3915/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die  Abgeordneten  zum  Nationalrat  Mag.  Johann  Maier  und  GenossInnen  haben am 25. März 2008 unter der Zahl 3924/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. In der Kriminalstatistik wird dies nicht extra erfasst.

Im elektronischen Aktensystem des Bundeskriminalamtes scheinen insgesamt 6 Diebstähle von e-cards auf, welche im Zusammenhang mit Diebstählen von anderen Dokumenten und unbaren Zahlungsmittel stehen.

 

Zu Frage 2:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. In der Kriminalstatistik wird dies nicht extra erfasst.


 

Zu Frage 3:

Es ist ein Fall bekannt. Im November 2007 entwendete im Bundesland Salzburg ein Angestellter von einem Arbeitskollegen die e-card und ließ sich den Bruch der rechten Hand beim ortsansässigen Arzt behandeln.

 

Die Schadenshöhe ist nicht bekannt. Hinsichtlich der Schadenersatzansprüche wäre die Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zu richten.

 

Zu Frage 4:

Folgender Fall wurde 2007 bekannt:

Ein österreichischer Staatsbürger borgte einem britischen Staatsbürger im Dezember 2006 und Jänner 2007 in der Steiermark seine e-card, damit sich der britische Staatsbürger in einem Krankenhaus den Bruch seiner linken Hand behandeln lassen konnte. Aufgrund der Kostenübernahme im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens mit Großbritannien entstand kein Schaden.

 

Hinsichtlich der Schadenersatzansprüche wäre die Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zu richten. Der  Fall wurde durch eine Verletzungsanzeige des Krankenhauses und den Erhebungen der Polizei bekannt.

 

Zu Frage 5:

Der Fall von Frage 3 wurde bei der notwendigen Nachbehandlung durch den Arzt festgestellt.

 

Zu Frage 6:

Es sind 2 Strafanzeigen für das Jahr 2007 in Zusammenhang mit der betrügerischen Verwendung von e-cards bekannt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Da keine Missbrauchsfälle bei Krankenscheinen bekannt sind ist ein Vergleich nicht möglich.

 

Zu Frage 9:

Die Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde verbessert und Ansprechpartner installiert.


 

Zu Frage 10:

Missbrauchsfälle im internationalen Bereich sind bisher nicht bekannt geworden. Entsprechende Gegenmaßnahmen scheinen derzeit auch nicht erforderlich zu sein.