/J, betreffend Pläne zur
Wildbach- und Lawinenverbauung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen vom 4. April 2008, Nr. 4011/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Bereits im vorigen Jahr wurden im Einvernehmen mit den Ländern zahlreiche inhaltliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ausgearbeitet, die von der Vereinheitlichung bei Gefahrenzonenplanung, Projektierung, Priorisierung bis hin zur Harmonisierung bei der Finanzierung reichen. Der weitergehende Vorschlag – eine gemeinsame organisatorische Struktur unter Einbindung der Agenden der Länder und des Verkehrsministeriums zu schaffen – wird von diesen derzeit abgelehnt.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Firma ICG Infora Consulting Group wurde als Bestbieter mit der Projektbegleitung beauftragt, wobei die Auftragssumme gemäß Anbot in der Höhe von € 40.000,- liegt und der Auftrag für dieses Projekt bis 30.6.2008 befristet ist. In der Firma ICG Infora Consulting Group wird das Projekt von den beiden Mitgliedern der Geschäftsleitung, Mag. Bruno Burkart und Mag. Dr. Andreas Pölzl, betreut.
Zu Frage 5:
Wenn über die Organisationsform entschieden wurde, wird zu klären sein, ob sich daraus legistische Notwendigkeiten ergeben.
Zu Frage 6:
Im Projektteam und den Arbeitsteams arbeiten neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden hauptsächlich betroffenen Abteilungen IV/5 (Wildbach- und Lawinenverbauung) und VII/5 (Schutzwasserwirtschaft) Fachleute aus anderen Bereichen meines Ressorts, vor allem des Generalsekretariats, des Präsidiums und der Rechtssektion sowie nachgeordneter Dienststellen mit. Unterstützt wird das Projektteam von externen Experten wie der ICG Infora Group und aus dem universitären Bereich (z.B. der Wirtschaftsuniversität Wien).
Zu den Fragen 7, 11 bis 13, 15 und 16:
Derzeit ist der Bereich „Schutz vor Naturgefahren“ als Staatsaufgabe vor allem in vier Bundesgesetzen geregelt und wird hauptverantwortlich von zwei Ministerien, 16 „Landesleitungen“, 58 „Regionalleitungen“ und sonstigen Organisationen bearbeitet. Das BMLFUW hat in den letzten Jahren zahlreiche Effizienz steigernde Maßnahmen gesetzt, um einerseits die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und gleichzeitig einen noch effizienteren Einsatz der Mittel sicherzustellen. Trotzdem gibt es immer noch zu optimierende Bereiche, vor allem im Schnittstellenbereich der verschiedenen mit dem Schutz vor Naturgefahren befassten Organisationen. Daher ist derzeit eine Projektgruppe damit befasst, eine kritische Analyse des Aufgabenbereiches durchzuführen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Ziel der letztendlichen Strukturoptimierung ist eine effizientere und kostengünstigere Erbringung der Leistungen und eine flexible Haushaltsführung mit angepasster Investitions- und Finanzplanung und höheren Kosten- und Leistungstransparenz, um schneller in der präventiven Planung voran zu kommen und rascher auf Schadensereignisse reagieren zu können.
Da es sich bei der Neuorganisation des Schutzes vor Naturgefahren um ein laufendes Projekt handelt und wesentliche Einflussfaktoren noch einer genaueren Überprüfung bedürfen, wird um Verständnis ersucht, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierten Auskünfte über die Neustrukturierung und mögliche Auswirkungen getätigt werden können.
Zu den Fragen 8 und 9:
Neben der für die betroffenen Bürger spürbaren stärkeren Kundenorientierung und einem effizienteren Einsatz der Mittel ist die Forcierung der spezifischen Stärken sowohl des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung als auch der Bundeswasserbauverwaltung ein vorrangiges Ziel der angestrebten Neuorganisation, wodurch auch eine nachhaltige Absicherung der Arbeitsplätze in diesen Dienststellen und im Bereich der Kollektivvertrags-Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erreicht werden soll. Zu den Stärken insbesondere des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung zählen hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und eine gute regionale Verankerung in Verbindung mit der erforderlichen bundesweiten Koordination. Diese Stärken sollen beibehalten bzw. weiter ausgebaut werden.
Zu Frage 10:
Auch die Frage der Finanzierung ist Teil des Evaluierungsprozesses. Die formulierte Fragestellung ist allerdings nicht nachvollziehbar.
Zu Frage 14:
Im Zusammenhang mit der Evaluierung der Strukturen und Erarbeitung unterschiedlicher Optionen wurden und werden auch die Experten der Bundesländer konsultiert und ihre Ansichten und Erfahrungen berücksichtigt. Eine allfällige Neuorganisation des Schutzes vor Naturgefahren – auch wenn sie im alleinigen Zuständigkeitsbereich des BMLFUW erfolgen sollte und somit keines Einvernehmens der Bundesländer bedürfte – wird jedenfalls mit den zuständigen Stellen diskutiert.
Der Bundesminister: