3916/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

 

Die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen haben am 25. März 2008 unter der Zahl 3927/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit von Reisepässen –Zahlen für das Jahr 2007“ an mich gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Niveau hinsichtlich der Sicherheit gegen Verfälschungen und Totalfälschungen ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten vergleichbar. Besonders häufig wurden im Jahr 2007 in Österreich gefälschte Reisepässe aus Frankreich, Bulgarien, Griechenland, Dänemark, Italien, Tschechien und Litauen entdeckt.

 

Zu Frage 2:

Das Sicherheitsniveau von Reisepässen, die von Drittstaaten ausgegeben werden, ist grundsätzlich mit jenem von EU-Mitgliedstaaten vergleichbar. Besonders häufig wurden im Jahr 2007 in Österreich gefälschte Reisepässe aus der Türkei, Nigeria, Korea, Malaysia, aus dem ehemaligen Jugoslawien und Irak festgestellt.


 

Zu Frage 3:

Die häufigste Form von „Fälschungen“ bei Reisepässen ist der Tausch des Lichtbildes bzw. die Auswechslung der ganzen Datenseite, die Anfertigung von Totalfälschungen und die nicht autorisierte Ausstellung gestohlener Blanko-Dokumente.

 

In Österreich gibt es derzeit keine zentrale Erfassung von Fälschungen nach Art und Nationalität des Dokuments bzw. von Fälschungstypen und somit keine dienstbezüglichen statistischen Zahlen.

 

Zu Frage 4:

Im In- und Ausland wurden 9 gewöhnliche Reisepässe und 1 Konventionsreisedokument als ge- bzw verfälscht bekannt.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2007 wurden in Kroatien, den Niederlanden und Österreich jeweils ein, in Deutschland zwei und in den Vereinigten Staaten von Amerika 5 österreichische Reisepässe als ge-/verfälscht bekannt.

 

Zu Frage 6:

Im Jahr 2007 wurden bei fremdenbehördlichen oder sicherheitsbehördlichen Personenkontrollen 255 ausländische ge-/verfälschte Reisedokumente aus folgenden Ländern festgestellt

 

Ägypten

2

Albanien

3

Algerien

1

Argentinien

1

Belgien

6

Bolivien

1

Bulgarien

6

Cote D´Ivoire

1

Dänemark

6

Deutschland

7

Estland

1

Finnland

1

Frankreich

8

Ghana

2

Griechenland

9

Großbritannien

3

Guatemala

4

Hong Kong

3

Irak

2

Iran

2

Israel

1

Italien

2

Japan

2

Jugoslawien

1

Kongo Rep.

1

Kroatien

4

Lettland

3

Litauen

24

Malaysia

5

Mali

3

Mexiko

2

Montenegro

1

Neuseeland

1

Niederlande

3

Nigeria

5

Norwegen

5

Polen

6

Portugal

3

Rumänien

8

Rus. Föderation

2

Schweden

3

Serbien

10

Serbien und Montenegro

2

Singapur

2

Slowakei

6

Slowenien

7

Somalia

1

Spanien

6

Südkorea

6

Syrien

1

Tschechische Republik

11

Türkei

33

Ukraine

10

Ungarn

4

Venezuela

2

Summe

255

 

Zu Frage 7:

Gefälschte Reisepässe werden häufig im Zuge von Vorbereitungshandlungen für Straftaten benutzt. Eine gesonderte Erfassung darüber, ob und bei welchen strafbaren Handlungen gefälschte Dokumente Verwendung finden, erfolgt nicht.

 

Zu Frage 8:

Verstöße nach dem Passgesetz werden statistisch nicht erfasst.

 

Zu Frage 9:

Ich verweise auf die nachstehenden Tabellen:

 

Angezeigte Fälle

2007

Fälschung von Reisedokumenten

965

Fälschung von Einreise-/Aufenthaltstitel

275

 

Ermittelte Tatverdächtige

Jahr 2007

Fälschung von Reisedokumenten

Fälschung von
Einreise-/Aufenthaltstitel

TATVERDÄCHTIGE GESAMT

973

317

davon Inländer

62

4

davon Fremde

911

313

davon:

 

 

Afghanistan

4

3

Ägypten

7

12

Albanien

30

19

Algerien

12

1

Angola

1

-

Argentinien

1

-

Armenien

2

4

Aserbeidschan

-

-

Äthiopien

-

1

Bangladesh

1

-

Belgien

3

-

Bolivien

2

-

Bosnien-Herzegowina

9

2

Brasilien

2

-

Bulgarien

11

-

Chile

1

-

China

48

10

Deutschland

8

-

Dominikanische Republik

1

-

Elfenbeinküste (Cote d’Ivoire)

4

1

Eritrea

-

1

Finnland

-

-

Frankreich

1

-

Gambia

1

1

Georgien

12

4

Ghana

7

5

Griechenland

-

-

Großbritannien

1

-

Guatemala

1

-

Guinea

4

-

Guinea-Bissau

1

-

Indien

9

9

Indonesien

-

-

Irak

56

10

Iran

15

2

Israel

-

-

Italien

6

-

Jordanien

1

1

Kamerun

1

-

Kanada

-

-

Kasachstan

-

-

Kirgistan

1

-

Kongo, DR

-

-

Kroatien

7

-

Kuba

4

-

Kuwait

1

-

Libanon

2

-

Liberia

1

1

Litauen

5

-

Marokko

4

3

Mauretanien

1

-

Mazedonien

9

9

Mexico

2

-

Moldawien

122

21

Mongolei

1

-

Montenegro

2

-

Neuseeland

-

-

Niederlande

2

-

Niger

1

-

Nigeria

43

10

Pakistan

3

3

Peru

3

4

Philippinen

-

1

Polen

5

2

Portugal

-

-

Rumänien

48

3

Russland

20

11

Schweden

-

-

Schweiz

-

-

Senegal

4

6

Serbien

109

65

Sierra Leone

1

1

Slowakei

10

-

Slowenien

-

-

Somalia

7

3

Sonstige Staatsangehörigkeit

3

-

Sri Lanka

2

6

Staatenlos

7

1

Sudan

2

2

Süd-Korea

1

-

Syrien

2

-

Tadschikistan

-

-

Thailand

1

-

Togo

-

-

Tschechien

3

-

Tunesien

6

5

Türkei

57

12

Ukraine

117

58

Ungarn

3

-

Ungeklärte Staatsangehörigkeit

14

-

Usbekistan

1

-

Venezuela

-

-

Vereinigte Staaten von Amerika

1

-

Vietnam

2

-

Weißrussland (Belarus)

8

-

Zentralafrikanische Republik

-

-

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

Biometrische Erkennungsverfahren werden derzeit in keinem Mitgliedstaat flächendeckend eingesetzt. Nach aktuellem Informationsstand hat Portugal derzeit ein biometrisches Grenzkontrollsystem im Einsatz.

 

Artikel 7 der EU-Verordnung Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) legt fest, dass beim Überschreiten der Außengrenze alle Personen einer Mindestkontrolle unterzogen werden, welche die Feststellung ihrer Identität anhand der vorgelegten oder vorgezeigten Reisedokumente ermöglicht.

 

Auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens 28.06.2009 Reisepässe mit Fingerabdruck einzuführen. Bis dahin sind daher die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten abzuschließen. Die erfolgte Umsetzung ist der Kommission zu notifizieren.

 

Ob für die technische Umsetzung der Kontrolle zukünftig allenfalls Änderungen der oben angeführten Rechtsgrundlagen erforderlich werden, wird im Rahmen der entsprechenden Gremien auf EU-Ebene zu beurteilen sein.

 

Zu den Fragen 14 bis 16 sowie 20 und 21:

Für eine gemeinschaftsrechtliche Regelung könnten die Bestimmungen des §§ 22a ff des Passgesetzes 1992 in der geltenden Fassung BGBl. I Nr. 44/2006 und der derzeit in Begutachtung befindliche Entwurf zur Novelle des Passgesetzes Vorbildwirkung haben.

 

Zu den Fragen 17 bis 19:

Die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Systemen und Kontexten oder die Schaffung einer zentralen europäischen Passdatei stehen derzeit nicht in Diskussion.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Im Ausschuss gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29.05.1995 über eine einheitliche Visagestaltung wurden und werden erforderliche Maßnahmen ausgearbeitet, die einen Datenmissbrauch beim Auslesen von biometrischen Daten verhindern.

 

Zu Frage 24:

Die Möglichkeit der Überprüfung eines biometrischen Reisepasses durch ein Passlesegerät ergibt sich vom Grundsatz her bereits aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten.

 

Zu Frage 25:

Auf Grund internationaler Vorschriften bleibt ein Reisedokument – unabhängig vom Funktionieren des Datenträgers – ein gültiges Reisedokument. Im Übrigen richten sich Amtshaftungs- und Schadenersatzregelungen nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften.

 

Zu Frage 26:

Die Schaffung von strafrechtlichen Bestimmungen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 27:

Durch den Einsatz der österreichischen Dokumentenberater im Ausland wurden im Jahr 2007 aufgrund der von den eingesetzten Dokumentenberatern abgegebenen Empfehlungen durch das Personal der Fluglinien insgesamt 1759 Passagiere von Flügen nach Österreich aufgrund gefälschter Reisedokumente bzw. Nichteinhaltung der Einreisebestimmungen ausgeschlossen. Im Zuge der Tätigkeiten der Dokumentenberater wurden insgesamt 583 ge- und verfälschte Dokumente aufgedeckt.

 

Durch die qualitativ hochwertigen Schulungen für Personal von Einwanderungs- und Polizeibehörden in den von illegaler Migration auf dem Luftweg betroffenen Ausgangsstaaten konnte eine ausgezeichnete bilaterale Zusammenarbeit etabliert werden. Insgesamt konnte durch diese Maßnahme ein sehr deutlicher Erfolg gegen die illegale Migration auf dem Luftweg erzielt werden.

 

Zu Frage 28:

Dem Bundesministerium für Inneres sind keine diesbezüglichen Probleme bekannt geworden.

 

Zu Frage 29:

Nein. Die Datenträger der österreichischen Sicherheitspässe verfügen zusätzlich zu den verpflichtenden Sicherheitsmerkmalen über einen Kopierschutzmechanismus (Active Autentication), wodurch kopierte Daten eindeutig als Fälschungsversuch erkannt werden können. Weiters wird das nachträgliche Speichern von Daten auf einem Reisepassdatenträger durch einen unumkehrbaren Schreibschutz verhindert.

 

Zu Frage 30:

Für die Speicherung biometrischer Merkmale auf dem Personalausweis fehlt die gesetzliche Grundlage.

 

Zu Frage 31:

Eine Auswertung aus dem Identitätsdokumentenregister ergab folgende Zahlen:

BPD Eisenstadt

805

BH Eisenstadt-Umgebung

2931

BH Güssing

1489

BH Jennersdorf

1053

BH Mattersburg

2827

BH Neusiedl am See

3701

BH Oberpullendorf

2517

BH Oberwart

3482

Bgm. Eisenstadt

254

Freistadt Rust

40

Gesamt

19099

BPD Klagenfurt

6127

BPD Villach

3707

BH Hermagor

1402

BH Klagenfurt

4991

BH Sankt Veit an der Glan

4071

BH Spittal an der Drau

5595

BH Villach

5429

BH Völkermarkt

3811

BH Wolfsberg

4109

BH Feldkirchen

2252

Mag. Villach

1207

Mag. Klagenfurt/WS

2127

Gesamt

44828

MA Krems/Donau

1996

BPD St. Pölten

2864

MA Waidhofen/Ybbs

932

BPD Wr. Neustadt

2228

BH Amstetten

7313

BH Baden

11567

BH Bruck/Leitha

3480

BH Gänserndorf

7599

BH Gmünd

3202

BH Hollabrunn

3728

BH Horn

2269

BH Korneuburg

6003

BH Krems

3719

BH Lilienfeld

2089

BH Melk

5046

BH Mistelbach

5957

BH Mödling

10684

BH Neunkirchen

7073

BH St. Pölten

7049

BH Scheibbs

2649

BH Tulln

5323

BH Waidhofen/Thaya

1985

BH Wr. Neustadt

5697

BH Wien-Umgebung

9289

BH Zwettl

2759

Mag. Wr. Neustadt

966

Mag. Sankt Pölten

1220

Stadtgemeinde Schwechat

508

BPD Schwechat

969

Gesamt

126163

BPD Linz

11351

BPD Steyr

2196

BPD Wels

3107

BH Braunau

6700

BH Eferding

1987

BH Freistadt

4121

BH Gmunden

6680

BH Grieskirchen

3574

BH Kirchdorf

3822

BH Linz-Land

10468

BH Perg

4004

BH Ried im Innkreis

3338

BH Rohrbach

3871

BH Schärding

3155

BH Steyr-Land

3910

Urfahr-Umgebung

5618

BH Vöcklabruck

9435

BH Wels-Land

4596

Magistrat Wels

1264

Mag Linz

4613

Magistrat Steyr

699

Gesamt

98509

BPD Salzburg

7989

BH Hallein

3780

BH Salzburg-Umgebung

11655

BH St. Johann/Pg.

5760

BH Tamsweg

1369

BH Zell am See

5863

Mag. Salzburg

3607

Gesamt

40023

BPD Graz

14811

BH Bruck/Mur

5548

BH Deutschlandsberg

4570

BH Feldbach

4487

BH Fürstenfeld

1582

BH Graz-Umgebung

1189

BH Hartberg

4155

BH Judenburg

3496

BH Knittelfeld

1970

BH Leibnitz

5785

BH Leoben

3432

BH Liezen

3176

BH Mürzzuschlag

3190

BH Murau

2021

BH Radkersburg

1807

BH Voitsberg

3895

BH Weiz

6052

BH Liezen/Bad Aussee

880

BH Liezen/Gröbming

1460

Mag Graz

5709

Stadtgemeinde Leoben

464

BPD Leoben

1543

Gesamt

91922

BPD Innsbruck

6149

BH Imst

3549

BH Innsbruck

12976

BH Kitzbühel

4255

BH Kufstein

6056

BH Landeck

3223

BH Lienz

3414

BH Reutte

2005

BH Schwaz

5145

Stadtmagistrat Innsbruck

2515

BH Bludenz

4886

BH Bregenz

9500

BH Dornbirn

6441

BH Feldkirch

7988

Gesamt

78102

BPD Wien

94234

Magistrat Wien

48426

Gesamt

142660

Bundesministerium für Inneres

111

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

6697

 

Zu den Fragen 32 und 33:

Nach den derzeit vorliegenden Zahlen sind im Jahr 2007 insgesamt 84 Reisepässe, davon 82 via RSb Zustellung und 2 via EMS Zustellung, auf dem Postweg in Verlust geraten. Solche Reisepässe werden europaweit zur Fahndung ausgeschrieben. Der am Postweg in Verlust geratene Reisepass wird dem Bürger kostenfrei ersetzt.

 

Zu Frage 34:

Im Zeitraum 16.06.2006 bis 31.12.2007 wurden 20.082 Reisepässe gemäß § 4a Passgesetz ausgestellt.

 

Zu Frage 35:

Verluste von Personalausweisen auf dem Postweg werden statistisch nicht erfasst.

 

Zu den Fragen 36 und 37:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der österreichische Reisepass gemäß § 4a Passgesetz den europäischen und internationalen Anforderungen für solche Reisedokumente entspricht. Darüber hinaus handelt es sich dabei um eine Angelegenheit der Beziehung mit anderen Staaten, die nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fällt.

 

Zu Frage 38:

Im Jahr 2007 wurden 42.121 Expresspässe ausgestellt.

 

Zu den Fragen 39 bis 41:

Alle gewöhnlichen österreichischen Reisepässe sind vollgültige Reisedokumente. Die Änderung von Einreisebestimmungen anderer Länder kann kein Grund für eine Neuausstellung eines Reisepasses sein.